Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 04.10.1957 - 1 AZR 31/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,867
BAG, 04.10.1957 - 1 AZR 31/56 (https://dejure.org/1957,867)
BAG, Entscheidung vom 04.10.1957 - 1 AZR 31/56 (https://dejure.org/1957,867)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 1957 - 1 AZR 31/56 (https://dejure.org/1957,867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnisse der Angestellten - Normative Beherrschung durch TO A - Öffentlicher Dienst - Geltungsbereich der TOA - Vergütungsgruppe - Tätigkeitsmerkmale - Vergütungssätze - Tarifvertragliche Erhöhungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 340
  • DB 1957, 1232
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Das Revisionsgericht kann einen sog. typischen Arbeitsvertrag selbst frei auslegen; es ist nicht auf die Prüfung beschränkt, ob die Auslegung der Tatsachengerichte gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt oder wesentliche Umstände außer acht läßt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa BAG 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TOA; BAG 5, 122 = AP Nr. 31 zu § 3 TOA, BAG 8, 91, 96 f. = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe; Urteil vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Derartige typische Arbeitsverträge und Arbeitsvertragsklauseln können von den Revisionsgerichten wie Rechtsnormen selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden (vgl. BAG, AP Nr. 3 zu § 157 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluss an BAGE 4, 340, 344 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 TOA; BAGE 5, 122, 125 = AP Nr. 31 zu § 3 TOA; BAG, AP Nr. 2 zu § 549 ZPO und Nr. 7 zu § 550 ZPO ; BGHZ 6, 373, 376 mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum).
  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe - …

    Die Be klagte übersieht, daß nicht der Vergütungsanspruch als solcher unter die Ausschlußfristen der §§ 4 Abs" 1 TV Kr« 13/60 und 67 Abs, 1 MTA fällt, sondern lediglich die einzelnen allmonatlich entstehenden Vergütungsansprüche" Auch gibt es keinen konstitutiven Ein- oder Höhergruppierungsakt des Arbeitgebers und damit keinen einer tariflichen Ausschlußfrist unterliegenden Anspruch auf die Vornahme eines solchen Aktes, Der Anspruch auf tarifgemäße Vergütung, den der Kläger geltend macht, ergibt sich vielmehr als Erfüllungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis, auf das die tariflichen Inhaltsnor men zwingend und unmittelbar beherrschend einwirken" Die Eingruppierung und auch die Höhergruppierung von Angestellten vollziehen sich automatisch" Entsprechende Erklärungen des Arbeitgebers haben für den Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nur deklaratorischen Charakter (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl" z, B" BAG 4, 340 ff", 6, 317 ff", 7, 182 ff", 8, 333 ff. /336/; sowie BAG AP Nr, 30 zu § 3 T0"A), Wenn daher der Kläger am 1, Oktober I960 einen Anspruch auf Vergütung nach VergGr, V b AVO als Mindestvergütung erworben hat, dann sind die einzelnen ab 1" April 1962 allmonatlich entstehenden Ansprüche auf die dieser Gruppe entsprechende Vergütung nicht durch Ablauf der Ausschlußfrist des 12.
  • BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71

    Betriebliche Übung - Normative Wirkung - Einzelarbeitsverhältnis - Auslegung

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach denselben Auslegungsgrundsätzen der Nachprüfbarkeit der Auslegung von Einzelarbeitsverträgen stets dann nicht diese engen Grenzen gesetzt sind, wenn es sich um die Auslegung sog. typischer Verträge handelt (vgl. BAG 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TO.A; BAG 5, 122 = AP Nr. 31 zu § 3 TOoA ; AP Nr. 1 zu § 1 'TVG Tarifverträge: Rundfunk; AP Nr. 4 zu § 549 ZPO)o Soweit das Landesarbeitsgericht daher die gerade' durch eine betriebliche Übung typisierten Einzelarbeits bedingungen auslegt, kann das Revisionsgericht die Nachprüfung 15rei vornehmen und die typischen Vertragsklauseln gegebenen falls selbst auslegen.
  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 442/89

    Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule - Vorliegen einer Lehrkraft …

    Etwas anderes gilt jedoch bei typischen Verträgen, die Vertragsbedingungen enthalten, die in zahlreichen gleichlautenden Verträgen wiederkehren, da andernfalls die Gefahr einer unterschiedlichen Auslegung besteht und die von der Revisionsinstanz zu wahrende Rechtseinheit in Frage gestellt wäre (vgl. u.a. BAGE 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TOA; BAGE 8, 91, = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe).
  • BAG, 17.04.1989 - 4 AZN 150/89

