Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 03.11.1961 - 2 AZR 135/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1119
BAG, 03.11.1961 - 2 AZR 135/60 (https://dejure.org/1961,1119)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1961 - 2 AZR 135/60 (https://dejure.org/1961,1119)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1961 - 2 AZR 135/60 (https://dejure.org/1961,1119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung des Revisionsgerichts - Streitwertfestsetzung der Vordergerichte - Eindeutigkeit des Streitwertes - Unrichtig festgestellter Streitwert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 8
  • NJW 1962, 1270 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.06.1959 - 2 AZR 566/56

    Bindung des Revisionsgerichts - Neu festgesetzter Streitwert - Gesamtstreitwert - …

    Auszug aus BAG, 03.11.1961 - 2 AZR 135/60
    Es liegt nicht so, daß ein Klageteil überhaupt nicht bewertet werden sollte (vgl, BAG 8, 52 /57, 627)« Dann aber betrug von vornherein der zutreffende Streitwert eindeutig stets und allein 9, 362,41 DM, '"Venn das Revisionsgericht im Interesse der Rechtsmittelklarheit an die Streitwertfestsetzung der Vordergerichte gebunden ist, so besagt das nicht, daß diese Bindung, entgegen der Eindeutigkeit des Wertes, auch von den aus einem offenbaren Versehen offenbar unrichtig festgesetzten Streitwert bestehe.
  • BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 143/67

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision - …

    Von diesem Grundsatz h a t das B u n d e sa r b e itsg e r ic h t aber für den P a ll e in e Ausnahme gem acht, daß d ie S t r e it w e r t f e s t - setzu n g des A r b e its g e r ic h ts o ffe n k u n d ig , au f den e r s te n B lic k erkennbar u n r ic h tig i s t und s ic h nach k e in e r le i r e c h tlic h e n oder v e r n ü n ftig e n Erwägungen r e c h t f e r t ig e n lä ß t (BAG in den b e r e it s z i t i e r t e n E ntscheidungen und BAG 12, 8 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG S t r e it w e r t r e v is io n ) .
  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
    Es bedarf darüber dann keiner gesonderter Erwägungen mehr, während umgekehrt aus der offen sichtlichen Unrichtigkeit einer Wertfestsetzung noch nicht ohne weiteres folgt, ob ein die Rechtsmittelgrenze übersteigender an derer Streitwert gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Oktober 1968 - 4 AZR 130/68 - AP Nr. 21 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision, unter I der Gründe? vgl. ferner BAG 12, 8? 13, 62; 17, 146; 21, 22 und 31, 338 r AP Nr. 12, 13, 16, 20 und 31 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision sowie BAG Entscheidungen vom 20. Oktober I960 - 5 AZR 33/59 -, 15. Oktober 1965 - 3 AZR 12/65 -, 24. Mai 1974 - 3 AZR 182/74 -, 31. Oktober 1975 - 5 AZR 503/74 -, 12. August 1976 - 3 AZR 481/76 - und 20. Mai 1977 - 3 AZR 842/76 - AP Nr. 6, 18, 25, 26, 28 und 30 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
  • BAG, 22.10.1968 - 4 AZR 130/68

    Berufungsurteil - Neufestsetzung des Streitwerts - Wert des Streitgegenstandes

    Daß der Wert des Streitgegenstandes auf den ersten Blick erkennbar nur auf einen bestimmten Betrag lauten kann, wird insbesondere dann angenommen werden können, wenn das Urteil über einen bezifferten Zahlungsantrag entschieden hat (vgl" BAG 12, 8 /T"$J = AP Nr" 12 zu § 72 ArbGG. St reitwert revision; BAG 13, 62 /66/ = AP Hr" 13 aa0)o Eoi einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses, für die das Arbeitsgericht den Streitwert auf 60OOI,- DM festgesetzt hatte, ist die Revision vom Bundesarbeitsgericht (…BAG 17, 14-6 = AP Nr" 16 aaO) als nicht statthaft angesehen worden, weil der nach § 12 Abs-, 7 ArbGG höchstens anzusetzende Vierteljahr esverdienst nach den Angaben der Parteien keinesfalls 60OOO,- DM überstiegen habe" Ein diesen Sachverhalten vergleichbarer Fall liegt hier Jedoch nicht vor" Die Revision meint, der Streitwert für den vor dem Landesarbeitsgericht gestellten Feststellungsantrag sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf den fünffachen Jahresbetrag der im Entscheidungsmonat streitigen Gehaltsdifferenz, vermindert um einen Abschlag von 20 vom Hundert, anzusetzen" Aus den Tarifvorschriften , lasse sich feststellen, daß bei Erlaß des Berufungsurteils im Februar 1968 nach der VergGr" V b BAT eine Grundvergütung von Io105,-- DM und ein Ortszuschlag von 305,- DM in Betracht komme, während nach der VergGr" VII BAT im selben Monat eine Grundvergütung von 801, - DM und ein Ortszuschlag von 33,- DM vorgesehen sei« Da der vierfache Jahreswort der danach sich ergebenden Monats differenz von 357,- DM sich auf 16"165,- DM belaufe, sei nach dem richtigerweise mit diesem Betrag anzusctzenden Streitwert die Revision statthaft" Es trifft zu, daß das Bundesarbeitsgericht bei der Fe st setziing des Kostenstreitwerts nach der von der Revision.dargestellten Berechnungsweise zu verfahren pflegt" Daraus ergibt sich indessen noch nicht, daß der so ermittelte Betrag der auf den ersten Blick erkennbare richtige Streitwert ist" Diese V/ertberechnung beruht 116 nämlich, auf einer Schätzung".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht