Rechtsprechung
| BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- lexetius.com
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung - Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte - Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - inhaltliche Neuordnung der Planungsbereiche in Berlin - durch Richtlinienänderung entstehende Übergangsproblematik - kein ...
- openjur.de
Vertragspsychotherapeutische Versorgung; Zulassungsbeschränkung; Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte; Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen; inhaltliche Neuordnung der Planungsbereiche in Berlin; durch Richtlinienänderung entstehende Übergangspro ...
- Judicialis
Ärzte-ZV § 19 Abs 1 Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines psychologischen Psychotherapeuten gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Zulassung oder Ermächtigung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung; Voraussetzungen einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Hinblick auf eine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit von Zulassungsbeschränkungen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung, Sonderbedarfszulassung wegen besonderer Sprachkenntnisse
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 16.03.2005 - S 79 KA 117/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 17/05
- BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (12)
- BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Für die Vorschriften über Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten, die als Berufsausübungsregelungen zu qualifizieren sind, denen keine einer Berufswahl nahe kommende Bedeutung zukommt, muss die Regelungstiefe im Gesetz selbst nicht besonders intensiv ausgeprägt sein (vgl BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 21, mwN).Daraus ergibt sich, dass auch die Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses näher ausgestaltet werden kann, soweit die Ärzte-ZV entsprechende Regelungen nicht selbst trifft (vgl BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 11).
Das hat der Senat bereits zur Konstellation des Wegfalls der Voraussetzungen einer Überversorgung in einem Planungsbereich entschieden; die in diesem Fall erforderliche Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen darf nicht dazu führen, dass in einem kurzen Zeitraum ohne Rücksicht auf eine erneut entstehende Überversorgung alle zulassungswilligen Ärzte zugelassen werden müssen (BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 12).
Schutzwürdiges Vertrauen potenzieller Zulassungsbewerber, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung der Bedarfsplanungs-RL-Ärzte noch keinen konkret und hinreichend verbindlich vorbereiteten Niederlassungswunsch durch Abgabe eines vollständigen Zulassungsantrags dokumentiert haben (vgl hierzu BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 22), wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Zulassungsbewerber müssen unter dem Regime der Bedarfsplanung stets damit rechnen, dass in bestimmten Bereichen bislang noch bestehende Zulassungsmöglichkeiten aufgrund neuer Entwicklungen wegfallen; dies ergibt sich bereits aus der Verpflichtung des Landesausschusses, die Voraussetzungen für Zulassungsbeschränkungen zumindest alle sechs Monate zu überprüfen (§ 16b Abs. 4 Ärzte-ZV; zur Notwendigkeit einer fortlaufenden Anpassung s auch BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, jeweils RdNr 13).
- BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 866/07
Verfassungsmäßigkeit des Abschlags auf die Abgabepreise für Generika in der …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Eine echte Rückwirkung, die auch in der Veränderung einer individuell zugeordneten Rechtsposition (eines "Status") - hier in Gestalt eines Anspruchs auf Berufszulassung bei Erfüllung aller hierfür vorgesehenen Voraussetzungen - enthalten sein kann (vgl BVerfG , Beschluss vom 15.5.2007 - 1 BvR 866/07 - NZS 2008, 34, RdNr 5 ), kommt damit lediglich in Bezug auf Zulassungsanträge in Frage, die zwischen dem 1.6.2003 und dem 10.7.2003 vollständig eingereicht worden sind.Eine unechte Rückwirkung ist rechtmäßig, wenn ausreichende Gemeinwohlgründe sie erfordern und das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht überwiegt (…vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 30 RdNr 19 mwN; BVerfG NZS 2008, 34, RdNr 7).
Wie oben bereits ausgeführt, sind die Regelungen zur Bedarfsplanung und zu Zulassungssperren bei Überversorgung zur Sicherung der finanziellen Stabilität der GKV - einem im Sozialstaat überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (…BVerfGE 114, 196, 244, 248 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 131, 139; BVerfG NZS 2008, 34 RdNr 12) - nach der insoweit nicht zu beanstandenden Beurteilung des Gesetzgebers weiterhin erforderlich.
