Rechtsprechung
| BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Bereits geklärte Rechtsfrage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover - 13 R 401/11
- SG Hannover, 23.09.2013 - S 13 R 401/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 2 R 464/13
- BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R
Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener …
Auszug aus BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Insbesondere hätte sie sich mit der vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R - BSGE 115, 267 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12) zur Frage der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wegen berufsständischer Versorgung für zugelassene, zugleich versicherungspflichtig beschäftigte Rechtsanwälte auseinandersetzen müssen, um aufzuzeigen, dass sich die von ihr aufgeworfenen Fragen anhand dieser Rechtsprechung nicht klären lassen. - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17).
- BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, die Beschwerdebegründung darauf zu analysieren, ob sich ihr eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung entnehmen ließe (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48). - BVerwG, 06.03.2006 - 10 B 80.05
Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; höchstrichterlicher Klärungsbedarf; …
Auszug aus BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Ebenso kann der Klärungsbedarf durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts ausgeschlossen sein (BVerwG vom 6.3.2006 - 10 B 80/05 - Juris RdNr 5; BVerwG vom 16.11.2007 - 9 B 36/07 - Juris RdNr 11). - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6). - BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 192/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (…vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6). - BSG, 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B
Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus BSG, 29.03.2017 - B 5 RE 12/16 B
Derart auf die Gestaltung des Einzelfalls zugeschnittene Fragen können aber von vornherein keine Breitenwirkung entfalten, weil sie im angestrebten Revisionsverfahren nicht mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnten (…vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10 und Nr. 39 S 58; BSG Beschlüsse vom 17.8.2009 - B 11 AL 192/08 B - Juris RdNr 3 und vom 29.12.2011 - B 11 AL 104/11 B - BeckRS 2012, 65384 RdNr 6).
- BSG, 15.05.2019 - B 8 SO 67/18 B
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige
Dabei kann der Klärungsbedarf einer in einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BSG aufgeworfenen Rechtsfrage auch durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichtes ausgeschlossen sein ( BSG Beschluss vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B). - BSG, 08.11.2022 - B 8 SO 12/22 B
Aufwendungsersatz für Leistungen der Eingliederungshilfe; Grundsatzrüge im …
Zweifelhaft ist schon, ob die Klägerin damit eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm formuliert (§ 162 SGG ) ; denn sie führt an keiner Stelle aus, welches gesetzliche Tatbestandsmerkmal welcher bundesrechtlichen Norm mit Blick auf welche Bestimmung ausgelegt werden soll, um die Rechtseinheit zu wahren oder das Recht fortzubilden (vgl BSG vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B - juris RdNr 8) . - BSG, 12.03.2020 - B 2 U 3/20 BH
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Da ein oberstes Bundesgericht die Frage, ob einstweilige Rechtsschutzverfahren wiederaufnahmefähig sind, bereits verneint hat, besteht für das BSG insofern kein Klärungsbedarf ( BSG Beschlüsse vom 18.8.2017 - B 8 SO 36/17 B - juris RdNr 8 und vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B - juris RdNr 10; BVerwG Beschlüsse vom 16.11.2007 - 9 B 36.07 - juris RdNr 11 und vom 6.3.2006 - 10 B 80.05 - juris RdNr 5) .
- BSG, 26.06.2024 - B 3 KR 36/23 B
Freistellung von Kosten für Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Rn. 9 c) Hinsichtlich der weiteren Frage, "ob in einer Streitigkeit zwischen einem Versicherten und einer Krankenkasse über die Einstandspflicht der Krankenkasse bezüglich sogenannter einfachster Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege eine Verpflichtung des Einrichtungsträgers zur Schaffung einer personellen Ausstattung entgegen dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner der Leistungsvereinbarung begründet werden kann", fehlt es an der Formulierung einer abstrakt-generellen Rechtsfrage zum Inhalt oder zum Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (§ 162 SGG); denn der Kläger führt nicht aus, welches gesetzliche Tatbestandsmerkmal welcher bundesrechtlichen Norm mit Blick auf welche Bestimmung ausgelegt werden soll, um die Rechtseinheit zu wahren oder das Recht fortzubilden (vgl etwa BSG vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B - juris RdNr 8). - BSG, 15.07.2025 - B 8 SO 23/24 B Hierbei benennt er jedoch bereits keine abstrakte generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (§ 162 Sozialgerichtsgesetz ); denn es wird an keiner Stelle ausgeführt, welches gesetzliche Tatbestandsmerkmal welcher bundesrechtlichen Norm im Blick auf welche Bestimmungen ausgelegt werden soll, um die Rechtseinheit zu wahren oder das Recht fortzubilden (vgl BSG vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B - juris RdNr 8)..
- BSG, 20.04.2023 - B 8 SO 34/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Wegen dieser beiden Fragen formuliert die Klägerin aber schon keine abstrakt-generellen Rechtsfragen zum Inhalt oder zum Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (§ 162 SGG ) ; denn sie führt an keiner Stelle aus, welches gesetzliche Tatbestandsmerkmal welcher bundesrechtlichen Norm mit Blick auf welche Bestimmung ausgelegt werden soll, um die Rechtseinheit zu wahren oder das Recht fortzubilden (vgl etwa BSG vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B - RdNr 8) . - BSG, 06.10.2021 - B 7 AY 1/21 B
Höhe von Leistungen nach dem AsylbLG Grundsatzrüge im …
Insbesondere lässt er offen, welches gesetzliche Tatbestandsmerkmal welcher bundesrechtlichen Norm mit Blick auf welche Bestimmung ausgelegt werden soll, um die Rechtseinheit zu wahren oder das Recht fortzubilden (vgl BSG vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B - juris RdNr 8) . - BSG, 18.08.2017 - B 8 SO 36/17 B
Kinder- und Jugendhilfe
Dabei kann der Klärungsbedarf einer in einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BSG aufgeworfenen Rechtsfrage auch durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts ausgeschlossen sein (BVerwG, Beschluss vom 6.3.2006 - 10 B 80/05 - Buchholz 424.01 § 29 FlurbG Nr. 1; BSG, Beschluss vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B). - BSG, 14.05.2024 - B 8 SO 10/23 B
Anspruch einer Klinik auf Erstattung von Aufwendungen für die Behandlung eines …
Zweifelhaft ist bereits, ob der Kläger eine abstrakt generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm formuliert (§ 162 SGG ) ; denn er führt an keiner Stelle aus, welches gesetzliche Tatbestandsmerkmal welcher bundesrechtlichen Norm im Blick auf welche Bestimmung ausgelegt werden soll, um die Rechtseinheit zu wahren oder das Recht fortzubilden (vgl BSG vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B - RdNr 8) . - BSG, 07.04.2022 - B 8/7 AY 4/21 B
Höhe von Leistungen nach dem AsylbLG Leistungsrechtliche Folgen einer …
Die Beschwerde lässt schon offen, welches gesetzliche Tatbestandsmerkmal welcher bundesrechtlichen Norm mit Blick auf welche Bestimmung ausgelegt werden soll, um die Rechtseinheit zu wahren oder das Recht fortzubilden (vgl BSG vom 29.3.2017 - B 5 RE 12/16 B - RdNr 8) . - BSG, 07.07.2021 - B 8 SO 8/21 B
Festsetzung der Hilfebedarfsgruppe für einen Empfänger von stationärer …
- BSG, 06.01.2023 - B 8 SO 27/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
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