Rechtsprechung
| BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Berufung auf Beendigungstatbestand des ATO § 18 Abs. 3 bei nachträglichem Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit bei berufsunfähigem Arbeitnehmer
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsunfähiger Arbeitnehmer - Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit - Beendigungstatbestand - Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Versorgung - Gestaltende Erklärung - Schwerbeschädigter - Zustimmung der Hauptfürsorgestelle - Schutz des SchwbG
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.1960 - III Sa 22/59
- BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61
Papierfundstellen
- BAGE 11, 289
- NJW 1962, 606
- DB 1962, 509
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BAG, 11.12.1957 - 4 AZR 332/55
Dienstunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Angestelltenversicherung - Beamtenrecht - …
Auszug aus BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61
Vielmehr schließt sich der Senat insoweit dem Urteil des Vierten Senats vom 11, Dezember 1957 (BAG 5, 231) an, 8 18 Abs, 3 ATO wäre nur dann auf den Kläger nicht anwendbar gewesen, wenn er bereits bei Eintritt in den Dienst der Beklagten dienstunfähig im Sinne des t l8 Abs, 3 ATO gewesen wäre.Es nimmt vielmehr zutreffend auf BAG 5, 231 Be- Z'jjfT.
Diese Auffassung stimmt zwar überein mit dem, was der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 11 Dezember 1957 (BAG 5, 231) in einem ähnlichen Pall, wenn auch ersichtlich nicht ganz frei von Bedenken, ausgesprochen hat.
- BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55
Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage - …
Auszug aus BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61
Kehr kann nicht verlangt werden (BAG 5, 221 [224]; BAG AP Er. 2 zu 3 419 BGB Funktionsnachfolge). - BAG, 26.05.1955 - 2 AZR 66/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze für die Zulassung der Revision
Auszug aus BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61
Das Landesarbeitsgericht hat auch in dem die Zulassung begründenden Satz der Entscheidungsgründe nicht lediglich - wie in dem von der Beklagten angezogenen und in BAG 2, 26 entschiedenen Fall - ausgesprochen, es be ständen Zweifel an der von ihm vertretenen Rechtsauffassung, sondern es hat ausgesprochen, die Frage der Anwendbarkeit des y 18 Ales.
- BAG, 06.06.1956 - GS 2/56
Auszug aus BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61
Ein Fall offensichtlich gesetzwidrig erfolgter Zulassung, in welchem die Zulassung selbst möglicherweise unwirksam sein könnte (BAG 3, 46; 5, 246; 6, 109), liegt jedenfalls nicht vor. - BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55
Gerichte für Arbeitssachen - Zahlung von Ruhegehalt - Entscheidung der Vorfrage - …
Auszug aus BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61
Erst diese Erklärung (Zurruhesetzung) beendet das Dienstverhältnis, Der Senat folgt damit dem Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 11" Mai 1934 (ARS 4c, 277 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Hueck), Der Anrufung des Großen Senats nach § 45 Abs, 2 Satz 1 ArbGC bedurfte es nicht, weil nach der jetzt geltenden GesehäftsVerteilung die Rechtsstreitigkeiten über Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl im öffentlichen Dienst wie in der privaten Wirtschaft allein in die Zuständigkeit des Zweiten Senats fallen (BAG 7, 186 [ 192] ), Kur bei einer solchen Auslegung des 5 l8 Abs, 3 ATO werden die erwähnten Unzuträglichkeiten vermieden. - BAG, 25.08.1955 - 2 AZR 29/54
Arbeitsverhältnis: Beendigung bei einem Schwerbehinderten
Auszug aus BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61
klarer Rechtsverhältnisse grundsätzlich einer Kündigung bedarf (vgl, Hueck-ITipperdey, Lehrbuch, 6. Auf1 , Bö, I S = 4-79 und die in Fußnote 11 angegebenen Fundstellen; BAG 2, 121 [122]),.
- BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Beendigung des …
Das Berufungsgericht stützt sich für seine Auslegung zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 5. Oktober 1961 - 2 AZR 122/61 - BAGE 11, 289 [BAG 05.10.1961 - 2 AZR 122/61] = AP Nr. 3 zu § 18 ATO). - BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 688/76
Zum Zustimmungsbedürfnis der Hauptfürsorgestelle, wenn ein auf Beamtenrecht …
Die Bestimmung klärt damit eine alte Streitfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen in diesen Fällen eine Zustimmung der Hauptfürsorgestelle erforderlich ist (zur früheren Rechtslage vgl. BAG 5, 231 = AP Nr. 1 zu § 18 ATO; BAG 11, 289 = AP Nr. 3 zu § 18 ATO; BAG AP Nr. 3 zu § 59 BAT). - BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70
Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der …
Die Regelung des § 62 MTB II über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist unter allgemeinen arbeitsrechtlichen Gesichts punkten nicht zu beanstanden Es handelt sich um einen Sonderfall der Befristung von Arbeitsverhältriissen, die nach § 620 Abs. 1 BGB grundsätzlich zulässig ist, und zwar auch im Bereich des öffentlichen Dienstes (AP Nr. 28 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) Voraussetzung ist allerdings, daß die zeitliche Befristung genau ist und den Beendigungstatbestand objektiv zweifelsfrei erkennen läßt Diese Genauigkeit ist bei der Regelung des § 62 MTB II gewährleistet; denn dort ist - anders als früher nach § 18 Abs. 3 ATO (vgl hierzu BAG 11, 289 = AP Nr. 3 zu § 18 ATO) - nicht an das Vorliegen dauernder Dienstunfähigkeit angeknüpft, sondern an die leicht feststellbare Zustellung eines Bescheides über die Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit Erforderlich ist ferner, daß - auch die erstmalige - Befristung einen sachlich gerechtfertigten Grund hat (Beschluß des Großen Senats des BAG in Bd 10, 65 ff" = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befriste ter Arbeitsvertrag) Dies ist bei einer durch Tarifvertrag vorgesehenen Befristung im allgemeinen anzunehmen (BAG AP Nr" 32 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag)" Überdies erweist sich die Befristung in § 62 MTB II der Sache nach ohne weiteres als durch sachliche Gründe gerechtfertigt; denn der Eintritt dauernder sozialrechtlich erheblicher Berufs- bzw" Erwerbsunfähigkeit greift entscheidend in die Bedingungen jedes Arbeitsverhältnisses ein und gibt im Arbeitsleben ohnehin meist Anlaß zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im V/ege der Kündigung". - BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 108/88 Das Berufungsgericht stützt sich für seine Auslegung zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 5. Oktober 1961 - 2 AZR 122/61 -, BAGE 11, 289 = AP Nr. 3 zu § 18 ATO).
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