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Rechtsprechung
   BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8885
BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R (https://dejure.org/2020,8885)
BSG, Entscheidung vom 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R (https://dejure.org/2020,8885)
BSG, Entscheidung vom 30. April 2020 - B 8 SO 12/18 R (https://dejure.org/2020,8885)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundessozialgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - Härtefall - Vermögen aus der Nachzahlung einer Grundrente nach dem Gewaltopferentschädigungsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - Härtefall - Vermögen aus der Nachzahlung einer Grundrente nach dem Gewaltopferentschädigungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vermögen aus Opferrente kann besonders geschützt sein

  • datev.de (Kurzinformation)

    Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Besonderer Vermögensschutz für Opfer von Gewalttaten im Sozialrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Sozialhilfe auch mit Vermögen aus Opferrente möglich - Nachzahlungen unterliegen auf jeden Fall dem Vermögensschutz

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    J.S. ./. Landkreis Hildesheim

    Sozialhilfe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 913
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (15)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes …

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Rn. 16 Der Begriff der Härte ist zunächst im Zusammenhang mit den Vorschriften über das Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII zu sehen, dh das Ziel der Härtevorschrift muss in Einklang mit den Bestimmungen über das Schonvermögen stehen, nämlich dem Sozialhilfeempfänger einen gewissen Spielraum in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten (BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 15).

    In der Rechtsprechung sind hiervon allerdings Ausnahmen für diejenigen Konstellationen anerkannt, in denen der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer laufenden Zahlung als Einkommen auch im Rahmen der Vermögensanrechnung durchgreift, weil das Vermögen den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie die laufende Zahlung selbst (vgl BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 zum Blindengeld; BVerwG vom 4.9.1997 - 5 C 8/97 - BVerwGE 105, 199 zum Erziehungsgeld; BVerwG vom 28.3.1974 - V C 29.73 - BVerwGE 45, 135 zur Grundrentennachzahlung).

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 1/17 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Vermögenseinsatz - kleinerer …

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Verwertbar ist Vermögen dann, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können (vgl zuletzt BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 1/17 R - BSGE 126, 201 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 9, RdNr 18 und BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 22 mwN).

    Daneben wird es die Anspruchsvoraussetzungen im Übrigen und die sich ggf ergebenden Bedarfe zu ermitteln und - wovon es selbst auch ausgegangen ist - zu prüfen haben, inwieweit die Klägerin das ggf geschützte Vermögen im laufenden Rechtsstreit durch nach der Leistungsablehnung deswegen eingegangene Schulden aufgebraucht hat (vgl BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 1/17 R - BSGE 126, 201 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 9, RdNr 28; dazu auch BVerwG vom 17.7.2019 - 5 C 5/18 - RdNr 25).

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs- …

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Verwertbar ist Vermögen dann, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können (vgl zuletzt BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 1/17 R - BSGE 126, 201 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 9, RdNr 18 und BSG vom 9.12.2016 - B 8 SO 15/15 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 22 mwN).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Die Klägerin lebt auf Grundlage der Feststellungen des LSG vom 1.1.2012 an in einer ambulant betreuten Wohnform, in der ihr entsprechende Leistungen zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung bei Erledigung der täglichen Angelegenheiten im eigenen Wohn- und Lebensbereich erbracht worden sind (dazu BSG vom 25.8.2011 - B 8 SO 7/10 R - BSGE 109, 55 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1, RdNr 15).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Auch ein aus Schmerzensgeldzahlungen gebildetes Vermögen bleibt nach § 90 Abs. 3 SGB XII aus diesem Gesichtspunkt grundsätzlich einsatzfrei (BSG vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 6/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 9; BVerwG vom 18.5.1995 - 5 C 22/93 - BVerwGE 98, 256; ähnlich Bundesgerichtshof <BGH> vom 26.11.2014 - XII ZB 542/13 - FamRZ 2015, 488 zu Ansparungen aus sozialen Ausgleichsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung; …

