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| VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
- VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Die Ermessenserwägungen des Dienstherren können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 - juris, Rn. 24;… BayVGH, B.v. 09.09.2009 - 3 CE 09.790 - juris, Rn. 20;… VG München, B.v. 01.03.2011 - M 5 E 10.5854 - juris, Rn. 17;… Baßlsperger, a.a.O., Art. 48 BayBG, Rn. 19).Daher kann der Dienstherr aus jedem sachlichen Grund den Aufgabenbereich eines Beamten verändern (BVerwG, B.v. 08.02.2007 - 2 VR 1.07; U.v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144 - juris).
Dieser Aspekt spricht dafür, dass der Gesetzgeber den Akt als rein innerorganisatorische Maßnahme wertet, die keinen Bezug zur Individualsphäre des Beamten hat (BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144).
Da der Beamte im Interesse einer an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Verwaltung nicht nur für einen bestimmten Dienstposten, sondern im Hinblick auf die erforderliche vielseitige Verwendbarkeit, Austauschbarkeit und Mobilität für den gesamten Aufgabenbereich seiner Laufbahn ausgebildet wird, ist die Übertragung eines Dienstpostens von vornherein mit der Möglichkeit der Umsetzung belastet (vgl. BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144).
Das grundsätzlich sehr weite, nur auf Ermessenmissbrauch zu überprüfende Ermessen des Dienstherrn bei einer Umsetzung kann nur in besonders gelagerten Einzelfällen (etwa: besondere wissenschaftliche Vorbildung und praktische Ausbildung in einer bestimmten Laufbahn, zugesicherte Übertragung gerade einer bestimmten Aufgabe, vorherige erfolgreiche Bewerbung um einen leitenden Posten) - in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein (BVerwG, U.v. 22.05.1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144).
- VGH Bayern, 28.06.2011 - 3 CE 11.573
Selbständiges Kommunales Unternehmen eines Bezirks
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Jedenfalls ist der Mangel der Anhörung aber durch die ausführlichen Stellungnahmen des Antragsgegners im hiesigen Verfahren geheilt (Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG analog; vgl. zur Nachholung der Anhörung im Eilverfahren: BayVGH, B.v. 28.06.2011 - 3 CE 11.573 - juris, Rn. 25ff.).(3) Dass die nicht als Verwaltungsakt zu qualifizierende Umsetzung mit Schreiben vom 20.12.2018 in diesem Schreiben selbst nicht begründet wurde, erweist sich im Hinblick auf die ausführliche Begründung der Maßnahme mit den o.g. Schriftsätzen der Antragsgegnerin ebenfalls als unbedenklich (Art. 39 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG analog; vgl. zur Nachholung der Begründung im Eilverfahren: BayVGH, B.v. 28.06.2011, a.a.O.).
Die Beschränkung des Ermessens des Dienstherrn bei einer Umsetzung ist vielmehr auf besonders gelagerte Verhältnisse begrenzt (…vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41 - juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 17.10.2014 - 3 CE 14.724 - juris; B.v. 28.06.2011 - 3 CE 11.573 - juris; VG München, U.v. 18.02.2014 - M 5 K 13.4827- juris; B.v. 10.06.2013 - M 5 E 13.718 - juris).
- VGH Bayern, 27.05.2013 - 3 CE 13.947
Umsetzung; Leiter eines Referats an einem Ministerium; sachlicher Grund (hier: …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Da hier die Umsetzung bereits allein durch die Neuorganisation ausreichend sachlich begründet ist, ist auch unerheblich, wer für die in der Vergangenheit aufgekommenen Kompetenzunklarheiten verantwortlich war (vgl. BayVGH, B.v. 27.05.2013 - 3 CE 13.947 - juris, Rn. 19;… B.v. 08.03.2013 - 3 CS 12.2365 - juris, Rn. 27;… B.v. 30.01.2012 - 3 CS 11.2083 - juris, Rn. 27).Träfe die Auffassung der Antragstellerin zu, hätte dies zur Folge, dass einem Dienstherrn jegliche Umorganisation verwehrt wäre, wenn er dabei nicht auch Beamte mit langjähriger Spezialerfahrung umsetzen dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 27.05.2013 - 3 CE 13.947 - juris, Rn. 26).