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 42/05 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufnahme von …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Bei dieser Abgrenzung, die jeweils nur im Einzelfall unter Würdigung der Eigenarten des in Betracht kommenden Regelungsbereiches vorgenommen werden kann, ist auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Norm abzustellen (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 30 RdNr 14 mwN).Eine unechte Rückwirkung ist rechtmäßig, wenn ausreichende Gemeinwohlgründe sie erfordern und das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht überwiegt (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 30 RdNr 19 mwN; BVerfG NZS 2008, 34, RdNr 7).
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R
Gemeinsamer Bundesausschuss
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Die Auslegung dieser untergesetzlichen Norm des Bundesrechts (zur Normqualität der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses s BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils RdNr 28) ergibt, dass der Bundesausschuss mit dieser Maßgaberegelung die inhaltliche Neuordnung der Planungsbereiche in Berlin um Verfahrensvorschriften zur Behandlung solcher Zulassungsanträge ergänzt hat, die im Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Neuregelung bis zur Feststellung des Bestehens oder des Nichtbestehens von Überversorgung durch den hierfür zuständigen Landesausschuss auf Basis der neuen bedarfsplanungsrechtlichen Grundlage eingehen.Im Hinblick auf die sog Außenseitererstreckung dieser Richtlinien - also ihre Verbindlichkeit auch gegenüber nicht bereits in die vertragsärztliche/vertragspsychotherapeutische Versorgung einbezogenen Dritten, nämlich den sich um eine Zulassung bewerbenden Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten - sind hierzu allerdings engmaschige Vorgaben im Gesetz selbst erforderlich (BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils RdNr 46).
- BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Bedarfsplanungsrichtlinien - …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Zulassungsanträge, die während eines solchen Zeitraums eingereicht werden, sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (…vgl Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 GSG für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 1.1.1993 - s hierzu BSGE 79, 152, 153 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 1 S 2; BSGE 81, 207, 211 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S 12 - sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V in Bezug auf die Einbeziehung der Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 1.1.1999 - s hierzu BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 9).Zu einer solchen Regelung ist der Bundesausschuss befugt (…vgl BSGE 86, 242, 246 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 29; BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 6); dies wird auch vom Kläger nicht in Frage gestellt, sodass sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen.
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Wie oben bereits ausgeführt, sind die Regelungen zur Bedarfsplanung und zu Zulassungssperren bei Überversorgung zur Sicherung der finanziellen Stabilität der GKV - einem im Sozialstaat überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (BVerfGE 114, 196, 244, 248 = SozR 4-2500 § 266 Nr. 9 RdNr 131, 139; BVerfG NZS 2008, 34 RdNr 12) - nach der insoweit nicht zu beanstandenden Beurteilung des Gesetzgebers weiterhin erforderlich. - BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R
Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Eine Erstattung von Kosten der Beigeladenen ist nicht veranlasst, da sie keinen Antrag gestellt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16). - BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B
Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zur Sicherstellung der …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 19.7.2006 (B 6 KA 33/05 B - juris, dort RdNr 7 ff), auf den das LSG Bezug genommen hat, näher ausgeführt, dass nach der gesetzlichen Regelung die Gewährleistung einer Verständigung aller Versicherten mit den an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern in ihrer jeweiligen - nichtdeutschen - Muttersprache nicht zum Leistungsumfang der GKV gehört; dies gilt auch im Rahmen der Versorgung mit Leistungen der Psychotherapie. - BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R
Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Zu einer solchen Regelung ist der Bundesausschuss befugt (vgl BSGE 86, 242, 246 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 29;… BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 6); dies wird auch vom Kläger nicht in Frage gestellt, sodass sich weitere Ausführungen hierzu erübrigen. - BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 41/02 R
Honorarverteilungsmaßstab - Regelung über Vergütung bestimmter Leistungen mit …
Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R
Die maßgeblichen Grundsätze zur Rückwirkung von Normen sind vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhand formeller Gesetze entwickelt worden; sie gelten in gleicher Weise aber auch für untergesetzliche Rechtsnormen zB des Vertragsarztrechts (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 4 RdNr 10 mwN). - BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 52/95
Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt in einem Planungsbereich mit …
- BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96
Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …
Die einschränkende Auslegung des § 19 Abs. 1 S 2 Ärzte-ZV aus Urteilen des Senats vom 17.10.2007 (B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 sowie BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4), in denen es um ein Entscheidungsmoratorium im Zusammenhang mit der Neuordnung der Planungsbereiche im Land Berlin gegangen sei, seien auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.Wie der Senat bereits in zwei Entscheidungen vom 17.10.2007 (B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 sowie BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4) unter Bezugnahme auf ein Urteil vom 23.2.2005 (…B 6 KA 81/03 R - BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 11) dargelegt hat, wird hierdurch eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgenommen.
