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| BSG, 28.10.2022 - B 4 AS 17/22 B |
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Verfahrensgang
- LSG Schleswig-Holstein, 09.07.2021 - L 3 AS 125/19
- BSG, 28.10.2022 - B 4 AS 17/22 B
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 24.08.2026 - B 4 AS 28/26 B Rn. 8 2. Falls die Kläger zudem eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) in Form einer Überraschungsentscheidung rügen wollen, wäre ein solcher Verfahrensmangel nicht anforderungsgerecht bezeichnet (hierzu etwa BSG vom 28.10.2022 - B 4 AS 17/22 B - juris RdNr 7).
- BSG, 04.07.2025 - B 2 U 68/23 B Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte stützt, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen braucht (zB BSG Beschlüsse vom 15.11.2023 - B 2 U 172/22 B - juris RdNr 14, vom 13.9.2023 - B 1 KR 58/23 B - juris RdNr 9, vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 14, vom 28.10.2022 - B 4 AS 17/22 B - juris RdNr 7 und vom 3.3.2022 - B 9 V 37/21 B - juris RdNr 11).
- BSG, 05.12.2025 - B 2 U 21/25 B Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte stützt, die bisher nicht erörtert worden sind, und dadurch der Rechtsstreit eine unerwartete Wendung nimmt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (zB BSG Beschlüsse vom 15.11.2023 - B 2 U 172/22 B - juris RdNr 14, vom 13.9.2023 - B 1 KR 58/23 B - juris RdNr 9, vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 14, vom 28.10.2022 - B 4 AS 17/22 B - juris RdNr 7 und vom 3.3.2022 - B 9 V 37/21 B - juris RdNr 11).
- BSG, 23.03.2026 - B 4 AS 12/26 B Falls die Kläger mit dem Vorbringen, das LSG habe bestimmte Absetzbeträge von den Einnahmen des Klägers "plötzlich" nicht mehr anerkannt, eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG; Art. 103 Abs. 1 GG) in Form einer Überraschungsentscheidung rügen wollen, zeigen sie schon nicht auf, warum sie nicht mit der vom LSG vorgenommenen Einkommensbereinigung rechnen mussten (zu diesem Erfordernis etwa BSG vom 28.10.2022 - B 4 AS 17/22 B - juris RdNr 7).
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