Ferner kann aus der bloßen Tatsache einer zügigen administrativen Umsetzung noch nicht auf Willkür der streitbefangenen Maßnahmen geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.05.2013 - 3 CE 13.947 - juris, Rn. 28).
- BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Die Beschränkung des Ermessens des Dienstherrn bei einer Umsetzung ist vielmehr auf besonders gelagerte Verhältnisse begrenzt (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41 - juris, Rn. 5; BayVGH, B.v. 17.10.2014 - 3 CE 14.724 - juris; B.v. 28.06.2011 - 3 CE 11.573 - juris; VG München, U.v. 18.02.2014 - M 5 K 13.4827- juris; B.v. 10.06.2013 - M 5 E 13.718 - juris).Wenn dafür nach Lage des Falles die Umsetzung einer Beamtin oder eines Beamten geboten erscheint, so ist auch insoweit ein dienstliches Bedürfnis für die Umsetzung grundsätzlich zu bejahen (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; U.v. 25.01.1967 - 6 C 58.65 - BVerwGE 26, 65).
- BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Es kann jedenfalls bei den übertragenen Aufgaben nicht davon gesprochen werden, dass die Antragstellerin quantitativ unterfordert wäre oder dass ihr nur "Pseudobeschäftigungen" zugewiesen worden wären, die sie mit einer unbestimmten Zeit des Bereithaltens und des Wartens und damit mit faktischer Nichtbeschäftigung zubringen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.08.2014 - 3 ZB 14.454 - juris, Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 22.06.2006 - 2 C 26/05 - juris, Rn. 24). - BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten bei Gefahr der …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Auszugehen ist nach Aktenlage von einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Aufgrund der somit vorliegenden Schwerbehinderung gebietet es die Fürsorgepflicht als Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG dem Antragsgegner, bei seinen Entscheidungen die wohl verstandenen Interessen der Antragstellerin in gebührender Weise zu berücksichtigen, insbesondere substantiierte Anhaltspunkte für eine Gesundheitsschädigung im Rahmen der Entscheidung über eine Versetzung, Abordnung oder Umsetzung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, B.v. 23.05.2005 - 2 BvR 583/05 - juris, Rn. 10). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Die rechtliche Bewertung der Dienstposten, also ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und Haushaltsrechtsrechts grundsätzlich in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (OVG LSA, B.v. 26.03.2013 - 1 M 23/13 - juris, Rn. 20 m.w.N.). - BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Entscheidend ist vielmehr allein, dass der Aufgabenbereich des neuen Dienstpostens dem abstrakten Aufgabenbereich ihres statusrechtlichen Amtes entspricht (BVerwG, U.v. 02.09.1999 - 2 C 36.98 - BVerwGE 100, 292 - juris, Rn. 16;… BayVGH, B.v. 25.03.2014 - 3 CE 13.2567 - juris, Rn. 20). - VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06
Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Der Grundsatz der Versetzbarkeit und Umsetzbarkeit des Beamten ist ein wesentlicher Bestandteil seiner Pflicht zur Dienstleistung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 18.04.2012 - 4 B 40.10 - juris; VGH BW, B.v. 27.04.2006 - 4 S 491/06 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10
Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl; …
Auszug aus VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95
Der Grundsatz der Versetzbarkeit und Umsetzbarkeit des Beamten ist ein wesentlicher Bestandteil seiner Pflicht zur Dienstleistung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 18.04.2012 - 4 B 40.10 - juris; VGH BW, B.v. 27.04.2006 - 4 S 491/06 - juris). - VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454
Beamtenrecht; Oberrechtsrat (BesGr. A 14); Leiter des Rechtsamts einer Gemeinde; …
- VGH Bayern, 25.03.2014 - 3 CE 13.2567
Beamtenrecht; Umsetzung; Oberin (BesGr. A 9 + AZ); Pflegedienstleitung in JVA; …
- BVerwG, 21.06.2012 - 2 B 23.12
Umsetzung; Umsetzungsermessen; dienstlicher Grund; Fürsorgepflicht; …
- BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
- BVerwG, 08.02.2007 - 2 VR 1.07
Anspruch auf Ausgleich einer finanziellen Belastung durch den Wechsel des …