Nach der Rechtsprechung des Senats (…BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 Juris RdNr 18; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95, Juris RdNr 18) werden die besonderen Fallgestaltungen, welche aus Anlass von Rechtsänderungen bei den Grundlagen der Bedarfsplanung entstehen, vom Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV von vornherein nicht erfasst.
Rn. 54 cc) Die Auffassung des Klägers, nach der die zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Ärzte-ZV ergangene Rechtsprechung des Senats (…BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95) nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden könne, weil die Sachverhalte in entscheidungserheblicher Weise voneinander abweichen, trifft nicht zu.
Rn. 57 (3) Ein weiterer Unterschied zwischen dem hier zu beurteilenden Sachverhalt und dem Sachverhalt, der den Entscheidungen des Senats vom 17.10.2007 (B 6 KA 45/06 R - BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 und B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 ) zugrunde lag, besteht nach den Darlegungen des Klägers darin, dass es hier nicht darum geht, ein vorübergehendes Regelungsvakuum für eine bereits in die Bedarfsplanung einbezogene Arztgruppe zu vermeiden, sondern um die erstmalige Einbeziehung einer Arztgruppe in die Bedarfsplanung.
Wie der Senat bereits in den beiden genannten Urteilen vom 17.10.2007 (B 6 KA 45/06 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 20 und B 6 KA 31/07 - Juris RdNr 20;… vgl auch BSGE 73, 131 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 4 RdNr 10 mwN) dargelegt hat, gelten die vom BVerfG zur Rückwirkung von Normen entwickelten Grundsätze auch für untergesetzliche Rechtsnormen wie die Bedarfsplanungs-Richtlinie.
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl BVerfGE 30, 392, 404; BVerfGE 75, 246, 280; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 22 und BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - Juris RdNr 22) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl BVerfGE 95, 64, 86; BVerfGE 122, 374, 394).
Schutzwürdiges Vertrauen von Zulassungsbewerbern, die ihren Wunsch sich niederzulassen bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Beschlusses des GBA vom 6.9.2012 noch nicht durch einen Zulassungsantrag dokumentiert haben, wird dadurch nicht beeinträchtigt (vgl bereits die Urteile des Senats vom 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 und B 6 KA 31/07 R- jeweils Juris RdNr 23).
- BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines …
Der Umstand, dass ein Versicherter nicht Deutsch als Muttersprache hat, ist keine Behinderung iS des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Deshalb muss es dabei bleiben, dass weder die Krankenkassen noch die Zulassungsgremien verpflichtet sind, allen Versicherten Leistungserbringer zur Verfügung zu stellen, mit denen sie sich in ihrer Muttersprache verständigen können (vgl Senatsbeschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B - juris RdNr 9;… ebenso BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 25; BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - RdNr 26 f). - BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 1/10 R
Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbeschränkung - Geltung der Änderung des …
Dessen Befugnis zur Normkonkretisierung - auch gerade im Bereich der Bedarfsplanung - hat das BSG in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 15 sowie das weitere Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95;… BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 9;… BSGE 82, 41, 47 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 17 mwN;… siehe auch BSG SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 RdNr 5 ff).Wie der Senat bereits entschieden hat, wird schutzwürdiges Vertrauen potentieller Zulassungsbewerber, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung der ÄBedarfsplRL noch keinen konkret und hinreichend verbindlich vorbereiteten Niederlassungswunsch durch Abgabe eines vollständigen Zulassungsantrags dokumentiert haben, dadurch nicht beeinträchtigt (BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 23-24, sowie das weitere Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95;… vgl auch BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, RdNr 22).
Rn. 34 Dies folgt bereits daraus, dass es sich bei den ÄBedarfsplRL um eine Rechtsnorm in Form einer untergesetzlichen Norm des Bundesrechts handelt (…BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 RdNr 13; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95;… BSGE 86, 242, 247 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 30;… vgl schon BSGE 82, 41, 47 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 16 f mwN;… zur Normqualität der Richtlinien des G-BA siehe auch BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, RdNr 28 mwN).
- BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 33/13 R
(Vertragsarzt - Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 - …
Rn. 35 3. Auch eine Ermächtigung des Klägers kommt nicht in Betracht, denn nach der Rechtsprechung des Senats können Leistungen, die nicht Gegenstand des Leistungsumfangs der GKV sind, von vornherein weder Grundlage einer Sonderbedarfszulassung noch einer Ermächtigung sein (BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - Juris RdNr 27 = USK 2007-95). - BSG, 18.06.2025 - B 6 KA 4/24 R
Keine Sonderbedarfszulassung für Schlafmediziner: Bundessozialgericht 18-06-2025
Besondere Qualifikationen, die nicht in einer Form der ärztlichen Weiterbildung oder Subspezialisierung nach der WBO ihren Niederschlag gefunden haben, können daher keinen Anspruch auf Erteilung einer qualifikationsbezogenen Sonderbedarfszulassung auf der Grundlage von §§ 36, 37 BedarfsplRL begründen (…BSG Urteil vom 13.8.2014 - B 6 KA 33/13 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 16 RdNr 24;… BSG Urteil vom 28.6.2017 - B 6 KA 28/16 R - BSGE 123, 243 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 19, RdNr 26; zu § 24 Buchst b Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung vgl auch BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - juris RdNr 25).Der Senat geht davon aus, dass die Bedarfsplanung zur Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin erforderlich ist (…vgl BSG Urteil vom 4.5.2016 - B 6 KA 24/15 R - BSGE 121, 154 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 19, RdNr 31; BSG Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - RdNr 23, jeweils mwN). Die Beurteilung der Frage, bis zu welchem Grad spezielle medizinische Qualifikationen Ausnahmen von den Einschränkungen der Bedarfsplanung erforderlich machen bzw ab welchem Grad der Feinsteuerung die mit der Bedarfsplanung intendierte Steuerung nicht mehr praktisch umsetzbar oder im Ergebnis wirkungslos wird (vgl Ladurner, Ärzte-ZV 2017, § 101 SGB V RdNr 56), obliegt in erster Linie dem Gesetz- und Verordnungsgeber bzw dem GBA, dem die nähere Ausgestaltung der Bedarfsplanung übertragen worden ist.
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 2/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - fristwahrende Wirkung des Zulassungsantrags - …
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 17.10.2007 im Einzelnen ausgeführt (Az B 6 KA 31/07 R - USK 2007-95 S 598 ff, in Juris: RdNr 14 ff). - SG Nürnberg, 20.03.2014 - S 1 KA 50/13
Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
Übergeordnete verfassungsrechtliche Gesichtspunkte stünden einem solchen Moratorium nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 31/07 R und B 6 KA 45/06 R - nicht entgegen.Die Befugnis des GBA zur Normkonkretisierung - auch gerade im Bereich der Bedarfsplanung - hat das BSG in ständiger Rechtsprechung anerkannt (…vgl. BSG in SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 Randnr. 15; BSG vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95;… BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2 Randnr. 9;… BSGE 82, 41, 47 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 Seite 17;… BSG in SozR 4-2500 § 101 Nr. 1 Randnr. 5 ff).
Schutzwürdiges Vertrauen potentieller Zulassungsbewerber, wie die des Klägers, die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Änderung der BPlRÄ noch keinen konkret und hinreichend verbindlich vorbereiteten Niederlassungswunsch durch Abgabe eines vollständigen Zulassungsantrages dokumentiert hatten, wird dadurch nicht beeinträchtigt (…BSG in SozR 4-2500 § 103 Nr. 4 Randnr. 23 bis 24; BSG vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R = USK 2007-95;… BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, Randnr. 22).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - L 11 KA 79/15
Vertragsarztrecht; Eintragung in das Arztregister; Zulassung; Bewerberkonkurrenz …
Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Beschluss des Senats vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).Hierdurch wird eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den GBA vorgenommen (BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2017 - L 11 KA 88/15
Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem zugelassenen Medizinischen …
Während eines solchen Zeitraums eingereichte Zulassungsanträge sind abzulehnen, falls nach Antragstellung eine Zulassungsbeschränkung angeordnet wird (vgl. Art. 33 § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) - vom 21.12.1992 (BGBl I 1922, 2266 ff.) für die Situation nach Einführung der verschärften Bedarfsplanung zum 01.01.1993 sowie § 95 Abs. 12 Satz 2 SGB V bezüglich der Einbeziehung von Psychotherapeuten in die vertragsärztliche Versorgung zum 01.01.1999; zu Vorstehendem: BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und - B 6 KA 45/06 R - Senat, Urteil vom 23.08.2017 - L 11 KA 71/15 - Urteil vom 23.11.2016 - L 11 KA 79/15 - Beschluss vom 11.01.2013 - L 11 KA 123/12 B ER -).Hierdurch wird eine abgestufte Form der Normsetzungsdelegation sowohl an den Verordnungsgeber der Ärzte-ZV als auch an den G-BA vorgenommen (BSG, Urteile vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - und 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R -).
