Rechtsprechung
| BAG, 16.12.1955 - 2 AZR 471/55 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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ArbGG § 72 Abs. 1 S 2
Arbeitsgerichtsverfahren: Vorliegen einer Divergenz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abweichung des angefochtenen Urteils - Deutlich abweichende Rechtsansicht - Rechtsansicht des BAG
Papierfundstellen
- BAGE 2, 231
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 16.12.1955 - 2 AZR 471/55
Er meint, das angefochtene Urteil welche von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07. Oktober 1954 (BAGE 1, 99 -102) ab. - BAG, 02.12.1954 - 2 AZR 382/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Begriff der Divergenz
Auszug aus BAG, 16.12.1955 - 2 AZR 471/55
Mit der Fassung des § 72 Abs. 1 Satz 2 ArbGG , der mangels eines anderen Anhaltspunktes bei der hier zu beurteilenden Frage auszugehen ist, hat der Gesetzgeber sich in diesem Sinne entschieden, Soweit der Senat in seinem Urteil vom 02. Dezember 1954 (BAGE 1, 232, 234, 235) etwa eine andere Auffassung vertreten hat, wird diese ausdrücklich aufgegeben.
- BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59
Rechtsmittel
Der beschließende Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht, das zu der gleichartigen Vorschrift des § 72 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes - ArbGG - vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, daß die bloße Möglichkeit einer Abweichung die Zulassung der Revision nicht rechtfertige (BAG 2, 231 = AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG m. Anm. v. Pohle; AP Nr. 42 zu § 72 ArbGG in. Anm. v. Wieczorek; AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG Divergenzrevision m. Anm. v. Baumgärtel sowie AP Nr. 7 zu § 72 ArbGG Divergenzrevision). - BAG, 03.07.1963 - 4 AZR 207/62
Statthaftigkeit der Divergenzrevision - Abweichende Entscheidung - Sicherung …
Die Hauptbegründung weist die von der Revision behauptete Divergenz von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bayern nicht aufc Eine Divergenz im Sinne des § 72 Abs0 1 Satz 3 ArbGG setzt voraus, daß die angefochtene Entscheidung gleichsam in abstracto in einem tragenden Rechtssatz von der angezogenen Entscheidung abweicht (BAG AP Nr" 36 zu § 72 ArbGG)0 Dabei genügt die bloße Möglichkeit einer Abweichung nicht (BAG 2, 231)o Der vom angefochtenen Urteil befolgte Rechtssatz muß also in ihm deutlich erkennbar niedergelegt sein« Das Landesarbeitsgericht hat einen Rechtssatz, daß ein Angestellter in einer Kasse mit kameralistischer Buchführung unter die jeweils erste Pallgruppe der Vergütungsgruppen VII bis IV a falle, nicht aufgestellt" Da es die im Wortlaut vollständig wiedergegebenen Merk male der ersten Pallgruppe der VergGr0 VI b als erfüllt sieht, kann allerdings davon ausgegangen werden, daß es die festgestellte Tätigkeit des Klägers dem "Büro-, Buchhalterei- oder sonstigen Innendienst" zurechnet. - BAG, 13.04.1984 - 2 AZN 136/84 Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte zur Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (vgl. zum neuen Recht die oben genannten Beschlüsse und ferner - zum alten Recht - BAG AP Nr. 24 und Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie BAG 21, 122 s AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
- BAG, 12.04.1985 - 2 AZN 64/85
Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …
Die bloße Möglichkeit einer Abweichung begründet deswegen nach wie vor noch keine Divergenz (…Grunsky, aaO, § 72 Rz 36; BAG 2, 231; BAG Urteil vom 4. Mai 1959 - 1 AZR 66/58 - AP Nr. 7 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision und BAG Urteil vom 15. Mai 1957 - 1 AZR 109/57 - AP Nr. 48 zu § 72 ArbGG 1953). - BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 297/84 Dagegen reicht die:.feh1erhafte oder unterlassene Anwendung der Rechtsprechung des .Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte zur Begründung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (vgl. zum neuen Recht die oben genannten Beschlüsse und ferner - zum alten Recht - BAG AP Nr. 21 und Nr. 31 u 5 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie BAG 21, 122 s AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
- BAG, 25.05.1984 - 2 AZN 254/84 Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte zur Begründung einer auf Divergenz gestutzten Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (vgl. zum neuen Recht die oben genannten Beschlüsse und ferner - zum alten Recht - BAG AP Nr. 21 und Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie BAG 21, 122 s AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
- BAG, 05.10.1960 - 5 AZR 238/60
Revision - Divergenz des angefochtenen Urteils - Entscheidung eines anderen …
z u r B e g rü n d u n g d e r S t a t t h a f t i g k e i t d e r R e v i s i o n wegen D ivergenz ( v g l " BAG 2, 231 2 3 2 / = AP N r , 33 z u § 72 ArhGG 1953; BAG AP N r. 42 zu § 72 ArbGG 1 9 53; BAG AP. - BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 78/84 Dagegen reicht die fehlerhafte oder unterlassene Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte zur Begrün dung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nicht aus (vgl. zum neuen Recht die oben genannten Beschlüsse und ferner - zum alten Recht - BAG AP Nr. 2H und Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision sowie BAG 21, 122 s AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision).
- BAG, 01.12.1958 - 1 AZR 468/56
Divergenz - Abweichung in tragenden Grundsätzen
Ein-, ange~ fochtenes Urteil weicht auch nach der Entscheidung des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1955 (AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG) von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 2 ArbGG- nicht schon dann ab, wenn nur die Möglichkeit besteht, daß es der in der angezogenen Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht geäußerten Rechtsansicht nicht gerecht wird; erforderlich ist vielmehr, daß es von der Rechtsansicht des Bundesarbeitsgerichts deutlich abweicht. - BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 582/55
Abweichung der angefochtenen Entscheidung - Bloße Möglichkeit - Zulässigkeit der …
Der Erste Senat schließt sich der Auffassung des Zweiten Senats (Beschluss v.16.12.1955 AP Nr. 33 zu § 72 ArbGG) an, wonach die bloße Möglichkeit einer Abweichung der angefochtenen Entscheidung von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines Landesarbeitsgerichts für die Zulässigkeit der Re vision nach § 72 Abs.l Satz 2 ArbGG nicht genügt. - BAG, 02.04.1984 - 2 AZN 628/83
- BAG, 13.02.1984 - 2 AZN 1/84
- BAG, 23.01.1984 - 2 AZN 658/83
- BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 558/74
- BAG, 26.06.1957 - 2 AZR 248/57
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - Fristlose Entlassung - Mangelhafte …
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