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Rechtsprechung
   BAG, 01.02.1973 - 5 AZR 382/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,812
BAG, 01.02.1973 - 5 AZR 382/72 (https://dejure.org/1973,812)
BAG, Entscheidung vom 01.02.1973 - 5 AZR 382/72 (https://dejure.org/1973,812)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 1973 - 5 AZR 382/72 (https://dejure.org/1973,812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 28
  • NJW 1973, 1295
  • NJW 1973, 1629 (Ls.)
  • MDR 1973, 616
  • DB 1973, 827
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlieren alle Arbeitnehmer, die als Folge eines Teilstreiks nicht beschäftigt werden können sei es aus technischen oder aus wirtschaftlichen Gründen ihre Beschäftigungs- und Lohnansprüche (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BAG, 23, 512 [517 f.] = AP Nr. 45 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG 25, 28 = AP Nr. 29 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und zuletzt AP Nr. 30 zu § 615 BGB Betriebsrisiko, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; grundlegend schon RGZ 106, 272).
  • VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21

    Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des …

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht zu Personal-Leasing-Unternehmen erkannt, wenn bei ihnen angestellte Arbeitnehmer infolge von Streiks in einem Drittbetrieb dort nicht beschäftigt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 01. Februar 1973 - 5 AZR 382/72 -, BAGE 25, 28-34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    Rn. 160 Vgl. Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 23. Aufl. 2023, BGB, § 615 Rn. 134; siehe in diesem Zusammenhang auch BAG Urteile vom 7. November 1975 - 5 AZR 61/75 -, juris, Rn. 10 ff. (Unternehmen für Rohrleitungs- und Heizungsbau), sowie vom 1. Februar 1973- 5 AZR 382/72 -, juris, Rn. 25 ff. (Personal-Leasing-Unternehmen); allgemein BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 -, juris, Rn. 37.
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz - …

    Rn. 244 Vgl. auch: BAG, Urteile vom 1. Februar 1973 - 5 AZR 382/72 -, juris Rn 27, und vom 7. November 1975 - 5 AZR 61/75 -, juris Rn. 18 f.; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BGB, 22. Auflage 2022, § 615 Rn. 134; Krause in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, BGB, 9. Auflage 2020, § 615, Rn. 118; Bieder, in: BeckOGK, BGB, 1. Februar 2020, § 615 Rn. 108.1; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 615 Rn. 108.
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen - Nach …

    Rn. 227 Vgl. auch: BAG, Urteile vom 1. Februar 1973 - 5 AZR 382/72 -, juris Rn 27, und vom 7. November 1975 - 5 AZR 61/75 -, juris Rn. 18 f.; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BGB, 22. Auflage 2022, § 615 Rn. 134; Krause, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, BGB, 9. Auflage 2020, § 615 Rn. 118; Bieder, in: BeckOGK, BGB, 1. Februar 2020, § 615 Rn. 108.1; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 615 Rn. 108.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    Rn. 139 Vgl. Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 23. Aufl. 2023, BGB, § 615 Rn. 134; siehe in diesem Zusammenhang auch BAG Urteile vom 7. November 1975 - 5 AZR 61/75 -, juris, Rn. 10 ff. (Unternehmen für Rohrleitungs- und Heizungsbau), sowie vom 1. Februar 1973- 5 AZR 382/72 -, juris, Rn. 25 ff. (Personal-Leasing-Unternehmen); allgemein BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 -, juris, Rn. 37.
  • LSG Hessen, 18.03.2011 - L 7 AL 21/08

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall - …

    So habe das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 1. Februar 1973 - 5 AZR 382/72 - festgestellt, dass es mit Wesen und Struktur eines Personalleasingunternehmens unvereinbar sei, dem arbeitswilligen Leiharbeitnehmer im Falle eines durch einen Arbeitskampf bedingten Arbeitsausfalls im Betrieb des Entleihers das Lohnrisiko aufzubürden.

    Rn. 22 Die Voraussetzungen für die Zahlung von Kug liegen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG (zuletzt: Urteil, 21.7.2009 - B 7 AL 3/08 R) und des BAG (Urteil vom 1.2.1973 - 5 AZR 382/72, Urteil vom 22.12.1980 - 1 ABR 2/79, allgemein zur Betriebs- und Wirtschaftsrisikolehre: Luke in NZA 2004, 244 mwN) für den geltend gemachten Zeitraum nicht vor.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2006 - L 12 AL 168/05

    Arbeitslosenversicherung

    Gegen diese in der Literatur einhellig vertretene Auffassung (vgl.: Ulber, AÜG und Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Kommentar, § 11 Randnr. 82, 83;… Feuerborn/Schüren a.a.O. Randnr. 106; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Marschall, § 175 Randnr. 43; Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht/Düwel, 4.5 Randnr. 399;… Becker/Wulfgramm, AÜG, Kommentar, 3. Auflage, Artikel 1 § 11 Randnr. 44; Sandmann/Marschall, AÜG, Kommentar, Artikel 1 § 11 Anm. 31), die der Senat für zutreffend erachtet, kann auch nicht erfolgreich ins Feld geführt werden, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG), in seinem Urteil vom 01.02.1973 - 5 AZR 382/72 - ausgeführt hat, dass etwas Anderes allenfalls dann gelten könnte, wenn infolge eines Streiks sämtliche vertraglich vorgesehenen Beschäftigungsmöglichkeiten wegfallen.

    Dagegen spricht auch nicht die Anmerkung von Becker zu diesem Urteil (NJW 1973, 1629 f.), der im Übrigen dem Urteil lediglich nicht in der Begründung, im Ergebnis aber zustimmt.

  • BAG, 07.11.1975 - 5 AZR 61/75

    Arbeitskampf: Lohnrisirko des Arbeitgebers

    Anders hat der Senat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 1973 die Rechtslage in Personal-Leasing Unternehmen beurteilt; diese tragen in Regel das Lohnrisiko, wenn bei ihnen angestellte Arbeitnehmer infolge Streiks in einem Drittbetrieb dort nicht beschäftigt werden können (AP Nr. 29 zu § 615 BGB Betriebsrisiko, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    c) Insofern ist der hier zur Entscheidung stehende Fall mit dem vom Senat entschiedenen Fall des Personal-Leasing-Unternehmens (AP Nr. 29 zu § 615 BGB Betriebsrisiko) vergleichbar.

  • ArbG Hamburg, 04.12.1995 - 21 Ca 290/95

    Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung wegen Unmöglichkeit des frühen …

    Auch im Leiharbeitsverhältnis trägt immer noch der Arbeitgeber das Beschäftigungsrisiko (vgl. BAG AP Nr. 29 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).
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