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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,105
BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67 (https://dejure.org/1968,105)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1968 - 4 AZR 275/67 (https://dejure.org/1968,105)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67 (https://dejure.org/1968,105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 308
  • NJW 1968, 1396
  • MDR 1968, 702
  • DB 1968, 1133
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2025 - 7 SLa 849/25

    Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie, Gesamtzusage; Auslegung allgemeiner …

    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, dass tarifliche Regelungen, die einzelvertraglich vereinbarte Entgeltbestandteile der Verfügung der Arbeitsvertragsparteien entziehen, in unzulässiger Weise in deren Vertragsbeziehungen eingreifen (vergleiche nur BAG, 20. März 2013 - 4 AZR 590/11, zitiert nach juris Rn.38;… BAG, 26. August 2009 - 4 AZR 294/08, zitiert nach juris Rn. 49; BAG, 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03, BAGE 111, 108; BAG, 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92, zitiert nach juris; grundlegend BAG, 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67 - BAGE 20, 308 zur sogenannten Effektivklausel).

    Rn. 93 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend BAG, 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67, AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sogenannte begrenzte Effektivklausel) oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sogenannte Effektivgarantieklausel).

    Die Tarifvertragsparteien greifen damit durch die streitige Anrechnungsregelung in die Regelungskompetenz der Individualvertragsparteien ein, ohne dass dieser Eingriff von ihrer Regelungskompetenz gemäß § 4 Absatz 1 und 3 TVG zur Setzung von Mindestarbeitsbedingungen gedeckt wäre (BAG, 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67, zitiert nach juris Rn. 37).

    Mit dem tarifvertraglichen Anrechnungsausschluss würden je nach der Höhe bereits erfolgter Zahlungen gemäß § 3 Nr. 11c EStG Prämien mit Entgeltcharakter in unterschiedlicher Höhe tarifvertraglich festgelegt ("zementiert", BAG, 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67, zitiert nach juris Rn. 36).

    Der individualvertragliche Prämienanspruch bleibt als solcher - trotz tarifvertraglicher Regelung - arbeitsvertraglich geschuldet (BAG, 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67, zitiert nach juris Rn. 33).

  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67 - BAGE 20, 308 = AP TVG § 4 Effektivklausel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Nr. 18) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sogenannte begrenzte Effektivklausel) oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sogenannte Effektivgarantieklausel).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 38, 118, 124 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sog. begrenzte Effektivklausel), oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sog. Effektivgarantieklausel).
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Tarifnormen werden daher nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages (vgl. nur Senat 14. Februar 1968 - 4 AZR 275/67 - BAGE 20, 308, 316;… für die Lit. Wiedemann/Wank § 4 Rn. 304;… HWK/Henssler 2. Aufl. § 4 TVG Rn. 3;… aA wohl lediglich Rieble Arbeitsmarkt und Wettbewerb Rn. 1225).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte …

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Das, wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes er schöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Par teidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel dar stellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23" 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effek tivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung - …

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87

    Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes …

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde damit eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 477/87

    Erstreckung eines Lohnausgleichs für Arbeitszeitverkürzung auf den Effektivlohn …

    Das wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes erschöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Parteidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel darstellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23, 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 268/87

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung ohne Minderung des Arbeitsentgelts - …

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz …

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 524/87

    Streitigkeit über die Erhöhung einer übertariflichen Zulage - Anwendbarkeit des …

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 280/87

    Nachzahlung einer Tariferhöhung - Anhebung von Tariflöhnen im Zusammenhang mit …

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 281/87

    Anspruch auf Erhöhung des übertariflichen Lohnanteils auf Grund …

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 523/87

    Tariflohnerhöhung bei Arbeitszeitverkürzung

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 590/11

    Eingruppierung eines Lehrers - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche …

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2005 - 8 Sa 1427/04

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf die vorgefundene übertarifliche Zulage; …

  • BAG, 03.12.2025 - 4 AZR 3/25

    Tarifvertraglicher "Mitgliedervorteil" - Günstigkeitsprinzip - …

  • BAG, 15.10.1997 - 3 AZR 443/96

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche …

  • LAG Hessen, 21.07.1987 - 7 Sa 1707/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erhöhung des vertraglichen Grundgehalts auf …

  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 227/05

    Ausschluss des Anspruches auf Leistungsprämie durch Regelungen im Tarifvertrag …

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der …

  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88

    Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel

  • BAG, 18.07.1990 - 4 AZR 281/89

    Kann-Zulage für Solobratscher

  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 2098/04

    Anspruch auf eine freiwillige Leistungsprämie bei einem auf das Arbeitsverhältnis …

  • BAG, 18.02.1997 - 3 AZR 797/95

    Arbeitsentgelt: Erhöhung des Tarifentgeltes bei Provisionsverkäufern

  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich …

  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96

    Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 Sa 41/00

    Anspruch auf Bezahlung von Arbeitspausen; Anwendbarkeit der Tarifverträge für …

  • LAG Hessen, 28.01.2000 - 7 Sa 409/99

    Höhe des 13. Monatseinkommens nach Anwendung des Rahmentarifvertrages für die …

  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 351/78

    Tarifrecht - Alterssicherung - Absicherung des Lebensstandards - …

  • LAG Hessen, 10.12.1996 - 7 Sa 357/96

    Jahrssonderzuwendung: Errechnung der tariflichen Jahressonderzuwendung

  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 743/87
  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 618/84
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 33/80
  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 713/78
  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 764/78
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 892/79
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