Rechtsprechung
| BSG, 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- lexetius.com
Kriegsbeschädigter - selbst verschaffte Leistung - stationäre Krankenhausbehandlung - Wahlleistung: Zwei-Bett-Zimmer/Chefarztbehandlung - erstattungsfähige Kosten - Versorgungsniveau - Verfassungsmäßigkeit
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung von Kosten für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung im Krankenhaus; Heilbehandlungsanspruch eines Kriegsgeschädigten; Verfassungsrechtliche Anforderungen an Kriegsopferfürsorge; Begrenzung der Krankenbehandlung Kriegsbeschädigter auf Niveau ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begrenzung der Krankenbehandlung Kriegsbeschädigter
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 31.10.2001 - S 14 V 122/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - L 7 V 5/02
- BSG, 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R
Eben so wenig wie es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, einem Beamten Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten (vgl BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, NVwZ 2003, 720), geht der Anspruch von Kriegsopfern auf Versorgung von Verfassungs wegen über eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Krankenhausbehandlung hinaus (…vgl zum Leistungsniveau BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 5). - BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 4/99 R
Kostenerstattungsanspruch für Gewaltopfer bei selbstbeschaffter …
Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R
Eben so wenig wie es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, einem Beamten Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten (vgl BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, NVwZ 2003, 720), geht der Anspruch von Kriegsopfern auf Versorgung von Verfassungs wegen über eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Krankenhausbehandlung hinaus (vgl zum Leistungsniveau BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 5).
- BSG, 11.11.2004 - B 9 V 3/03 R
Sachleistung - Kostenerstattung - Maß des Notwendigen - Wirtschaftlichkeitsgebot …
Solche Umstände sind - wie auch im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl Senatsurteile vom 10. Dezember 2003 - B 9 VS 1/01 R -, SozR 4-3100 § 18 Nr. 1 mwN, und - B 9 V 12/02 R -, SGb 2004, 233;… SozR 3-3100 § 13 Nr. 2) bzw wenn von vornherein feststand, dass die Sachleistung (zu Unrecht) abgelehnt werden soll (…Senatsurteil vom 5. November 1997, SozR 3-3100 § 18 Nr. 4). - BSG, 08.09.2016 - B 9 V 13/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales …
Insbesondere beschäftigt sie sich nicht mit der Rechtsprechung, die die für Gewaltopfer entsprechend geltende Begrenzung der Krankenbehandlung Kriegsbeschädigter auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung für verfassungsrechtlich unbedenklich hält (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R).. - BSG, 21.05.2015 - B 9 V 3/15 BH
Erstattung einer Positronen-Emissions-Tomographie nach dem BVG
Insbesondere wirft der Umstand, dass die PET-Diagnostik durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nur im Rahmen enger Indikationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als vertragsärztliche Leistung erbracht werden darf (§ 135 SGB V iVm Anl 1 Nr. 14 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des GBA) und die Krankenbehandlung nach dem BVG grundsätzlich auf das Niveau der GKV begrenzt ist (vgl BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R) keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf für die hier im Kern begehrte Erstattung der Kosten eines im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens privat beschafften Beweismittels auf.
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