Rechtsprechung
| BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 99/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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BetrVG (1952) § 17 Abs. 1 § 19 Abs. 3 § 37 Abs. 2
Betriebsverfassungsrecht: Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsrats an Konferenzen über die Durchführung einer Betriebsratswahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Durchführung von Betriebsratswahlen - Aufgaben des Betriebsrats - Aufgaben des Wahlvorstandes - Betriebsrätekonferenzen - Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern - Fortzahlung des Arbeitsentgelts
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 15.06.1953 - II Ca 168/53
- LAG Baden-Württemberg, 15.10.1953 - III Sa 150/53
- BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 99/54
Papierfundstellen
- BAGE 1, 145
- NJW 1955, 80 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53
Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge
Auszug aus BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 99/54
Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Urteil des Senats - 1 AZR 19/53 - vom 10. November 1954 verwiesen.
- BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88
Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds
Auch der im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren herrschende Unterrichtungsgrundsatz (§ 83 Abs. 1 ArbGG) entbindet den jeweiligen Antragsteller nicht davon, die konkreten Tatsachen vorzutragen, aus denen er sein mit dem Antrag verfolgtes Begehren herleitet (vgl. BAGE 25, 87, 92 f. = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972;… Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz 4 m.w.N.).Voraussetzung für die zusätzliche Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds ist daher nach der bisherigen Rechtsprechung, daß der Betriebsrat darlegt, daß nach Art und Umfang des Betriebes die zusätzliche Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 - AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit zust. Anm. von Buchner).
- BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62
Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des …
Er hat sich jedoch wiederholt mit Streitigkeiten aus § 37 Abs. 2 BetrVG befaßt (BAG 1, 158 = AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG; BAG 1, 145 = AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG; BAG 4, 75 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG).Was der Senat in diesem Zusammenhang in BAG 1, 145 = AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG ausgesprochen hat, kann nach den vorstehenden Ausführungen auch für den Bereich des § 37 Abs. 3 BetrVG Geltung beanspruchen.
- BAG, 02.04.1974 - 1 ABR 43/73
Betriebsratstätigkeit - Freistellung von Betriebsmitgliedern
Gleichwohl ist dem angefochtenen Beschluß im Ergebnis beizutreten" Der Senat hat zum neuen Betriebsverfassungsgesetz in ständiger Rechtsprechung betont, daß trotz der Geltung des Amtsermittlungsprinzips der Antrag steller nicht von der Verpflichtung entbunden ist, die Tatsachen vorzutragen, aus denen er das mit dem Antrag verfolgte Begehren herleiten will (vgl. Beschlüsse vom 13® März 1973 - 1 AHR 15/72 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt} 26. Juni 1973 - 1 AHR 21/72 -, [demnächst] AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972 und 6.November 1973 " 1 AHR 8/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und 22. Mai 1973 - 1 AHR 10/73 -" [demnächst] AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972)j etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Antragsteller im bisherigen Verfahren auch ohne den an sich erforderlichen näheren Sachvortrag obsiegt hätte (vgl. Beschluß vom 9"Oktober 1973 - 1 AHR 6/73 -) Hier ist der Sachvortrag des Antragstellers nicht ausreichend.
- BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73
Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung
Der Senat hat zum neuen Betriebsverfassungsgesetz nunmehr in gefestigter Rechtsprechung betont, daß die im Beschlußverfahren herrschende Offizialmaxime den Antragsteller nicht von der Verpflichtung entbindet, die Tatsachen vorzutragen, aus denen er das mit dem Antrag verfolgte Begehren herleiten will (Beschluß vom 13" März 1973 - 1 ABR 15/72 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 2o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 1o/73 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 26. Juni 1973 - 1 ABR 21/72 - [dem nächst] IP Nr.- 3 zu § 2o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Beschluß vom 6 . - LAG Berlin, 09.02.1996 - 4 TaBV 3/95
Vornahme von Ersatzfreistellungen; Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 08.01.1980 - 6 ABR 15/78 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat einen Anspruch auf zusätzliche Freistellung eines Betriebsratsmitglieds über die Mindeststaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG hinaus, wenn die weitere Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für die Durchführung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist (AP Nr. 1 und 2 zu § 38 BetrVG 1972 mit zust.Anm. von Richardi, sowie Martens in SAE 1975 S. 75 f .1771 zu AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972; AP Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972 mit zust. Anmerkung von Büchner; dieselben Voraussetzungen gelten auch für die zeitweilige zusätzliche Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds, vgl. AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972 mit zust.Anm. von Meisel sowie die zust. Anm. von Gitter hierzu in SAE 1975 S. 225f. [226]).
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