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Rechtsprechung
   BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21658
BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B (https://dejure.org/2007,21658)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B (https://dejure.org/2007,21658)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - B 6 KA 85/06 B (https://dejure.org/2007,21658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 72 Abs. 2 § 85 Abs. 4
    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Festlegung von Vergleichspunktwerten, Angemessenheit der Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte …

    Auszug aus BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 20.10.2004 ( B 6 KA 30/03 R, BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12) zu der Verpflichtung einer KÄV Stellung genommen, die Entwicklung von Honorartöpfen zu beobachten, wenn sich Veränderungen im Leistungsbedarf bzw in der Leistungsanforderung der Vertragsärzte ergeben.

    Der Punktwert für diejenigen Arztgruppen, deren Honorar durch die Vorschriften über das Praxisbudget begrenzt wurde, ist "künstlich erhöht" worden, weil die vergütungsfähigen Punktmengen unter Geltung der Praxisbudgets reduziert wurden (BSGE 93, 258 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12, jeweils RdNr 27).

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B

    Gerichtliche Überprüfung der Höhe der Gesamtvergütung, Rechtfertigung von …

    Auszug aus BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B
    Der Senat hat in einem Verfahren, das die angemessene Honorierung chirurgischer Leistungen zum Gegenstand hatte, näher dargelegt, dass insoweit sogar Einnahmen aus der chirurgischen Tätigkeit im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens (D-Arzt, H-Arzt) heranzuziehen sind (Beschluss vom 31.8.2005 - B 6 KA 22/05 B).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 68/04 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit von …

    Auszug aus BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B
    Dies stünde nicht mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit in Einklang (vgl Senatsbeschluss vom 22.6.2005 - B 6 KA 68/04 B -, in juris dokumentiert).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 83/95

    Anforderungen an eine höhere ärztliche Vergütung; Rechte und Pflichten eines zur …

    Auszug aus BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B
    Soweit der Kläger die Zulassung der Revision wegen der Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des BSG vom 7.2.1996 (6 RKa 83/95 = USK 9685) begehrt, ist die Beschwerde unzulässig.
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 43/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - eventuelle Punktwertstützungsmaßnahmen bei …

    Demgemäß hat der Senat in seinen Entscheidungen zur angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, bei deren Nichtvorliegen eine Stützungspflicht der KÄVen gegeben sein könnte, entscheidend auf die durchschnittlichen Gesamteinkünfte einer Arztgruppe in einem Bezugszeitraum abgestellt (…Urteile vom 9.12.2004 - ua BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 140 f; s auch Beschluss vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B - juris, RdNr 12).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Bemessung der …

    Dies folgt daraus, dass in diesem Quartal gemäß § 5 Abs. 5 HVM (idF vom 24.6.2000) die Anpassung der Honorarkontingente ausschließlich nach Maßgabe der Änderungen der Arztzahlen in den einzelnen Facharztgruppen seit dem Bezugsjahr 1999 vorgenommen wurde, ohne dass von der Beklagten geprüft worden wäre, ob damit entsprechende bedarfsbedingte Veränderungen im medizinischen Leistungsgeschehen einhergingen (vgl zu den Vorgängerquartalen III/1997 bis II/1998 das Urteil des Sächsischen LSG vom 31.3.2004 - L 1 KA 8/00 - und hierzu Senatsbeschluss vom 22.6.2005 - B 6 KA 68/04 B -, jeweils in juris dokumentiert; s auch Senatsbeschluss vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B - juris, sowie das Urteil B 6 KA 36/06 R vom heutigen Tage, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Die Anteile der einzelnen Fachgruppentöpfe an den Gesamtvergütungen müssen deshalb auf der Grundlage des tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarfs der Patienten in den jeweiligen Fachgebieten bzw Leistungsbereichen bemessen werden (…BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48, aaO; s auch Senatsbeschlüsse vom 22.6.2005 - B 6 KA 68/04 B - und vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B, jeweils in juris dokumentiert).

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 36/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung; Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Bestimmung …

    Diese Regelung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, nach der es mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit nicht vereinbar ist, wenn allein die Erhöhung der Arztzahl einer Fachgruppe automatisch und unabhängig davon, ob damit eine bedarfsbedingte Veränderung des Leistungsgeschehens in medizinischer Hinsicht einhergeht, eine Steigerung ihres Honorarvolumens zu Lasten anderer nach sich zieht (Senatsbeschlüsse vom 22.6.2005 - B 6 KA 68/04 B - und vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B - juris).