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Rn. 18 Entsprechend hat das BVerwG auch die Nachzahlung aus einer Beschädigtengrundrente nach dem OEG, wie sie hier im Streit ist, in Anwendung der Vorschrift des § 90 Abs. 3 SGB XII als geschütztes Vermögen angesehen (BVerwG vom 27.5.2010 - 5 C 7/09 - BVerwGE 137, 85, RdNr 23 ff).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Auch ein aus Schmerzensgeldzahlungen gebildetes Vermögen bleibt nach § 90 Abs. 3 SGB XII aus diesem Gesichtspunkt grundsätzlich einsatzfrei (…BSG vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 6/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 9; BVerwG vom 18.5.1995 - 5 C 22/93 - BVerwGE 98, 256; ähnlich Bundesgerichtshof <BGH> vom 26.11.2014 - XII ZB 542/13 - FamRZ 2015, 488 zu Ansparungen aus sozialen Ausgleichsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Wie die Grundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG, auf die § 1 OEG verweist, ist sie wesentlich von der Vorstellung des Ausgleichs eines vom Einzelnen erbrachten gesundheitlichen Sonderopfers geprägt (vgl nur Bundesverfassungsgericht <BVerfG> vom 14.3.2000 - 1 BvR 284/96 - BVerfGE 102, 41, 59 ff = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3 S 21 ff).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 542/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Einsatzpflicht von sozialen Ausgleichsleistungen …

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Auch ein aus Schmerzensgeldzahlungen gebildetes Vermögen bleibt nach § 90 Abs. 3 SGB XII aus diesem Gesichtspunkt grundsätzlich einsatzfrei (…BSG vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 6/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 9; BVerwG vom 18.5.1995 - 5 C 22/93 - BVerwGE 98, 256; ähnlich Bundesgerichtshof <BGH> vom 26.11.2014 - XII ZB 542/13 - FamRZ 2015, 488 zu Ansparungen aus sozialen Ausgleichsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 5.18

    Verpflichtung des Berechtigten gegenüber dem vorrangig verpflichteten Träger der …

    Auszug aus BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
    Daneben wird es die Anspruchsvoraussetzungen im Übrigen und die sich ggf ergebenden Bedarfe zu ermitteln und - wovon es selbst auch ausgegangen ist - zu prüfen haben, inwieweit die Klägerin das ggf geschützte Vermögen im laufenden Rechtsstreit durch nach der Leistungsablehnung deswegen eingegangene Schulden aufgebraucht hat (…vgl BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 1/17 R - BSGE 126, 201 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 9, RdNr 28; dazu auch BVerwG vom 17.7.2019 - 5 C 5/18 - RdNr 25).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe - …

  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen - …

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 6/98 R

    Beschädigtengrundrente - bedarfsorientiertes Einkommen - anrechenbares Einkommen …

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73

    Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten

  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 17/20 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Vermögenseinsatz - …

    Rn. 22 Verwertbar ist Vermögen, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können (vgl zuletzt BSG vom 30.4.2020 - B 8 SO 12/18 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 10 RdNr 14;… BSG vom 28.8.2018 - B 8 SO 1/17 R - BSGE 126, 201 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 9, RdNr 18 mwN).

    Eine solche liegt vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls, wie zB der Art, Schwere und Dauer der Hilfe, des Alters, des Familienstands oder der sonstigen Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen eine typische Vermögenslage deshalb zur besonderen wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen seiner Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (vgl BSG vom 30.4.2020 - B 8 SO 12/18 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 10 RdNr 16;… BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 15 mwN).

    § 90 Abs. 3 SGB XII regelt atypische Fallgestaltungen, die mit den Regelbeispielen des § 90 Abs. 2 SGB XII vergleichbar sind, dh das Ziel der Härtevorschrift muss in Einklang mit den Bestimmungen über das Schonvermögen stehen, nämlich dem Sozialhilfeempfänger einen gewissen Spielraum in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten (vgl BSG vom 30.4.2020 - B 8 SO 12/18 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 10 RdNr 16;… BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 RdNr 15; so bereits zu § 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz <BSHG> BVerwG vom 26.1.1966 - V C 88.64 - BVerwGE 23, 149, juris RdNr 42).

