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Rechtsprechung
   BSG, 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28028
BSG, 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B (https://dejure.org/2006,28028)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B (https://dejure.org/2006,28028)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - B 7a AL 148/06 B (https://dejure.org/2006,28028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …

    Auszug aus BSG, 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B
    Der Kläger muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, dass eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Einheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).

    Hierauf kann indes eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …

    Auszug aus BSG, 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B
    Der Kläger muss daher anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, dass eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Einheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17;… SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - …

    Auszug aus BSG, 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B
    Sie hätte sich vielmehr damit auseinander setzen müssen, dass nach der Rechtsprechung des BSG die Anhörung keine vorherige Meinungsbildung des Spruchkörpers über die Erfolgsaussicht der Berufung voraussetzt (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 14) und eine Anhörungsmitteilung im Sinne der Vorschrift auch dann zulässig ist, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss zu beschaffen (…BSG aaO).
  • BSG, 18.02.2019 - B 14 AS 44/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …

    Ein solcher Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn eine Überraschungsentscheidung droht, weil das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen war (…Groth in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, VIII. Kap, RdNr 75;… Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 158 RdNr 6; vgl auch BSG vom 30.8.2017 - B 14 AS 12/17 B - RdNr 4 zu § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG sowie ferner BSG vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B; vgl auch BVerwG vom 4.10.2010 - 9 B 17.10 zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO;… aA wohl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Aufl 2017, SGG, § 158 RdNr 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2024 - L 3 R 619/22
    Auch der Wechsel der Kammerzuständigkeit nach einer erfolgten Anhörung begründet allein nicht die Notwendigkeit einer erneuten Anhörung und steht der Entscheidung durch Gerichtsbescheid nicht entgegen (BSG, Beschluss vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B -, Rn. 7).
  • BSG, 18.02.2019 - B 14 AS 99/18 B

    Statthaftigkeit einer Berufung

    Ein solcher Hinweis ist nur dann erforderlich, wenn eine Überraschungsentscheidung droht, weil das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen war (…Groth in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, VIII Kap, RdNr 75;… Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG , 2. Aufl 2014, § 158 RdNr 6; vgl auch BSG vom 30.8.2017 - B 14 AS 12/17 B - RdNr 4 zu § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG sowie ferner BSG vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B;… vgl auch BVerwG vom 4.10.2010 - 9 B 17/10 zu § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO , aA wohl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, 12. Aufl 2017, SGG , § 158 RdNr 8).
  • BSG, 10.05.2021 - B 13 R 200/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im …

    Eine Anhörungsmitteilung ist bereits dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss zu beschaffen ( BSG Beschluss vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B - juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 11.06.2012 - B 12 KR 74/11 B
    Auch ist nicht ersichtlich, dass es einer erneuten Anhörung nach dem Wechsel der Zuständigkeit des zur Entscheidung berufenen LSG-Senats bedurft haben könnte (vgl dazu allgemein BSG Beschluss vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B).
  • BSG, 19.06.2024 - B 4 AS 72/24 BH

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung …

    Selbst wenn eine derartige Änderung des Geschäftsverteilungsplans eine erneute Anhörungsmitteilung erforderlich machen würde (dazu skeptisch BSG vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B - juris RdNr 7; unter Hinweis darauf ablehnend Karl in Zeihe/Hauck, SGG , § 153 RdNr 21f, Stand November 2023) , war dem hier jedenfalls dadurch Genüge getan, dass der zuständig gewordene 5. Senat des LSG mit Schreiben vom 4.5.2023 ausdrücklich auf das Schreiben des 19. Senats des LSG vom 6.10.2022 verwiesen hat und der Kläger anschließend noch hinreichend Zeit für eine Äußerung hatte.
  • BSG, 14.01.2009 - B 7 AL 96/08 B
    Es fehlt bezüglich des Problems der groben Fahrlässigkeit schon an der gesetzlich gebotenen Formulierung einer abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird, weil der Kläger mit der Problematik der Einordnung seines Verhaltens als grob fahrlässig hinsichtlich der Verletzung von Mitteilungspflichten nur auf die tatrichterliche Würdigung im Einzelfall Bezug nimmt, nicht jedoch die Anwendung eines klärungsbedürftigen allgemeinen Rechtssatzes betroffen ist (BSG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - B 7a AL 148/06 B).
  • BSG, 21.12.2021 - B 14 AS 231/21 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Verfahrensrüge im …

    Insbesondere steht die Entscheidung des LSG im Einklang mit den Vorgaben des § 153 Abs. 5 SGG (vgl BSG vom 19.12.2006 - B 7a AL 148/06 B) .
  • BSG, 05.06.2007 - B 4 R 339/06 B
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass selbst nach einem Zuständigkeitswechsel innerhalb des Berufungsgerichts eine erneute Anhörung grundsätzlich nicht erforderlich ist (BSG, Beschluss vom 19.12.2006, B 7a AL 148/06 B).
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