Rechtsprechung
| BAG, 25.11.1965 - 5 AZR 167/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Träger der Sozialversicherung - Kurverfahren - Heilverfahren - Kurmaßnahme - Übernahme der Kosten - Kostenbeteiligung des Angestellten - Kurkosten
Papierfundstellen
- BAGE 18, 1
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Berlin, 27.10.1989 - 6 Sa 51/89
Feststellungsinteresse ; Urlaubslohn ; Sonderurlaub; Personalsachbearbeiterin; …
Dazu gehören neben einer ausreichenden medizinischen Betreuung des Versicherten und einem gewissen Einfluß auf dessen Lebensführung während der Kurzeit (BAG, Urteil v. 14.11.1979 - 5 AZR 930/77 = AP § 7 LohnFG Nr. 4 zu 3 b der Gründe) auch die maßgebliche Übernahme der Kosten durch den Träger der Sozialversicherung (vgl. BAG, Urteil v. 25.11.1965 - 5 AZR 167/65 = AP § 50 BAT Nr. 6 zu 3 der Gründe).Damit lag die Behandlungsdichte deutlich über den vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.11.1965 (a.a.O. zu 4 der Gründe) nicht für ausreichend erachteten sechs Moorhalbbädern und fünf Vollmassagen neben einem täglichen Thermalbad während einer vierwöchigen Kur.
Deshalb sind die für Unterbringung und Verpflegung am Kurort in der Regel erforderlichen Beträge zu ermitteln und in die Gesamtkostenrechnung einzustellen (BAG, Urteil v. 25.11.1965, a.a.O., zu 3 der Gründe).
- BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89
Anrechnung einer Kur auf den Urlaubsanspruch
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung für vergleichbare tarifliche Regelungen im öffentlichen Dienst, die ebenfalls an die Bestimmungen des § 7 LohnFG anknüpfen, gefordert (BAGE 18, 1 [BAG 25.11.1965 - 5 AZR 167/65] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT; Urteil vom 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP Nr. 4 zu § 7 LohnFG).Zu der verantwortlichen Durchführung und Gestaltung der Kurmaßnahme gehört auch die überwiegende Kostentragung durch die bewilligende Stelle (BAGE 18, 1 [BAG 25.11.1965 - 5 AZR 167/65] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT;… Urteil des Senats vom 12. Dezember 1990, a.a.O.).
- BAG, 14.11.1979 - 5 AZR 930/77
Zum Anspruch von Arbeitern auf Lohnfortzahlung für die Dauer einer Vorbeugungskur
Das er fordert eine sachgerechte medizinische Be treuung und ausreichenden Einfluß auf die Le bensführung der Versicherten während der Kur zeit (im Anschluß an BAG 18, 1 = AP Nr. 6 zu § 50 BAT).Dazu gehören eine ausreichende medizinische Betreuung des Versicherten und ein gewisser Einfluß auf die Lebensführung des Versicherten während der Kurzeit (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 50 BAT [zu 4 der Gründe] und BAG 18, 1 [5 und 6] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT [zu 2 und 4 der Gründe]).
- BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 712/92
Vergütungsfortzahlung während eines Kurverfahrens - Überwiegende Übernahme von …
Allerdings liegt nach der einschlägigen Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 1. Juli 1965 - 5 AZR 408/64 - AP Nr. 5 zu § 50 BAT sowie vom 25. November 1965 - 5 AZR 167/65 - AP Nr. 6, aaO), der sich in neuerer Zeit auch der Achte Senat angeschlossen hat (Urteil vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 633/89 - ZTR 1991, 202) ein "verordnetes Kur- oder Heilverfahren" im Sinne des § 50 BAT und des § 47a BMT-G II nur dann vor, wenn bei Eigenbeteiligung des Arbeitnehmers der Träger der Sozialversicherung den überwiegenden Teil der Kosten trägt. - BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 633/89
Sonderurlaub im öffentlichen Dienst - freie Badekur
Damit ist das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 25. November 1965 - 5 AZR 167/65 - AP Nr. 6 zu § 50 BAT) ausgegangen. - BAG, 29.05.1970 - 1 ABR 17/69
Tendenzunternehmen - Lohndruckerei
I" 1. Der erkennende Senat hat wiederholt Gelegenheit gehabt, zur Frage des "Tendenzbetriebes" im Hinblick auf ein Druckerei- und Vcrlagsunternehmen Stellung zu nehmen (Beschluß vom 13" Juli 1955 - 1 ABR 20/54- - = BAG 2, 91 = AP Nr. 1 zu § 81 BetrVG; Beschluß vom 22. Februar 1966 - 1 ABR 9/65 - = BAG 18, 1 5 9 = AP Nr. 4- zu § 81 BetrVG; Beschlüsse vom 27<â- August 1968 - 1 ABR 3/67 und 1 ABR 4-/67 - = AP Nr. 10 und 11 zu § 81 BetrVG, ersterer auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt)" In seiner ersten Entscheidung aus dem Jahre 1955 hat er eine extensive Auslegung des § 81 Abs. 1 BetrVG und " 7 -. - LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.1993 - 3 Sa 861/93
Mutter-Kind-Kur; Heim des Müttergenesungswerkes; Sonderurlaub
Derartige Kuren zeichnet nicht der urlaubsmäßige Zuschnitt aus, der nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl BAG Urteil vom 25.01.1965, 5 AZR 167/65 = AP Nr. 6 zu § 50 BAT) den Anspruch auf bezahlten Urlaub ausschließt.
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