  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 8/19 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung - …

    Sollte sich hierfür ein Grund ergeben, den der Ehemann nicht beeinflussen konnte, könnte der Sachverhalt anders bei angespartem Pflegegeld zu beurteilen sein (vgl dazu BGH vom 29.1.2020 - XII ZB 500/19 - juris), weil der Ehemann selbst das Vermögen nicht angespart hatte und es ihm als Einkommen nicht zeitnah zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung stand (ähnlich BSG vom 30.4.2020 - B 8 SO 12/18 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, zur Härte im Hinblick auf Vermögen aus einer nachgezahlten Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz <BVG>)..
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2023 - L 2 SO 3161/22

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Nachzahlung von Leistungen der Grundsicherung im …

    Denn für den Einsatz des Vermögens nach § 90 SGB XII ist dessen Herkunft grundsätzlich unerheblich (vgl BSG vom 30.4.2020 - B 8 SO 12/18 R = SozR 4-3500 § 90 Nr. 10).

    Denn für den Einsatz des Vermögens nach § 90 SGB XII ist dessen Herkunft grundsätzlich unerheblich (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30.4. 2020 - B 8 SO 12/18 R, juris, Rn 17; Mecke in jurisPK-SGB XII, Stand: 01.08.2022, § 90 Rn 114;… Giere in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 2020, § 90 Rn. 71; Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 15.09.2021 - XII ZB 307/21, juris, Rn 14).

  • BAG, 27.03.2025 - 4 AZB 29/24

    Prozesskostenhilfe - Entschädigungszahlungen nach AGG als Einkommen oder Vermögen

    Eine solche liegt vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls, wie zB der Art, Schwere und Dauer der Hilfe, des Alters, des Familienstands oder der sonstigen Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen eine typische Vermögenslage deshalb zur besonderen wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen seiner Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (BSG 30. April 2020 - B 8 SO 12/18 R - Rn. 16 mwN).

    Auch ein aus Schmerzensgeldzahlungen gebildetes Vermögen bleibt nach § 90 Abs. 3 SGB XII aus diesem Gesichtspunkt grundsätzlich einsatzfrei (BSG 30. April 2020 - B 8 SO 12/18 R - Rn. 17 mwN).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2025 - 12 A 1878/22

    Grundsätzliche Verwertbarkeit angesparter Entschädigungsleistungen als Vermögen; …

    Mit Schreiben vom 24. Juni 2020 verwies der Kläger auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 30. April 2020 - B 8 SO 12/18 R -) zur Schutzwürdigkeit angesparten Vermögens und machte geltend, es sei nicht ausgeschlossen, dass Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem früher erlittenen Gesundheitsschaden stünden, weiterhin anfallen würden.

    Die diesbezüglichen Erwägungen des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 30. April 2020 - B 8 SO 12/18 R -, wonach vor allem Kindern und Jugendlichen, die regelmäßig im ersten Jahr nach dem Zufluss keine entsprechend weitreichenden Entscheidungen treffen könnten, je nach den Umständen des Einzelfalls auch über das erste Jahr hinaus unter Härtegesichtspunkten ein höherer ansparbarer Freibetrag einzuräumen sein könne, überzeugten nicht.

    Rn. 32 vgl. BSG, Urteil vom 30. April 2020 - B 8 SO 12/18 R -, juris Rn. 20,.

    Rn. 50 Vgl. BSG, Urteil vom 30. April 2020 - B 8 SO 12/18 R -, juris Rn. 20, 22.

