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Rechtsprechung
   BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3596
BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R (https://dejure.org/2005,3596)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R (https://dejure.org/2005,3596)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 30/05 R (https://dejure.org/2005,3596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit - Altersrentenberechtigung

  • Judicialis

    SGB III § 131 Abs 2 Nr 2 F: 21.07.1999; ; SGB III § ... 131 Abs 2 S 1 Nr 2 F: 10.12.2001; ; SGB III § 131 Abs 2 S 2 F: 10.12.2001; ; SGB III § 133 Abs 4 F: 21.07.1999; ; SGB III § 434d Abs 3; ; AltTZG § 10 Abs 1 S 1 J: 1996 F: 06.04.1998; ; AltTZG § 10 Abs 1 S 2 J: 1996 F: 06.04.1998

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Arbeitslosengeld; Ermittlung des Bemessungsentgelts bei vorheriger Tätigkeit in Altersteilzeit; Maßgeblicher vorheriger Verdienst bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes; Funktion des § 131 Abs. 2 Nr. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 384
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums- …

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R
    Für die von § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG erfassten Arbeitnehmer wurde - entgegen der Ansicht der Beklagten - mit der bezeichneten Einfügung des Satzes 2 in § 131 Abs. 2 SGB III durch das Job-AQTIV-Gesetz - abgesehen davon, dass sie nicht als authentische Interpretation bezeichnet worden ist (…vgl zur authentischen Interpretation: BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 56 mwN; SozR 3-2600 § 93 Nr. 3 S 19;… SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 S 5 f) - anders als in Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AltTZG nicht nur eine deklaratorische Regelung getroffen; vielmehr wurde erstmals die Privilegierung von Altersteilzeitarbeitnehmern, die die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen (durch den Aufschubtatbestand des § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III), beseitigt (vgl dazu BT-Drucks 14/6944 S 36 zu Nr. 43 Buchst d).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 18/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Aufforderung zur Stellung eines …

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R
    Für die von § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG erfassten Arbeitnehmer wurde - entgegen der Ansicht der Beklagten - mit der bezeichneten Einfügung des Satzes 2 in § 131 Abs. 2 SGB III durch das Job-AQTIV-Gesetz - abgesehen davon, dass sie nicht als authentische Interpretation bezeichnet worden ist (…vgl zur authentischen Interpretation: BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 56 mwN;… SozR 3-2600 § 93 Nr. 3 S 19; SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 S 5 f) - anders als in Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AltTZG nicht nur eine deklaratorische Regelung getroffen; vielmehr wurde erstmals die Privilegierung von Altersteilzeitarbeitnehmern, die die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen (durch den Aufschubtatbestand des § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III), beseitigt (vgl dazu BT-Drucks 14/6944 S 36 zu Nr. 43 Buchst d).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 68/03 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum - Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R
    Allerdings ordnet die Norm - anders als im Ergebnis ihre Vorgängervorschrift des § 112 Abs. 4a Arbeitsförderungsgesetz - nicht an, dass ggf ein höheres Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist, sondern nur, dass sich der Bemessungszeitraum in die Vergangenheit verlängert (vgl dazu BSG SozR 4-4300 § 416a Nr. 1), jedoch gemäß § 133 Abs. 4 SGB III längstens bis auf drei Jahre.
  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 53/88

    Arbeitslosigkeit i.S. der Voraussetzung der Beitragspflicht von Wehr- und …

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R
    Für die von § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG erfassten Arbeitnehmer wurde - entgegen der Ansicht der Beklagten - mit der bezeichneten Einfügung des Satzes 2 in § 131 Abs. 2 SGB III durch das Job-AQTIV-Gesetz - abgesehen davon, dass sie nicht als authentische Interpretation bezeichnet worden ist (vgl zur authentischen Interpretation: BSG SozR 4100 § 168 Nr. 22 S 56 mwN;… SozR 3-2600 § 93 Nr. 3 S 19;… SozR 3-4300 § 202 Nr. 3 S 5 f) - anders als in Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AltTZG nicht nur eine deklaratorische Regelung getroffen; vielmehr wurde erstmals die Privilegierung von Altersteilzeitarbeitnehmern, die die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen (durch den Aufschubtatbestand des § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III), beseitigt (vgl dazu BT-Drucks 14/6944 S 36 zu Nr. 43 Buchst d).
  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 7/81
    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Wege des Herstellungsanspruchs nicht ein höheres Arbeitsentgelt als Voraussetzung für einen Alg-Anspruch fingiert werden (BSG, Urteil vom 12. Mai 1982 - 7 RAr 7/81 -, DBlR 2781a zu § 137 AFG).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 105/75

