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Rechtsprechung
   BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3360
BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R (https://dejure.org/2003,3360)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R (https://dejure.org/2003,3360)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - B 9 VG 3/02 R (https://dejure.org/2003,3360)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Herbeiführung einer Gefahr - Gefahrenlage - Verbrechen - Entfernen eines Gullydeckels - Unmittelbarkeit - schädigende Einwirkung - Zweck - Mittel - Vorsatztat - Absicht - schwere Gesundheitsstörung - Anscheinsbeweis - äußere Umstände

  • Judicialis

    OEG § 1; ; SGG § 163

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; Begriff des tätlichen Angriffs ; Erforderlichkeit der unmittelbaren feindlichen Ausrichtung eines Angriffs; Absichtslose Herbeiführung eines Unglücksfalles ; Möglichkeit eines Anscheinsbeweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätlicher Angriff gegen eine Person in der Gewaltopferentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (…vgl BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11; BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12, jeweils mwN) entschieden hat, ist als ein tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen.

    Fehlt einer Handlung die erforderliche unmittelbare (feindliche) Ausrichtung auf andere Menschen, so kann sie nicht als tätlicher Angriff gegen eine Person iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angesehen werden (vgl dazu BSGE 81, 288, 289 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).

    Ob im Falle der Klägerin ein herausgehobener Willensfaktor des unbekannten Täters vorliegen könnte, kann mangels anderer Beweismittel nur auf Grund der Umstände des vorliegenden Falles beurteilt werden (vgl dazu BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Ein derartiges schädigendes Ereignis muss eine gesundheitliche Schädigung hervorgerufen haben; weiter ist erforderlich, dass es auf Grund der Schädigung zu der (in Vomhundertsätzen der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bewertenden) Schädigungsfolge gekommen ist (zu den Grundsätzen der versorgungsrechtlichen Kausalitätslehre stellvertretend BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 16 mwN).
  • BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Es ist nicht einmal die körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters erforderlich (vgl BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 100 mwN, Bedrohung mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 1/96

    Tätlicher Angriff - Androhung - Hindernisbeseitigung - Objektiver Dritter

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11;… BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12, jeweils mwN) entschieden hat, ist als ein tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen.
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Die Revision will zu der Bejahung einer Absicht mit Hilfe des Anscheinsbeweises gelangen (…vgl näher BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 8, 245, 247; 12, 242, 246; 19, 52, 54).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Die Revision will zu der Bejahung einer Absicht mit Hilfe des Anscheinsbeweises gelangen (…vgl näher BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 8, 245, 247; 12, 242, 246; 19, 52, 54).
  • BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Die Revision will zu der Bejahung einer Absicht mit Hilfe des Anscheinsbeweises gelangen (vgl näher BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 8, 245, 247; 12, 242, 246; 19, 52, 54).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat …

    Rn. 51 Insoweit dient das Merkmal auch der Abgrenzung von abstrakten bzw allgemeinen Gefährdungslagen, wie sie unter bestimmten Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 Nr. 2 OEG erfasst sind (sog "mittelbarer Angriff", vgl hierzu Loytved, NZS 2004, 516, 517; ders MedSach 2005, 148, 149); so hat der Senat bereits entschieden, dass das Entfernen des Deckels eines Abflusslochs (Gully) allein - ohne unmittelbare Ausrichtung auf andere Menschen - kein tätlicher Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG darstellt (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5). Demgegenüber hat der Senat bei der Bewertung einer Blockade des Fahrwegs einer Fahrradfahrerin maßgeblich auf den Vorsatz der Täter, den Weg durch aktives Verhalten zu versperren, und auf die damit einhergehende ernsthafte Verletzungsgefahr im Falle einer Kollision abgestellt (…BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 f; mangels entsprechender Feststellungen offen gelassen durch BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 S 20 f <Entfernen eines Gullydeckels>)..
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …

    Allgemein ist er in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist, wobei in aller Regel die Angriffshandlung den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (vgl BSG…, Urteil vom 10.9.1997 - 9 RVg 1/96 - BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11 S 38; BSG…, Urteil vom 4.2.1998 - B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 S 42 f; BSG…, Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6, 8 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 f; BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 RdNr 6 f und zuletzt BSG, Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VG 2/07 R - juris RdNr 14 ff).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seiner Entscheidung zum Entfernen eines Gullydeckels fortgeführt und darin unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 4.2.1998 (…BSGE 81, 288, 289 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12) weiter festgestellt, dass eine Handlung dann nicht als tätlicher Angriff gegen eine Person angesehen werden kann, wenn ihr die erforderliche unmittelbare (feindliche) Ausrichtung auf andere Menschen fehlt (BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 RdNr 6 f).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Unter einem "tätlichen Angriff" nach § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG ist daher grundsätzlich zunächst eine in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung zu verstehen (so zuletzt u.a. BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 5; BSGE 81, 42; 81, 288, jew. m.w.N.; für das Strafrecht bereits RGSt 59, 265).

    Fehlt der Handlung aber, wie etwa bei der mutwilligen Entfernung eines Gullydeckels (BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 5), die unmittelbare feindliche Ausrichtung auf einen anderen Menschen, stellt sie keinen "tätlichen Angriff" dar.

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