  • BFH, 20.04.2023 - III R 7/21

    Kindergeld; Opferrente als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes

    Rn. 23 cc) Der Senat schließt sich der Auslegung an, dass die Grundrente maßgeblich auch immaterielle Schäden ausgleichen soll und ihre immaterielle und ihre materielle Komponente nicht voneinander getrennt werden können (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R, Sozialrecht --SozR-- 4-3500 § 90 Nr. 10, SozR 4-3100 § 25f Nr. 1, Rz 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2024 - L 9 SO 16/22

    Vergütung von Betreuungsleistungen; Weite Auslegung des Einrichtungsbegriffs in § …

    Hierfür sind allerdings Ausnahmen für Konstellationen anerkannt, in denen der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer laufenden Zahlung als Einkommen auch im Rahmen der Vermögensanrechnung durchgreift, weil das Vermögen den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie die laufende Zahlung selbst (BSG Urteil vom 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R).
  • SG Koblenz, 16.12.2024 - S 10 SO 35/24

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz …

    Verwertbar ist Vermögen dann, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R, juris Rn. 14 mwN).

    Rn. 33 Der Begriff der Härte ist zunächst im Zusammenhang mit den Vorschriften über das Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII zu sehen, d.h. das Ziel der Härtevorschrift muss in Einklang mit den Bestimmungen über das Schonvermögen stehen, nämlich dem Sozialhilfeempfänger einen gewissen Spielraum in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten (BSG, Urteil vom 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R, juris Rn. 16; BSG…, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R, juris Rn. 15).

  • LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 254/19

    Betreuervergütung: Berücksichtigung der Nachzahlung einer …

    Rn. 11 Um der besonderen der Verantwortlichkeit des Staates gegenüber den Leistungsberechtigten im Anwendungsbereich des BVG zu entsprechen, ist diese Vorschrift - entgegen der Einschätzung des Beschwerdeführers - bei der Anwendung der Härtefallregelung nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu berücksichtigen (vgl. die Presseerklärung der zur Veröffentlichung anstehenden Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05.05.2020, B 8 SO 12/18 R, durch die das vom Beschwerdeführer angeführte Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen aufgehoben wurde), ohne dass es der Feststellung weiterer besonderer Härtefallumstände bedarf.
  • OLG Dresden, 11.02.2026 - 4 W 26/26

    Die Justizkasse greift ins Leere

    Ein aus Schmerzensgeldzahlungen gebildetes Vermögen bleibt daher nach § 90 Abs. 3 SGB XII a grundsätzlich einsatzfrei und ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe regelmäßig nicht als Vermögen einzusetzen (…so BVerwG 26.05.2011 - 5 B 26.11, ZfSch 2011, 584 Rn. 6; BVerwGE 98, 256, 258 f.;… auch BAG, Beschl. v. 27.03.2025 - 4 AZB 29/24 -, Rn. 15 - 16, juris; BSG 30. April 2020 - B 8 SO 12/18 R - Rn. 17 mwN;… OLG Saarbrücken, Beschl. v. 25.02.2014 - 4 W 9/14 -, Rn. 4 - 5, - juris und OLGR 2005, 505, 506; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 221; OLG Köln FamRZ 1994, 1127; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1228; OLG Stuttgart BeckRS 2007, 16253; OLG Brandenburg BeckRS 2019, 5163 = FamRZ 2019, 1153; OLG Rostock BeckRS 2005, 13169; OLG Köln BeckRS 2004, 3852; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1228;… BeckOK ZPO/Reichling, 59. Ed. 1.12.2025, ZPO § 115 Rn. 83.5, beck-online;… Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. Rn. 140 m.w.N.;… MünchKomm-ZPO/Wache, 7. Aufl. § 115 Rn. 85;… Zöller/Geimer, ZPO 36. Aufl. § 115 Rn. 88;… Musielak/Voit/Fischer, 22. Aufl. 2025, ZPO § 115 Rn. 49; sämtlich m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2022 - L 7 SO 143/20
  • BSG, 16.02.2021 - B 14 AS 178/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Bedürftigkeit - …

  • BSG, 03.02.2022 - B 4 AS 224/21 B

    Annahme einer besonderen Härte nach den Regelungen des SGB II ; Grundsatzrüge im …

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2024 - 2 WF 54/24

    Beschwerde gegen Anordnung der Zahlung der Vergütung des bisherigen Vormundes aus …

  • SG Konstanz, 16.12.2025 - S 6 SO 435/22
  • VG Hamburg, 02.09.2025 - 18 K 5224/23
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