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Rechtsprechung
   BAG, 14.12.1966 - 4 AZR 18/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,690
BAG, 14.12.1966 - 4 AZR 18/65 (https://dejure.org/1966,690)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1966 - 4 AZR 18/65 (https://dejure.org/1966,690)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1966 - 4 AZR 18/65 (https://dejure.org/1966,690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Laufzeit einer Betriebsvereinbarung - Ergänzung zum Tarifvertrag - Weisungsrecht des Arbeitgebers - Betriebsbußen - Betriebsstrafen - Zustimmung des Personalrats - Betriebsübung - Rechtserkenntnisquelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 181
  • NJW 1967, 2176 (Ls.)
  • DB 1966, 2033
  • DB 1967, 1181
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten - …

    Auszug aus BAG, 14.12.1966 - 4 AZR 18/65
    Der Verweis ist aktenkundig gemacht worden und kann von der Beklagten bei einer weiteren Verfehlung als unterstützender Kündigungsgrund herangezogen oder für eine ungünstige Beurteilung des Klägers in einem Zeugnis verwertet werden (vgl. BAG 7, 267.
  • BAG, 20.12.1961 - 4 AZR 213/60

    Annahme eines Mehrschichtbetriebs - Rahmentarifvertrag - Gewerbliche Arbeitnehmer …

    Auszug aus BAG, 14.12.1966 - 4 AZR 18/65
    Pie Betriebsvoreinbarung vom 1« November 1961 wurde als Ergänzung zum RTV vom 30. März 1961 abgeschlossen und trat mit dem Auslaufen dieses Tarifvertrages und dem Abschluß des RTV 1963 ohne weiteres außer Kräfte Das folgt schon daraus, daß die Betriebsvereinbarung selbst nur als Ergänzung zum ETV von 30o März 1961 abgeschlossen worden ist, wie ihr einleitender V ortlaut ergibt; die Betriebsvereinbarung legt sich keine Wirksamkeit, für eventuelle spätere Tarifverträge bei Ihre Lauf zeit ist also längstens auf die des Tarifvertrages vom 30. März .1961 beschränkt (vgl. BAG 12, 143 ZO/O. Dem wider spricht nicht § 5 der Betriebsvereinbarung, wie die Revision meinto § 5 bestimmt, daß die Betriebsvereinbarung mit einer Prist von zwei Wochen zum 31« Dezember 1962 gekündigt werden kann, und daß sie jeweils um sechs Monate mit derselben Kündigungsfrist weiterläuft, sofern keine Kündigung erfolgt isto Diese Vorschrift gewährt den Betriebspartnern lediglich die Möglichkeit, die Betriebsvereinbarung auch während der Laufdauer des Tarifvertrages, als dessen Ergänzung sie abgeschlossen worden ist, zu kündigen Sie ändert nichts daran, daß mit Ablauf des der Betriebsvereinbarung zugrunde liegenden Tarifvertrages vom 30. März 1961 und dem Abschluß des RTV 1963 auch die zu jenem abgeschlossene Betriebsvereinbarung außer Kraft getreten ist (vgl. Einleitung und § 14 Abs. 1 RTV vom 30. März 1963).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der hier zu erörternden Rechtsfrage bereits in folgenden Entscheidungen befaßt: BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 19, 181, 187 = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG; BAGE 24, 247, 257 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAGE 38, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 108 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe.
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw. …

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG umfaßt sowohl das Recht zur Mitbestimmung bei der Aufstellung einer Bußordnung als auch bei der Verhängung einer Betriebsbuße im Einzelfall (Bestätigung der Rechtsprechung zu BetrVG 1952 § 56 Abs. 1 f , BAG BAGE 19, 181 (188); BAG BAGE 20, 79 (87)).

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitgerichts (BAGE 18, 172 [179] = AP Nr. 8 zu § 66 PersVG ; BAGE 19, 181 [188] = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG ; BAGE 20, 79 [97] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Betriebsbuße).und der überwiegenden Meinung in der Literatur (…Dietz-Richardi, BetrVG , 5. Aufl., § 87 Anm. 128; GK-Wiese,. BetrVG , § 87 Anm. 66;… Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG , 11. Aufl., § 87 Anm. 19 mit weiteren Nachweisen).

    Fehlt eine Bußordnung, dann ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, aufgrund des etwa aus dem Arbeitsvertrag herzuleitenden Weisungsrechts im Einzelfall Bußen, sei es auch mit Zustimmung des Betriebsrats, zu verhängen (BAGE 19, 181 [188] = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG ).

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung - …

    fall; denn auch die einzelne Sanktionsmaßnahme dient der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung und damit der Durchsetzung der allgemeinen Ordnung in der Dienst stelle (BAG 18, 172 [179] = AP Hr. 8 zu § 66 PersVG [Bl. 4]; für die entsprechende Regelung im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes: BAG 19, 181 [188] = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG 1952 [Bl. 3 R ] ; BAG 20, 79 [87 f.] = AP Hr. 1 zu § 56 BetrVG 1952 Betriebsbuße [zu II 1 der Gründe]; BAG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 - BB 1976, 414 = [demnächst] AP Hr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [zu 1 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
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