Rechtsprechung
| BAG, 11.12.1956 - 3 AZR 61/54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Begründung bzw. Bestätigung des Beschäftigungsverjhältnisses durch das Schulkollegium
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschäftigung von Lehrkräften - Städtische Höhere Schulen - Bestätigung durch Schulkollegium - Staatlicher Schulaufsichtsbehörde - Arbeitsverhältnisse nichtbeamteter Lehrkräfte - Erwerb eines Gehaltsanspruch - Beschäftigungsauftrag
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 23.12.1953 - 4 Sa 156/53
- BAG, 11.12.1956 - 3 AZR 61/54
Papierfundstellen
- BAGE 3, 258
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit für Ansprüche aus dem RegelungsG
Auszug aus BAG, 11.12.1956 - 3 AZR 61/54
Die rechtliche Grundlage für seine Tätigkeit kann daher nur ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis gewesen sein, Das Erteilen von Unterricht an einer öffentlichen Schule ist zwar als Ausübung öffentlicher Gewalt anzusehen (…vgl. RGR-Komm., 10. Aufl., Rdn. 1 zu § 839 BGB , S. 819 unten mit Nachweisungen), kann aber auch auf einem privat-rechtlichen Arbeitsverhältnis beruhen (vgl. Art. 33 Abs. 4 GG ; BAGE 1, 205, 209; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 50 Aufl., S. 343, 344).
- BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende …
Vollberufliche Lehrkräfte an Schulen sind bisher auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Arbeitnehmer angesehen worden, soweit sie auf privatrechtlicher Grundlage beschäftigt werden (vgl. BAG 3, 258 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 14, 11 = AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; AP Nr. 28 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79
Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse an Personen, die im Rahmen eines sonstigen öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses oder eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses tätig sind, entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG 15, 242 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältni s ; BAG Urteil vom 23. Juli 1965 - 5 AZR 307/64 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Fleisch beschauer-Dienstverhältnis ; BAG 3, 258 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG Urteil vom 16. Dezember 1957 - 3 AZR 92/55 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten). - LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 15 Sa 825/09
Unwirksamkeit einer Zweckbefristung
Soll ein Arbeitsverhältnis als Lehrer an einer Schule dann enden, wenn der Widerruf des Beschäftigungsauftrages erfolgt, so liege hierin schon kein bestimmtes Ereignis, sondern eine willkürliche Handlung, was zur Unwirksamkeit der Vereinbarung führt (BAG vom 11.12.1956 - 3 AZR 61/54 - BAGE 3, 258, zitiert nach JURIS Rdnr. 13). - BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78
Schulaufsichtliche Genehmigung - Einstellung von Lehrern - Nichtigkeit des …
Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 1956 - 3 AZR 61/54 - (BAG 3, 258 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) hinweist, liegt diesem Urteil kein gegenteiliger Rechtsstandpunkt zugrunde.
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