Rechtsprechung
| BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Befugnis zur Versetzung - Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung - Schwerbeschädigte Angestellte
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Weisungsrecht des AG bei Versetzung des AG
Verfahrensgang
- LAG München, 16.05.1963 - 3 Sa 536/61
- OLG München, 16.05.1963 - 3 Sa 536/61
- BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63
Papierfundstellen
- BAGE 17, 241
- NJW 1965, 2365 (Ls.)
- DB 1965, 1446
Wird zitiert von ... (28)
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer ist bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts so zu beschäftigen, wie er vor einer der Rechtsgrundlage entbehrenden Versetzung beschäftigt worden ist (BAG, Urteil vom 14.7.1965, BAGE 17 S. 241 ff; LAG Chemnitz, Urteil vom 8.3.1996, NZA-RR 1997 S. 4 ff). - BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt
Rn. 15 1. Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - zu III 3 a der Gründe, AP BGB § 618 Nr. 27 = EzA BGB § 615 Nr. 89; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - zu II 5 der Gründe, BAGE 57, 242; 14. Juli 1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241). Bei einer Versetzung handelt es sich um eine einheitliche Maßnahme, die nicht in den Entzug der bisherigen Tätigkeit und die Zuweisung einer neuen Tätigkeit aufgespalten werden kann (vgl. BAG 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 e ff der Gründe, BAGE 74, 291). Dies gilt auch dann, wenn Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag nicht abschließend festgelegt sind, sondern dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) unterliegen. - BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht vertritt daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; BAG 17, 241 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Urteile vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 -, 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - und 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 2, 17 und 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht) die Auffassung, daß das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung umfaßt.
- ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des …
Der Arbeitnehmer kann seine tatsächliche Beschäftigung grundsätzlich solange nach Maßgabe der bisherigen Weisungslage fordern, bis der Arbeitgeber über den Aufgabenkreis - vertragsgerecht - anderweit disponiert (§ 106 Satz 1 GewO) hat (so bereits BAG 14.07.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Leitsatz 3.]; 24.04.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [vor I.]).GG) ein Anspruch gegen den Arbeitgeber, von diesem auch tatsächlich - und zwar vertragsgerecht 79 S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.
Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.
79 ) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.
- ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
Verbindlichkeit einer Weisung
hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.
80) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 14.6.1972 - 4 AZR 315/72 - BAGE 24, 307 = AP §§ 22, 23 BAT Nr. 54 = PersV 1974, 324 ["Juris"-Rn. 19]: "Für die tarifrechtliche Bewertung bleibt daher weiterhin die schon vertraglich bisher auszuübende Tätigkeit des Klägers maßgebend (...)"; 26.1.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 50 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 58 = NZA 1988, 476 = BB 1988, 1327 [I.2.
- ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16
Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf …
hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.... Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er dennoch die höhere Vergütung zahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht"; ebenso BAG 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 = EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 = NZA 1997, 104 [II.2.2.].S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.
90) S. hierzu insbesondere im Blick auf die Verhältnisse des Öffentlichen Diensts noch BAG 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.4.]; s. sodann übergreifend BAG 8, 10.1962 - 2 AZR 550/61 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 18 [Bl. 2]: Der Arbeitgeber müsse "den Arbeitsvertrag nicht nur insoweit einhalten, als er das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht einseitig herabsetzen kann, sondern auch insoweit, als er den Arbeitnehmer nicht mit einer einfacheren als den ursprünglich vorgesehenen Arbeiten betrauen darf"; 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 1 R]: "Entgegen der Ansicht der Revision umfasst nämlich das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung, auch wenn die bisher gezahlte Vergütung fortgezahlt wird"; 16.10.1965 - 5 AZR 55/65 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 20 [2.]: "Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfasst nämlich nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; dies gilt sogar dann, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird"; 12.12.1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 6 [II.3 b]: "Der Umfang der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (Vergütungs- und Arbeitspflicht) unterliegt nicht dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers.
- ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per …
Schließlich mag noch daran erinnert dass sich die jeweilige Weisungslage nach langjährig eingespielter Judikatur der Gerichte für Arbeitssachen ohnehin bis zu wirksamer Neugestaltung der Verhältnisse nach jenen Bedingungen richtet, zu denen der Arbeitnehmer zuletzt vertragsgerecht beschäftigt war 75 S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.
75) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.
- ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt
hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf Zuweisung lediglich solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entspricht"; s. aus neuerer Zeit auch BAG 19.11.2002 - 3 AZR 591/01 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 18 [I.].S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.
89) S. hierzu statt vieler schon BAG 14.7.1965 - 4 AZR 347/63 - BAGE 17, 241 = AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 19 [Bl. 2-2 R]: "Mangels gegenteiliger Vereinbarungen blieb es daher bei der Verpflichtung des Klägers, die vor seiner Umsetzung zugewiesenen Dienste weiter zu leisten, und bei der Verpflichtung der Beklagten, den Kläger bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts demgemäß zu beschäftigen"; 24.4.1996 - 4 AZR 976/94 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 17 [II.1.]: "Diese Tätigkeit kennzeichnete seither die von ihm [dem Kläger; d.U.] geschuldete Arbeitsleistung.
- LAG Hamm, 27.11.2008 - 17 Sa 1098/08
Befristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 TzBfG - gedankliche Zuordnung des …
Ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag nicht näher konkretisiert worden, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach billigem Ermessen jede Tätigkeit zuweisen, die der vereinbarten Vergütungsgruppe entspricht (vgl. BAG 14.12.1961 - 3 AZR 180/61, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17; 08.10.1962 - 2 AZR 530/61, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18; 14.07.1965 - 4 AZR 347/63, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte â€" Klagemöglichkeiten bei der …
Rn. 73 a) Erweist sich eine vom Arbeitgeber vorgenommene Versetzung als unwirksam, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Beschäftigung in seiner bisherigen Tätigkeit am bisherigen Ort (…vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 15, aaO;… 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - Rn. 31;… 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - Rn. 46; 14. Juli 1965 - 4 AZR 347/63 - Rn. 22, jeweils zitiert nach juris). Bei einer Versetzung handelt es sich um eine einheitliche Maßnahme, die nicht in den Entzug der bisherigen Tätigkeit und die Zuweisung einer neuen Tätigkeit aufgespalten werden; dies gilt auch dann, wenn Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag nicht abschließend festgelegt sind, sondern dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) unterliegen. - LAG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - 13 Sa 72/14
Versetzung eines Arbeitnehmers - Direktionsrecht - billiges Ermessen
- ArbG Düsseldorf, 21.07.2017 - 13 Ca 1659/17
Beschäftigungsbegehren des Arbeitnehmers in seiner bisherigen Tätigkeit am …
- LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96
Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer …
- BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72
Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke …
- LAG Hessen, 09.04.2014 - 12 Sa 527/13
Konkretisierung der Beschäftigungspflicht; Grenzen des Direktionsrechts; …
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93
Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG
- ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07
Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz
- LSG Hessen, 09.02.1983 - L 8 KR 705/81
- BAG, 15.05.1968 - 4 AZR 356/67
Angestellter - Mitglied eines Personalrats - Dienstliche Tätigkeit - Völlige …
- BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67
Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch …
- LAG Hessen, 05.11.1986 - 10 Sa 312/86
Unwirksamkeit einer Änderung von Arbeitsbedingungen
- BAG, 11.10.1967 - 4 AZR 448/66
Arbeitsvermittlung - Tätigkeit des Leiters - Großes Arbeitsamt - Vorübergehende …
- BAG, 09.11.1967 - 2 AZR 435/66
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.11.1995 - 2 Sa 1416/94
Klage eines Arbeitnehmers (Referatsleiter) gegen den Arbeitgeber auf …
- BAG, 12.02.1970 - 5 AZR 240/69
Angestellter des öffentlichen Dienstes - Höherwertige Tätigkeit - Probeweise …
- ArbG Essen, 05.02.2008 - 2 Ca 3837/07
Stichwort: Arbeitsvertragsklausel / Vereinbarung eines dem Arbeitgeber …
- LAG Schleswig-Holstein, 09.05.1986 - 6 (3) Sa 598/84
Umsetzung einer Kassiererin in den Verkaufsbereich; Ausübung des Direktionsrechts …
- BAG, 20.03.1975 - 2 AZR 27/74
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