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| BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B |
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität …
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Den Beteiligten muss aber das Ergebnis der Beweiswürdigung nicht vorab mitgeteilt werden (… BSG vom 26.9.2017 - B 1 KR 31/16 R - BSGE 124, 162 = SozR 4-7862 § 7 Nr. 1, RdNr 27 mwN; BSG vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr , RdNr ) . - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Eine solche liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN; zuletzt etwa BSG vom 1.7.2022 - B 4 AS 14/22 BH - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 2.3.2023 - B 11 AL 3/23 B - juris RdNr 4) . - BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R
Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie …
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Den Beteiligten muss aber das Ergebnis der Beweiswürdigung nicht vorab mitgeteilt werden ( BSG vom 26.9.2017 - B 1 KR 31/16 R - BSGE 124, 162 = SozR 4-7862 § 7 Nr. 1, RdNr 27 mwN;… BSG vom 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - BSGE 125, 183 = SozR 4-2400 § 7 Nr , RdNr ) .
- BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79
Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung - …
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Darüber hinaus ist aufzuzeigen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (stRspr; vgl bereits BSG vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § Nr. 36) . - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Wer eine Nichtzulassungsbeschwerde auf diesen Zulassungsgrund stützt, muss zu seiner Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ) die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dartun, also die Umstände schlüssig darlegen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (stRspr; siehe bereits BSG vom 29.9.1975 - 8 BU 64/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 14;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 16 mwN) . - BSG, 04.08.2022 - B 5 R 64/22 B
Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Die insoweit in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG enthaltene Beschränkung des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde darf nicht durch eine Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs umgangen werden ( BSG vom 4.8.2022 - B 5 R 64/22 B - juris RdNr 10 mwN) . - BSG, 04.07.2018 - B 11 AL 22/18 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Überraschungsentscheidung
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Eine solche liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN; zuletzt etwa BSG vom 1.7.2022 - B 4 AS 14/22 BH - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 2.3.2023 - B 11 AL 3/23 B - juris RdNr 4) . - BSG, 01.07.2022 - B 4 AS 14/22 BH
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Zulässige Bezugnahme auf …
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Eine solche liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN; zuletzt etwa BSG vom 1.7.2022 - B 4 AS 14/22 BH - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 2.3.2023 - B 11 AL 3/23 B - juris RdNr 4) . - BSG, 02.03.2023 - B 11 AL 3/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus BSG, 12.06.2023 - B 4 AS 18/23 B
Eine solche liegt nur vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN; zuletzt etwa BSG vom 1.7.2022 - B 4 AS 14/22 BH - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 2.3.2023 - B 11 AL 3/23 B - juris RdNr 4) .
- BSG, 19.05.2025 - B 5 R 2/25 BH Das LSG ist nicht verpflichtet gewesen, die im Berufungsverfahren anwaltlich vertretene Klägerin vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl BSG Beschluss vom 15.6.2023 - B 12 BA 25/22 B - juris RdNr 15 mwN). Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 12.6.2023 - B 4 AS 18/23 B - juris RdNr 4 mwN).
- BSG, 06.05.2025 - B 5 R 14/25 B
Gewährung einer höheren Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr; zB BVerfG Beschluss vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 - juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 12.6.2023 - B 4 AS 18/23 B - juris RdNr 4, jeweils mwN) . - BSG, 26.09.2024 - B 4 AS 80/24 BH
Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des …
Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; siehe nur BVerfG vom 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f] mwN; BSG vom 4.7.2018 - B 11 AL 22/18 B - juris RdNr 4 mwN; zuletzt etwa BSG vom 12.6.2023 - B 4 AS 18/23 B - juris RdNr 4 mwN).
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