    Denn der hausärztliche Betreuungsbedarf der Versicherten, dessen Deckung mit einem angemessenen Vergütungsanteil honoriert werden soll, erhöht sich infolge Zulassung zusätzlicher Hausärzte als Leistungserbringer auf der Angebotsseite nicht (vgl die Senatsbeschlüsse vom 22.6.2005 und 23.5.2007, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 13/04
    Diese Regelung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, nach der es mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit nicht vereinbar ist, wenn allein die Erhöhung der Arztzahl einer Fachgruppe automatisch und unabhängig davon, ob damit eine bedarfsbedingte Veränderung des Leistungsgeschehens in medizinischer Hinsicht einhergeht, eine Steigerung ihres Honorarvolumens zu Lasten anderer nach sich zieht (Senatsbeschlüsse vom 22.6.2005 - B 6 KA 68/04B - und vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B - juris).

    Denn der hausärztliche Betreuungsbedarf der Versicherten, dessen Deckung mit einem angemessenen Vergütungsanteil honoriert werden soll, erhöht sich infolge Zulassung zusätzlicher Hausärzte als Leistungserbringer auf der Angebotsseite nicht (vgl die Senatsbeschlüsse vom22.6.2005 und 23.5.2007, aaO).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2012 - L 5 KA 5415/10
    Anspruch auf höheres Honorar aus § 72 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG kommt nach der Rechtsprechung des BSG (…dazu grundlegend Urt. v. 9.12.2004 - B 6 KA 44/03 R juris Rn 153;… Urt. v. 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R;… Urt. v. 23.05.2007 - B 6 KA 27/06 B; Beschluss v. 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B …sowie Urt. v. 08.12.2010 - B 6 KA 42/09 R) erst dann in Betracht, wenn in einem fachlich und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz besteht, vertragsärztlich tätig zu werden und deshalb in diesem Bereich die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist.

    Hinzu kommt, dass bei der Prüfung der Angemessenheit der Honorierung chirurgischer Leistungen auch Einnahmen aus der chirurgischen Tätigkeit im Rahmen berufsgenossenschaftlicher Heilverfahren heranzuziehen wären (BSG Beschluss v. 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B und v. 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B).

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.11.2007 - L 4 KA 9/06

    Honorarbegrenzung, individuelles Punktzahlvolumen

    Die Klägerin bezieht nämlich insoweit zusätzliche Honorare, die bei der Beurteilung der Frage der Angemessenheit ihres Honorars (vgl. BSG, Beschl. vom 23. Mai 2007 - B 6 KA 85/06 B, veröffentlicht in juris, Rz. 12) und damit erst recht bei der Frage einer sich im Einzelfall ergebenden Härte zu berücksichtigen sind.
  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 12 KA 275/05

    Berechnungsweise der Gesamtvergütung für die Gesamtheit der zu vergütenden …

    Eine solche Vorgehensweise wurde vom BSG wiederholt als zulässig erachtet und vom Senat bezüglich des hier streitgegenständlichen HVM auch bereits mit mehreren Urteilen gebilligt (z.B. Urteile vom 8. Juni 2005, Az.: L 12 KA 120/02; vom 31. Mai 2006, Az.: L12 KA 166/03 und L 12 KA 581/04; dazu Beschluss des BSG vom 23. Mai 2007, Az: B 6 KA 86/06 B, und vom 30. Mai 2007, Az: B 6 KA 85/06 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - L 11 KA 53/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dies stünde nicht mit dem Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit in Einklang (BSG, Beschluss vom 23.05.2007 - B 6 KA 85/06 B - unter Hinweis auf sein Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R -).
  • LSG Hessen, 25.09.2024 - L 4 KA 16/23

    Quotierte Vergütung des Leistungsbereichs 'Praxisklinische Beobachtung und …

    Demgemäß hat der Senat in seinen Entscheidungen zur angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, bei deren Nichtvorliegen eine Stützungspflicht der KÄVen gegeben sein könnte, entscheidend auf die durchschnittlichen Gesamteinkünfte einer Arztgruppe in einem Bezugszeitraum abgestellt (…Urteile vom 9.12.2004 - ua BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 140 f; s auch Beschluss vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B - juris, RdNr 12).".
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 19/19 B

    Berechnung vertragsärztlichen Honorars

    Demgemäß hat der Senat in seinen Entscheidungen zur angemessenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, bei deren Nichtvorliegen eine Stützungspflicht der KÄVen gegeben sein könnte, entscheidend auf die durchschnittlichen Gesamteinkünfte einer Arztgruppe in einem Bezugszeitraum abgestellt (…Urteile vom 9.12.2004 - ua BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 140 f; s auch Beschluss vom 23.5.2007 - B 6 KA 85/06 B - juris RdNr 12).
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 446/07

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere …

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 5424/10
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 2198/11
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 5157/11
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - L 5 KA 842/12
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 61/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2008 - L 5 KA 853/07
  • LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 1/19

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen unter Beachtung des Grundsatzes der …

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