    Zur Frage, ob persönliche Leistungszulagen auf das Unterhaltsgeld anrechenbar …

    Auszug aus BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R
    Insbesondere wird das LSG bei der Überprüfung bzw Bestimmung des erzielbaren tariflichen Arbeitsentgelts auch alle steuer- und beitragspflichtigen tariflichen Zulagen zu berücksichtigen haben, die nur vermutlich gezahlt würden (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 2).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben …

    Dass der Herstellungsanspruch nur insoweit herangezogen werden darf, als sich nicht eine Lösung mit Hilfe des Gesetzesrechts ergibt (…BSG SozR 4-4100 § 106 Nr. 1 RdNr 13 unter Hinweis auf BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 25), beruht darauf, dass dieses richterrechtliche Rechtsinstitut nur normergänzend wirken kann und den Zweck der speziellen gesetzlichen Regelungen zu achten hat (vgl dementsprechend zu den Grenzen zB BSG SozR 4-4300 § 131 Nr. 3 RdNr 18-19 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 12.5.1982 - 7 RAr 7/81 = DBlR 2781a, AFG/§ 137).
  • BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - …

    § 150 Abs. 3 iVm § 152 Abs. 1 Satz 1 SGB III erlaubt eine Verlängerung indessen längstens bis auf zwei Jahre (vgl zu alledem BSG vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R - SozR 4-4300 § 131 Nr. 3 RdNr 11; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 150 RdNr 97 f, Stand August 2020; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, K § 150 RdNr 112, Stand Mai 2021).

    Der Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG betrifft grundsätzlich auch Altersrenten, die nur unter Inkaufnahme eines Abschlags vorzeitig in Anspruch genommen werden können (BT-Drucks 13/4877 S 29 f; BSG vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R - SozR 4-4300 § 131 Nr. 3 RdNr 14).

    Sowohl Arbeitslose, die in Teilzeit iS des § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB III gearbeitet haben, als auch solche, die in Altersteilzeit gearbeitet haben, sollen grundsätzlich vor den Nachteilen ihrer Teilzeittätigkeit für die Höhe des Alg bewahrt werden, allerdings im Fall der Altersteilzeit nicht durch eine Verlagerung des Bemessungszeitraums (vgl § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und Satz 2 SGB III), sondern durch Zuweisung eines höheren Arbeitsentgelts (BT-Drucks 14/6944 S 36; BSG vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R - SozR 4-4300 § 131 Nr. 3 RdNr 13 mwN).

    In diesem Fall fände die bemessungsrechtliche Regelung des § 150 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB III nach der (insoweit lediglich deklaratorischen) Regelung des § 150 Abs. 2 Satz 2 SGB III keine Anwendung (BSG vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R - SozR 4-4300 § 131 Nr. 3 RdNr 13), und das Alg würde sich im Grundsatz nach § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG bemessen, da der Kläger bereits ab dem 1.7.2018 eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn auch mit Abschlägen, beanspruchen konnte.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2021 - L 3 AL 1926/20

    Arbeitslosengeld - Bemessungsrahmen und Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei …

    Arbeitslose Altersteilzeitarbeitnehmer erhalten eine privilegierte Bemessung des Arbeitslosengeldes auf Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgeltes, das sie ohne Altersteilzeit erhalten hätten, nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals eine - gegebenenfalls auch abschlagsbehaftete - Altersrente beanspruchen können (Anschluss an BSG vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R = SozR 4-4300 § 131 Nr. 3).

    Ergänzend hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15.12.2005 (B 7a AL 30/05 R) ausgeführt, nach § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG greife die Begünstigung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AltTZG nur so lange, bis der Arbeitslose eine Rente wegen Alters beanspruchen könne.

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie dem gesetzgeberischen Willen, wie er in der Gesetzesbegründung zu § 10 AltTZG zum Ausdruck kommt, dass die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG auch dann Anwendung findet, wenn eine Altersrente nur unter Inkaufnahme eines Abschlags vorzeitig in Anspruch genommen werden kann (BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R, juris Rn. 14;… BT-Drucks. 13/4877, S. 29 f.).

    Vielmehr knüpft die Regelung an die unterschiedlichen Gruppen von Teilzeitarbeitnehmern und damit an verschiedene Sachverhalte an: Während sich der Gesetzgeber für den Bereich der Altersteilzeit entschieden hat, dass Nachteile, die sich durch die Teilzeitarbeit in Bezug auf die Höhe des Arbeitslosengeldes ergeben können, durch eine Erhöhung des Bemessungsentgeltes ausgeglichen werden sollen, hat er in Bezug auf die übrigen Teilzeitarbeitnehmer einen Ausgleich über eine Verlängerung des Bemessungsrahmens vorgesehen (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R, juris Rn. 13).

