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Rechtsprechung
   BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,179
BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54 (https://dejure.org/1957,179)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1957 - 4 AZR 384/54 (https://dejure.org/1957,179)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1957 - 4 AZR 384/54 (https://dejure.org/1957,179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung - Schadensersatzanspruch - Kreditgewährung - Feststellungsbegehren - Leistungsbegehren - Änderung des Klagegrundes

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 149
  • DB 1957, 659
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54
    Zuzulassen ist die Feststellungsklage trotz der, Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, jedoch dann, wenn sie nach den Besonderheiten des Falles zu einer abschliessenden oder doch prozesswirtschaftlich sinnvollen Entscheidung führt (BGHZ 2, 250 256 ZPO;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessreehts, 7. Aufl. 1956, S. 392).
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der …

    Dieser Grundsatz gilt auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (vgl. statt vieler: BAGE 4, 149, 151 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Auch ist der Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage als Klageänderung anzusehen (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2; 16. November 1982 - 3 AZR 177/82 - zu II der Gründe, BAGE 40, 355, 357; 10. April 1957 - 4 AZR 384/54 - BAGE 4, 149, 152).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Der mit dem Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit begründete Vorrang der Leistungsklage (vgl. BAGE 4, 149, 151 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu II der Gründe; MünchKommZPO-Lüke, § 256 Rz 49) steht nicht entgegen.
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