- LSG Baden-Württemberg, 05.05.2009 - L 5 KA 599/09
Psychologischer Psychotherapeut darf Praxis eines ärztlichen Psychotherapeuten …
Eine Zulassung kommt danach grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. etwa BSG, Urt. v. 17.10.2007, - B 6 KA 31/07 R -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2013 - L 11 KA 123/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - L 11 KA 121/12
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 38/10
Vertragspsychotherapeut - Sonderbedarfszulassung - Beherrschung einer besonderen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - L 11 KA 6/08
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 3558/07
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 2414/08
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 31/07 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Mainz - S 2 KA 676/03
- LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KA 22/06
- BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 31/07 B
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 35/05 R
Vertragsarzt - Notfalldienst - Voraussetzung für Abrechnung der Verweilgebühr
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 31/07 B
3 Einen ersten Honorarberichtigungs- und Rückforderungsbescheid der KÄV Rheinhessen vom 12.12.2001 hinsichtlich der Quartale III/1996 bis II/2001 hob das Landessozialgericht (LSG) auf, weil der Kläger zwar objektiv falsch abgerechnet habe, ihm subjektiv aber wegen nicht eindeutig geklärter Rechtslage keine grobe Fahrlässigkeit zur Last falle (LSG-Urteil vom 7.4.2005; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B - zurück).Dem angefochtenen Urteil ist mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass das LSG - wie bereits in seinem Urteil vom 7.4.2005 im Verfahren L 5 KA 10/04 (in diesem Sinne auch der Senatsbeschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B -, S 4) - davon ausgegangen ist, dass der Kläger eine regelmäßige Sprechstunde außerhalb der in Nr. 5 EBM-Ä genannten Zeiten führt und deshalb die Abrechnung der Nr. 5 EBM-Ä zu Unrecht erfolgt ist.
13 Hinsichtlich der inneren Tatseite, die grundsätzlich für die Berechtigung der KÄV, auf der Grundlage von § 45 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw § 34 Abs. 4 Bundesmantelvertrag- Ärzte/Ersatzkassen Honorarberichtigungen vorzunehmen, ohne Bedeutung ist (zur Differenzierung zwischen verschuldensunabhängiger Richtigstellung einzelner Fehlansätze und Aufhebung des Honorarbescheides wegen grob fahrlässig falscher Abrechnungssammelerklärung bereits Senatsbeschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 35/05 B -, S 5), tritt jedoch Bösgläubigkeit ein: Der Vertragsarzt weiß, dass seine Abrechnungspraxis von der zuständigen KÄV nicht gebilligt wird und kennt damit alle maßgeblichen Umstände für die Beurteilung seiner Abrechnungssammelerklärung.
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 44/02 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelleistungsvergleich - offensichtliches …
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 31/07 B
Das Urteil vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R (GesR 2004, 144) hat der Kläger selbst erwähnt; der Senat hat sich weiterhin mit der korrekten Anwendung dieser Vorschrift der Gebührenordnung in seinem Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - befasst (…GesR 2007, 174, zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR vorgesehen).15 Schließlich liegt auch keine Divergenz zwischen den für das Berufungsurteil tragenden Rechtsgrundsätzen und der Entscheidung des Senats vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R vor.
- BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R
Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von …
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 31/07 B
Das Urteil vom 16.7.2003 im Verfahren B 6 KA 44/02 R (GesR 2004, 144) hat der Kläger selbst erwähnt; der Senat hat sich weiterhin mit der korrekten Anwendung dieser Vorschrift der Gebührenordnung in seinem Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - befasst (GesR 2007, 174, zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR vorgesehen). - BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …
Auszug aus BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 31/07 B
Hierzu hätte er darlegen müssen, dass diese Fragen - etwa aufgrund seines Vorbringens - wesentliche Streitpunkte des Berufungsverfahrens darstellten, sodass das LSG gehalten war, hierzu zumindest kurz Stellung zu nehmen (vgl BVerfG DVBl 2007, 253 - 254), um seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren.
- BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung - …
Der Senat hat in einem Beschluss vom 29.8.2007 (B 6 KA 31/07 B - unveröffentlicht) ausgeführt, es könne nicht zweifelhaft sein, dass die objektiv unkorrekte Abrechnung eines Vertragsarztes nicht schutzwürdig sei, wenn er von der zuständigen KÄV und/oder den Kostenträgern darauf hingewiesen worden sei, dass seine Abrechnungspraxis mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehe. - BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R
Vertragsärztliche Vergütung - Plausibilitätsprüfung - sachlich-rechnerische …
Diese Regelung hatte der Senat in ständiger Rechtsprechung (BSG Urteil vom 16.7.2003 - B 6 KA 44/02 R - GesR 2004, 144 = juris RdNr 24;… BSG Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15 = juris RdNr 21; BSG Beschluss vom 29.8.2007 - B 6 KA 31/07 B - unveröffentlicht) dahin ausgelegt, dass eine Berechnung der GOP 5 EBM-Ä aF ausgeschlossen ist, wenn ein Arzt routinemäßig Dauerpatienten auch vor 08:00 Uhr oder nach 20:00 Uhr behandelt ("faktische Sprechstunde"). - BSG, 06.03.2024 - B 6 KA 2/23 R
Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen - …
Dennoch ist Vertrauensschutz nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern es ist auf die Besonderheiten des Einzelfalles abzustellen, etwa darauf, ob sich der Fehler aufdrängen musste (…vgl BSG Urteil vom 15.5.2019 - B 6 KA 65/17 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 24 RdNr 29) oder ob der Vertragsarzt von der zuständigen KÄV und/oder den Kostenträgern darauf hingewiesen wurde, dass seine Abrechnungspraxis nicht mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften im Einklang stehe (vgl BSG Urteil vom 21.3.2018 - B 6 KA 47/16 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 18 RdNr 36 f unter Hinweis auf den unveröffentlichten Senatsbeschluss vom 29.8.2007 - B 6 KA 31/07 B).
- BSG, 29.11.2007 - B 6 KA 52/07 B
Honorarberichtigung bei der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung des …
Ist dies der Fall, darf nicht die Nr. 5 EBM-Ä, sondern an Samstagen, Sonn- und Feiertagen lediglich Nr. 6 EBM-Ä abgerechnet werden, selbst wenn der nicht einbestellte, aber zu der faktischen Sprechstunde erschienene Patient dringend behandlungsbedürftig war (vgl BSG…, Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; s auch Senatsbeschluss vom 29.8.2007 - B 6 KA 31/07 B - juris, dort RdNr 15) . - BSG, 14.07.2020 - B 6 KA 13/19 R Diese Regelung hatte der Senat in ständiger Rechtsprechung ( BSG Urteil vom 16.7.2003 - B 6 KA 44/02 R - GesR 2004, 144 = juris RdNr 24;… BSG Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15 = juris RdNr 21; BSG Beschluss vom 29.8.2007 - B 6 KA 31/07 B - unveröffentlicht) dahin ausgelegt, dass eine Berechnung der GOP 5 EBM-Ä aF ausgeschlossen ist, wenn ein Arzt routinemäßig Dauerpatienten auch vor 08:00 Uhr oder nach 20:00 Uhr behandelt ("faktische Sprechstunde").
- BSG, 29.11.2007 - B 6 KA 51/07 B Ist dies der Fall, darf nicht die Nr. 5 EBM-Ä, sondern an Samstagen, Sonn- und Feiertagen lediglich Nr. 6 EBM-Ä abgerechnet werden, selbst wenn der nicht einbestellte, aber zu der faktischen Sprechstunde erschienene Patient dringend behandlungsbedürftig war (vgl BSG…, Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 40/05 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen; s auch Senatsbeschluss vom 29.8.2007 - B 6 KA 31/07 B - juris, dort RdNr 15).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".