Rechtsprechung
| VGH Hessen, 24.03.1965 - B II 24/65 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 123 VwGO
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 12.10.1989 - 3 TG 2633/89
Feststellungsanordnung; Nutzungsänderung: Umwandlung eines Kfz-Zubehör-Marktes in …
Rn. 14 Zwar ist davon auszugehen, daß Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten grundsätzlich statthaft sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. Mai 1987 -- 2 BvR 104/87 --, NJW 1988, 249; Hess.VGH, Beschluß vom 24. März 1965 -- B II 24/65 --, VerwRspr. 17 Nr. 130; a.A. OVG Koblenz, Beschluß vom 10. September 1986 -- 7 B 62/86 --, NVwZ 1987, 145); für eine Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO haben die Antragsteller jedoch keinen Anordnungsgrund (§ 920 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 123 Abs. 3 VwGO) glaubhaft gemacht.Insofern liegt der Sachverhalt auch anders als in dem vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit seinem Beschluß vom 24. März 1965, a.a.O., entschiedenen Fall (vgl. dort S. 512 unter Hinweis auf Hess.VGH, Beschluß vom 31. August 1960, ESVGH 10, 154).
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