Rechtsprechung
| BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausnahmeregelung - Wortlaut der Vorschrift - Wille der Tarifvertragsparteien - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Angestellte des öffentlichen Dienstes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BAT § 14 § 70 Abs. 1, Abs. 2; BBG § 78
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 02.04.1971 - 6 Sa 800/70
- BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71
Papierfundstellen
- BAGE 24, 125
- DB 1972, 443
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77
Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG
Die Berufung auf § 830 Abs. 1 S 1, Abs. 2 BGB ist der Klägerin auch nicht deshalb verschlossen, weil sie die Flugleiter selbst nicht nach den Deliktsvorschriften, sondern nur nach § 78 BBG bzw - soweit sie angestellt waren - nach dem auf ihn verweisenden § 14 BAT (vgl BArbG AP Nr. 3 zu § 70 BAT) in Anspruch nehmen kann. - BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71
Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des …
Nach § 70 BAT werden durch die dort normierten Ausschlußfristen alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag von Angestellten des öffentlichen Dienstes zeitlich begrenzt (Bestätigung der Entscheidung in Sachen 1 AZR 244/71 vom 22. Februar 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts be stimmt).b) Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 244/71 - (zur Veröffentlichung in cfer Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sind alle gegenseitigen Ansprüche der Arbeitsvertragsparteien ohne Ausnahme den in § 70 BAT geregelten Ausschlußfristen unterworfen.
- BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung
Sie erstreckt daher die Wirkung ihrer Ausschlußklausel auf alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag (ArbeitsVerhältnis) begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAG 24, 125 [128] = AP Nr. 3 zu § 70 BAT [zu I 2 der Gründe]; vgl. ferner BAG 20, 30 [34 f.] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 4 a der Gründe]).Selbst Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten (strafbaren) Handlungen werden von allgemeinen Ausschlußfristregelungen mitumfaßt (BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 c der Gründe]; BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 c der Gründe]; vgl. zu § 70 Abs. 2 BAT ferner BAG 24, 125 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).
Daß § 14 BAT, der wegen der Haftung für schuldhafte Vertragsverletzungen auf die beamtenrechtlichen Haftungsbestimmungen verweist, entgegen der Meinung der Revision keine Ausnahmeregelung im Sinne des § 70 Abs. 2 letzter Halbsatz BAT a.F. darstellt und daher die Verfallklausel nicht verdrängt, hat der Erste Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1972 (BAG 24, 125 [129 ff.] r AP Nr. 3 zu § 70 BAT [zu I 3 und I 4 der Gründe]) ebenfalls so erschöpfend begründet, daß sich weitere Ausführungen dazu erübrigen.
- BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78
Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier - …
Der Erste und Dritte Senat rechnen Schadenersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen selbst dann zu den von einer tarifliche Ausschlußklausel erfaßten Ansprüchen, wenn der Tarifvertrag nur- Gesetze (BAG vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]; vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 244/71 - BAG 24, 125 [128] = AP Nr. 3 zu § 70 BAT [zu 2 der Gründe]; vom 10. August 1967 - 3 AZR 221/66 - BAG 20, 30 [33] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 4 der Gründe]; zuletzt am 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 -, [demnächst] AP Nr. 9 zu § 70 BAT [zu II 1 der Gründe]). - LAG Düsseldorf, 14.04.2004 - 12 Sa 177/04
Ausschlussfrist, unzulässige Rechtsausübung
Es ist daher anerkannt, dass Verfallklauseln auch Ansprüche aus pflichtwidrigem Verhalten, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung (BAG, Urteil vom 16.03.1995, 8 AZR 58/92, AP Nr. 128 zu § 4 TVG Ausschlussfristen) oder aus unerlaubter Handlung erfassen (BAG, Urteil vom 15.11.2001, 8 AZR 95/01, AP Nr. 121 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, Urteil vom 26.04.1990, 8 AZR 153/89, ZTR 1991, 26, Urteil vom 27.04.1995, 8 AZR 582/94, ZTR 1995, 520, zu B I 1, Urteil vom 26.04.1990, 8 AZR 153/89, ZTR 1991, 26 f., Urteil vom 05.03.1981, 3 AZR 559/78, AP Nr. 9 zu § 70 BAT, Urteil vom 22.02.1972, 1 AZR 244/71, AP Nr. 3 zu § 70 BAT, Urteil vom 08.02.1972, 1 AZR 221/71, AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, Urteil vom 30.09.1970, 1 AZR 535/69, AP Nr. 2 zu § 70 BAT; vgl. Urteil vom 26.05.1981, 3 AZR 269/78, AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, OLG Stuttgart, Urteil vom 26.05.2003, GmbHR 2003, 835). - BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71
Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung …
Diese für den betroffenen Beamten an sich schon nachteilige Haftungslage ist vollends unbefriedigend, wenn man bedenkt, daß der Rückgriffsanspruch gegen einen als Sachbearbeiter für die Überzahlung verantwortlichen Angestellten ebenfalls von der dreimonatigen Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT erfaßt wird (vgl. jetzt klarstellend das BAG-Urteil vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 244/71 - [AP Nr. 3 zu § 70 BAT]), während der Rückgriffsanspruch gegen einen Beamten der dreijährigen Verjährungsfrist des § 78 Abs. 3 BBG unterliegt. - BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81
Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts
Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß trotz § 14 BAT, der für die Schadenshaftung des Arbeitnehmers auf das Beamtenrecht verweist, auch Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers unter § 70 BAT fallen (BAG Urteil vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 244/71 - AP Nr. 3 zu § 70 BAT). - BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90
Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist
Ihm geht es danach anders als bei der Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist nicht darum, den Untergang seines primären Leistungsanspruchs zu vermeiden (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 244/71 - AP Nr. 3 zu § 70 BAT). - BAG, 12.08.1986 - 8 AZR 528/84
Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs ab Möglichkeit der Bezifferung des …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das Landesarbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Fälligkeit eintritt, sobald der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den ihm gegenüber dem Arbeitnehmer zustehenden Schadenersatzanspruch wenigstens in etwa zu beziffern (vgl. BAG 24, 125, 132 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT; BAG Urteil vom 16. März 1966 - 1 AZR 446/65 - AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).Eine weitere Hinausschiebung des Fälligkeitszeitpunkts wäre im vorliegenden Fall mit der Fürsorgepflicht der Klägerin nicht vereinbar gewesen, die dieser eine unverzügliche Ermittlung und baldige Geltendmachung eines Schadens gebietet (vgl. BAG 24, 125, 132 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).
- BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 153/89
Bedeutung einer tariflichen Ausschlussfrist - Erlöschen von Ansprüchen des …
Daher rechnen Schadenersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen auch dann zu den von einer tariflichen Ausschlußfrist erfaßten Ansprüchen, wenn der Tarifvertrag die Ausschlußfrist ohne weiteren Zusatz für "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" regelt (vgl. BAGE 20, 30, 34 [BAG 10.08.1967 - 3 AZR 221/66] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT, zu 3 b der Gründe; BAGE 24, 125, 128 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP Nr. 9 zu § 70 BAT, zu II 1 der Gründe;… BAG Urteil vom 26. Mai 1981, a.a.O., zu I 1 b der Gründe). - LAG Hamm, 03.08.2000 - 17 Sa 611/00
Rückzahlung familienbezogenen Ortszuschlages; Scheidung der Ehe; Steuerrechtliche …
- LAG Berlin, 22.10.1990 - 9 Sa 56/90
Personalrat: Mitbestimmung bei Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber …
- BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist
- LAG Hamm, 03.07.1997 - 17 Sa 2468/96
- BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 40/99
Manteltarifvertrag Nr. 5 für die gewerblichen Arbeitnehmer des Bewachungsgewerbes …
- BAG, 14.12.1983 - 7 AZR 583/80
- BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 727/79
- BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 14/83
- BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 1182/78
- LAG Düsseldorf, 09.05.1995 - 3 Sa 204/95
Schadensersatzanspruch: Fälligkeit - Beginn der Verfallfrist
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