  • BSG, 27.01.2009 - B 7 AL 46/07 R

    Arbeitslosengeld - Erweiterung des Bemessungszeitraums wegen unbilliger Härte um …

    Zu Unrecht stützt sich das LSG insbesondere auf das Urteil vom 15. Dezember 2005 (B 7a AL 30/05 R - SozR 4-4300 § 131 Nr. 3).

    Nur darauf hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Dezember 2005 (aaO) hingewiesen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2025 - L 14 AL 93/22

    Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erhöhung des Bemessungsentgeltes …

    Ebenso wie die Beklagte folge auch die Kammer der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. Dezember 2005 zum Aktenzeichen B 7a AL 30/05 R, in der u.a. auch auf die Gesetzesbegründung (…BT-Drucksache 13/4877, S. 29f zu § 10 Abs. 1) Bezug genommen werde.

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie dem gesetzgeberischen Willen, wie er in der Gesetzesbegründung zu § 10 AltTZG zum Ausdruck kommt, dass die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG auch dann Anwendung findet, wenn eine Altersrente - wie hier - nur unter Inkaufnahme eines Abschlags vorzeitig in Anspruch genommen werden kann (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 30/05 R -, Rn. 14, …und Urteil vom 22. September 2022 - B 11 AL 31/21 R -, Rn. 26; Landessozialgericht Baden-Württemberg…, Urteil vom 20. Januar 2021 - L 3 AL 1926/20 -, Rn. 29; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - L 2 AL 25/20 -, Rn. 29; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. September 2024 - L 9 AL 5/23 -, Rn. 37, alle juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.05.2024 - L 2 AL 25/20

    Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Erhöhung des Bemessungsentgeltes …

    Dies gilt auch, wenn die Altersrente mit Abschlägen behaftet ist (vgl BSG vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R = SozR 4-4300 § 131 Nr. 3, juris Rn 14; BSG vom 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R, juris Rn 26).

    Diese einschränkende Regelung kommt auch zur Anwendung, wenn eine Altersrente nur unter Inkaufnahme eines Abschlags vorzeitig in Anspruch genommen werden kann (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 30/05 R - juris Rn. 14;… bestätigt: Urteil vom 22. September 2022 - B 11 AL 31/21 R - juris Rn. 26), wie auch die Gesetzesbegründung ausdrücklich betont (BT-Drucks. 13/4877 S. 29 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2024 - L 3 AL 2871/22

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von …

    Altersrentenberechtigt ist auch der Arbeitslose, der nur eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen erhalten kann (BSG, Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R, juris 14 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - L 9 AL 210/05

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines höheren …

    Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers vom 07.12.2005., mit der er vorträgt: Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 15.12.2005 (Az.: B 7a AL 30/05 R) entschieden, dass § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III vor der ab dem 01.01.2002 erfolgten Änderung auf Teilzeitvereinbarungen nach dem Altersteilzeitgesetz anwendbar gewesen sei.

    Diese Regelung ist gegenüber § 131 Abs. 2 Nr. 2 SGB III spezieller, weshalb dem zum 01.01.2002 eingefügten § 131 Abs. 2 Satz 2 SGB III (BGBl. I 2001, Seite 3443) im Verhältnis zu § 10 Abs. 1 Satz 1 AltTZG nur deklaratorische Bedeutung zukommt (BSG, Urteil vom 15.12.2005, Az.: B 7a AL 30/05 R, Rn. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 12 AL 113/07

    Arbeitslosenversicherung

    Denn im Hinblick auf die tatsächliche Beschäftigung des Klägers von August 2004 bis Dezember 2005 würde die Beklagte zu einem gesetzeswidrigen Verhalten veranlasst werden im Hinblick auf die Berechungsgrundsätze der §§ 46 ff SGB IX. Es kann durch eine Amtshandlung kein höheres Arbeitsentgelt fingiert werden, als das tatsächlich zuletzt erzielte (so ausdrücklich BSG v. 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R, Rz. 18, unter Bezugnahme auf BSG v. 12.05.1982 - 7 RAr 7/81-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2024 - L 9 AL 5/23

    Anspruch eines schwerbehinderten ehemaligen Arbeitnehmers im Blockmodell auf …

    Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 AltTZG findet auch dann Anwendung, wenn eine Altersrente nur unter Inkaufnahme eines Abschlags vorzeitig in Anspruch genommen werden kann (BSG Urteil vom 15.12.2005 - B 7a AL 30/05 R;… BT-Drucks. 13/4877, S. 29 f.).
  • SG Mannheim, 19.05.2020 - S 7 AL 3736/18

    Arbeitslosenversicherung: Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldanspruchs bei …

  • LSG Baden-Württemberg, 13.06.2019 - L 13 AL 1636/18
  • SG Dortmund, 28.05.2019 - S 57 AL 91/18
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