- VGH Bayern, 17.10.2014 - 3 CE 14.724
Beamtenrecht; Umsetzung; amtsangemessene Beschäftigung; Arbeitszeitmodelle; …
- VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CS 12.2365
Versetzung eines Lehrers; innerdienstliches Spannungsverhältnis; Verschulden
- VGH Bayern, 30.01.2012 - 3 CS 11.2083
Beamtenrecht; Versetzung; Grundschulrektorin BesGr. A 14; dienstliches Bedürfnis; …
- VG München, 10.06.2013 - M 5 E 13.718
Umsetzung; Veterinärverwaltung; amtsangemessene Beschäftigung
- VG München, 18.02.2014 - M 5 K 13.4827
Umsetzung; Organisationsänderung; sachliche Differenzen; unterschiedliche …
- VGH Bayern, 09.09.2009 - 3 CE 09.790
Einstweilige Anordnung; Umsetzung einer Rechtspflegerin in eine andere Abteilung …
- VG Ansbach, 25.07.2013 - AN 1 E 13.01220
Mit Teilentzug von Aufgaben verbundene Entziehung der Funktion eines …
- VG München, 01.03.2011 - M 5 E 10.5854
Umsetzung; Medizinaldirektorin an einem Klinikum; Rechte der betroffenen Beamtin; …
- VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860
Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer …
Auf die Entscheidung des VG Bayreuth vom 21.3.2019, Az. B 5 E 19.95 werde hingewiesen.Es wäre für eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht hinnehmbar, wenn es der Beamte in der Hand hätte, das bisherige Amt bis zur Beendigung des gerichtlichen Verfahrens weiterzuführen und die Dienstleistung in seinem neuen Amt zu verweigern (…vgl. VG Ansbach, B.v. 25.7.2013 - AN 1 E 13.01220 - juris Rn. 18; VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 28).
Allein das Interesse an einer beschleunigten gerichtlichen Entscheidung genügt dabei nicht den Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes (VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 28 m.w.N.).
Die Beschränkung des Ermessens des Dienstherrn bei einer Umsetzung ist auf besonders gelagerte Verhältnisse begrenzt (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72/04 - juris Rn 5;… BayVGH, B.v. 17.10.2014 - 3 CE 14.724 - juris Rn. 23; VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 39).
Fällt eine Mitarbeiterin in einer für das Funktionieren der Verwaltung zentralen Position aus, so muss es dem Dienstherrn möglich sein, durch eine organisatorische Änderung des Personaleinsatzes einen reibungslosen Geschäftsablauf sicherzustellen (vgl. VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 44).
Andernfalls hätte dies zur Folge, dass einem Dienstherrn jegliche Umorganisation verwehrt wäre, wenn er dabei nicht auch Beamte mit langjähriger Spezialerfahrung umsetzen dürfte (…vgl. BayVGH, B.v. 27.05.2013 - 3 CE 13.947 - juris Rn. 26; VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 42).
Die rechtliche Bewertung der Dienstposten, also ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und Haushaltsrechtsrechts grundsätzlich in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (vgl. VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 51).
Auch die Einbuße an einem mit dem bisherigen Dienstposten tatsächlich oder vermeintlich verbundenen besonderen gesellschaftlichen Ansehen ist grundsätzlich unbeachtlich (…vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 24; VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 47).
Der Grundsatz der Versetzbarkeit und Umsetzbarkeit des Beamten ist ein wesentlicher Bestandteil seiner Pflicht zur Dienstleistung (…vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 18.04.2012 - 4 B 40.10 - juris Rn. 38;… OVG SH, B.v. 18.11.2019 - 2 MB 2/19 - juris Rn. 15; VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 47).
Das grundsätzlich sehr weite, nur auf Ermessenmissbrauch zu überprüfende Ermessen des Dienstherrn bei einer Umsetzung kann nur in besonders gelagerten Einzelfällen (etwa: besondere wissenschaftliche Vorbildung und praktische Ausbildung in einer bestimmten Laufbahn, zugesicherte Übertragung gerade einer bestimmten Aufgabe, vorherige erfolgreiche Bewerbung um einen leitenden Posten) - in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein (…BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - juris Rn. 25; VG Bayreuth, B.v. 21.3.2019 - B 5 E 19.95 - juris Rn. 47).
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