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| VGH Hessen, 15.01.1964 - B IV 1/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1964, 783
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92
Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für …
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, daß auch schon die frühere Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Verwaltungsaktqualität der bauaufsichtlichen Zustimmung bejaht hatte (vgl. Urteil vom 25.01.1963 - OS IV 19/62 - Beschluß vom 15.01.1964 - B IV 1/64 -, DÖV 1964, 783). - VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein …
Rn. 32 Die Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde zu der streitgegenständlichen Funkübertragungsstelle stellt einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung im Sinne der §§ 80 Abs. 1, 80 a VwGO dar, der ebenso wie eine Baugenehmigung von einem betroffenen Nachbarn angefochten werden kann (…Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 1994, Band II, S. 73;… Finkelburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 897; Rasch/Schaetzell, Hessische Bauordnung, Stand: März 1994, § 107 Anm. zu Abs. 7 und 8;… Simon, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 1994, Art. 86 Rdnr. 6; Hess. VGH, Beschluß vom 15.01.1964 - B IV 1/64 - DÖV 1964, 783; Beschluß vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119 = BauR 1993, 329 = UPR 1993, 350; OVG Münster, Beschluß vom 18.05.1993 - 10 B 681/91 - BauR 1994, 221 = UPR 1994, 160). - VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02
Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit
Werden Ausnahmen zugelassen, so beschränkt sich der Anspruch der Gemeinde darauf, dass sie entsprechend der satzungsmäßigen Ermächtigung ermessensfehlerfrei erteilt werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.01 1964 - DÖV 1964, 783; Müller, Das Baurecht in Hessen, § 87 Anm. 1.2.2).
- VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein …
Rn. 17 Die Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde zu der streitgegenständlichen Funkübertragungsstelle stellt einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung im Sinne der §§ 80 Abs. 1, 80 a VwGO dar, der ebenso wie eine Baugenehmigung von einem betroffenen Nachbarn angefochten werden kann (…Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 1994, Band II, S. 73;… Finkelburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rdnr. 897; Rasch/Schaetzell, Hessische Bauordnung, Stand: März 1994, § 107 Anm. zu Abs. 7 und 8;… Simon, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 1994, Art. 86 Rdnr. 6; Hess. VGH, Beschluß vom 15.01.1964 - B IV 1/64 - DÖV 1964, 783; Beschluß vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119 = BauR 1993, 329 = UPR 1993, 350; OVG Münster, Beschluß vom 18.05.1993 - 10 B 681/91 - BauR 1994, 221 = UPR 1994, 160). - VG Wiesbaden, 06.03.1992 - III/V H 85/92
Antrag auf Anordnung des Stopps der Errichtung und des Betriebs einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 22.01.1975 - M 203 III 74
Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf Naturgenuss; Erlebnis der …
Wie eine Baugenehmigung enthält die Zustimmung nach Art. 103 BayBO - mag auch ihr rechtlicher Prüfungsmaßstab kleiner sein als der einer Baugenehmigung (…Art. 103 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 BayBO, Mang - Simon, Rdnr. 12 zu Art. 103) - die Feststellung, daß ein Vorhaben mit dem Recht, an dem es gemessen wird, vereinbart werden kann; deshalb ist sie ein feststellender Verwaltungsakt (ebenso Hess.VGH, Beschluß v. 15.1.1964, DÖV 1964, 783 [VGH Hessen 15.01.1964 - B IV 1/64]).
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