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| BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55 |
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Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten
Papierfundstellen
- BAGE 3, 274
- NJW 1957, 966
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAG 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZF 8/61 - AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
- BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung
In seinem Urteil vom 1. Februar 1957 (BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG) hat der Erste Senat ausgeführt, an die Stelle einer bisherigen privatrechtlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse trete eine neue Gestaltung durch eine Betriebsvereinbarung, und zwar auch dann, wenn sie sich auf das von den einzelnen Arbeitnehmern bisher erzielte Arbeitsentgelt nachteilig auswirke; der Arbeitnehmer könne sich gegenüber einer solchen Betriebsvereinbarung nicht auf das Günstigkeitsprinzip berufen. - BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 597/86
Aussperrung erkrankter Arbeitnehmer
So kann auch einem Schwerbehinderten gegenüber wirksam Kurzarbeit eingeführt werden (BAG Urteil vom 1. Februar 1957 - 1 AZR 195/55 - AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG;… Willrodt/Neumann, SchwbG, 6. Aufl., § 7 Rz 37).
- BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung
a) Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 s AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG} AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt} ferner die auch zur Veröffentlichung 6. - BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 188/83
Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigung desArbeitsverhältnisses
Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der erkennende Senat (BAG 23, 257, 2 7 5 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG 3 6, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung) haben ablösende verschlechternde Betriebsvereinbarungen grundsätzlich und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie als zulässig angesehen. - BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …
Der Erste, Zweite und Dritte Senat haben ablösende Betriebsvereinbarungen für grundsätzlich zulässig gehalten: Das Günstigkeitsprinzip gelte nicht, wenn vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen er setzt werden (BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; 23, 257, 274 f. = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG, zu III 2 c der Gründe; 22, 252, 260 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B III der Gründe; 36, 327, 335 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe). - BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89
Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung - …
In seinem Urteil vom 1. Februar 1957 (BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG) hat der Erste Senat ausgeführt, an die Stelle einer bisherigen privatrechtlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse trete eine neue Gestaltung durch eine Betriebsvereinbarung, und zwar auch dann, wenn sie sich auf das von den einzelnen Arbeitnehmern bisher erzielte Arbeitsentgelt nachteilig auswirke; der Arbeitnehmer könne sich gegenüber einer solchen Betriebsvereinbarung nicht auf das Günstigkeitsprinzip berufen. - BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 560/89
Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung - …
In seinem Urteil vom 1. Februar 1957 (BAGE 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG) hat der Erste Senat ausgeführt, an die Stelle einer bisherigen privatrechtlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse trete eine neue Gestaltung durch eine Betriebsvereinbarung, und zwar auch dann, wenn sie sich auf das von den einzelnen Arbeitnehmern bisher erzielte Arbeitsentgelt nachteilig auswirke; der Arbeitnehmer könne sich gegenüber einer solchen Betriebsvereinbarung nicht auf das Günstigkeitsprinzip berufen. - BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 23/87
Aussperrung schwerbehinderter Arbeitnehmer in der Metallindustrie - Schutz eines …
So kann auch einem Schwerbehinderten gegenüber wirksam Kurzarbeit eingeführt werden (BAG Urteil vom 1. Februar 1957 - 1 AZR 195/55 - AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG;… Wilrodt/Neumann, SchwbG, 6. Aufl., § 7 Rz 37). - BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61
Betriebsvereinbarung - Beschneidung eines Rechts - Änderung der Rechtslage - …
Das er gibt sich aus dem Ordnungsprinzip., das, wie der Senat wiederholt entschieden hat, auch gegenüber generellen, nicht individuellen Regelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage jedenfalls dann eingreift, wenn, wie der Senat z, To einschränkend bemerkt, die neue kollektive normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich hat (vgl" BAG 3, 274 = AP Er" Izu § 32 Schwerbeschädigtengesetz; AP Ihr , 5 zu § 9 PVG; BAG 1, 203 = AP N r 0 2 zu § 52 Regelungsgesetz; AP Nr" 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG 5, 130 = AP Nr" 11 zu Artikel 44 Truppenvertrag; AP U r ä 1 zu § 242 BGB Betrieb liche Übung;… vgl., hierzu z" T. abers G= Hueck, Zur kollektiven Gestaltung der Einzelarbeitsverhältnisse, in Festschrift für Molitor, 1962, S" 203 ff)" Dieses Ordnungsprinzip ergibt sich regelmäßig auch aus der Auslegung der vor hergehenden Einheitsregelung bei Berücksichtigung ihres der Sache nach kollektiven Ursprungs" Sie steht unter dem Vorbehalt, daß die bestehende Ordnung dann ihre Geltung verliert, wenn im gleichen Geltungsbereich eine andere all gemeine Ordnung in Kraft tritt. - BAG, 30.10.1974 - 4 AZR 41/74
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