    Eingruppierung: Lehrer an einer Katastrophenschutzschule

    Die vom Kläger behauptete Divergenz zum Vorurteil des Senats in gleicher Sache vom 27. August 1986 und von den angezogenen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Oktober 1957 - 1 AZR 31/56 -, AP Nr. 7 zu § 1 TOA, 10. Dezember 1958 - 4 AZR 528/55 -, AP Nr. 46 zu § 3 TOA und 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 -, AP Nr. 2 zu § 305 BGB liegt nicht vor und ist von der Nichtzulassungsbeschwerde auch nicht in der hierfür erforderlichen Form begründet worden.
  • BAG, 14.07.1988 - 6 AZR 749/85

    Berechnungsmethoden der Überstundenvergütung von Angestellten und Arbeitern des …

    Revisionsrechtlich in vollem Umfang überprüfbare, uneingeschränkt auslegungsfähige typische Verträge sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber auch solche Verträge, die vom Arbeitgeber immer wieder einheitlich abgeschlossen werden, ohne daß ein echtes Aushandeln des Vertragsinhalts erfolgt (vgl. BAGE 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TOA; im Geltungsbereich des AGBG: vgl. auch BGH NJW 1981, 2344;… ebenso Palandt/Heinrichs, BGB, 46. Aufl., zu § 1 AGBG Anm. 2 c).
  • BAG, 11.10.1967 - 4 AZR 451/66

    Typischer Arbeitsvertrag - Nachprüfung durch Revisionsgericht - …

    Typisch ist der Arbeitsvertrag, weil er Vertragsbedingungen enthält, die in gleicher Weise für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen beim Beklagten bestimmt sind; der Arbeitsvertrag entspricht nämlich dem von den Tarifvertragsparteien als Anlage 2 zu § 3 Ziff. 3 MTV vorgesehenen Muster, das der Beklagte regelmäßig den Arbeitsverträgen mit seinen Arbeitnehmern zugrunde legt" Hiernach kann das Revisionsgericht nach seiner ständigen Rechtsprechung den Vertrag selbst frei auslegen; es ist nicht an die Beurteilung des Tatsachengerichts in der Weise gebunden, daß die Vertragsauslegung durch das Berufungsgerieht nur auf Verletzung von Denk- und Erfahrungssätzen und auf vollständige , widerspruchsfreie Auslegung nachgeprüft werden könnte (BAG AP Nr. 1, Nr. 4 zu § 549 ZPO; BAG 4, 340 f AP Nr, 7 zu § 1 TOA; BAG 5 . 122 = AP Nr, 31 zu § 3 TOA) Nach § 1 des Arbeitsvertrags der Parteien wird der Kläger als senderingenicur beschäftigt.
  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 62.56

    Zustimmung zur Kündigung eines Landesangestellten zum Zwecke der Herabgruppierung …

    Daran hat sich dadurch nichts geändert, daß in die Gestaltung der hier geregelten Beziehungen inzwischen durch Tarifverträge zwischen den Sozialpartnern, nämlich den Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, eingegriffen worden ist; denn die alte Tarifordnung A ist hierdurch nicht vollständig beseitigt oder ersetzt worden, dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (BAG 4, 340 und 5, 122).
  • BAG, 18.10.1972 - 4 AZR 482/71

    Privatschulen in NRW - Verträge mit Lehrern - Musterverträge - Typische Verträge …

    nehmigung dieses Vertrages durch den 2uu±eiungspiaidnfcen erstrebten, die dann auch gewahrt worden ist Als typischer Vertrag ist er aber vom Revisionsgericht voll nachprüfbar, m der Auslegung ist das Revisiongencht nicht darauf be schrankt, prüfen zu können, ob die Auslegung des Landesarbeitsgerichts gegen Erfahrungssatze oder Denkgesetze ver stoßt oder wesentliche Umstande außer acht laßt (BAG 4, 340 = AP Nr. 7 zu § 1 TO A, BAG 5, 122 /T257 = AP Nr. 31 zu § 3 TO A) Die zutieffende Auslegung von § 3 des zwischen den Parteien am 1 Dezember 1966 abgeschlossenen Kusteraibeitsvciträges ergibt aber entgegen der Auffas3ung des Landesarbeitsgerichts, daß dem Klager die Besoldung zusteht, die ein Leiter einer Realschule mit sechs Klassen, also der Leiter einer voll ausgebauten Realschule im öffentlichen Dienst, erhalt § 3 de- Vertrages bestimmt ausdrücklich, daß sich die DiensIbezuge des Klagers nach Maßgabe der besoDdungsrechtlichen Bestimmungen errechnen, die für vergleichbare Landesbeamte gelten Dionstbezuge sind aber nach § 2 des damals geltenden Besoldung gesetzes für das Land Nordrhem-Uestfalen m der Fassung "vom 19 August 1965 (GVB1 NM 1965, Seite 25Q) Grundgehalt, Ortszuschlag, KinderZuschlag, Stellenzulagen und AusgleichZulagen Damit besagt diese Bestimmung des irbeitsvertrages aber, daß oich die Dienstbezuge des Klagers nicht nur in ihrer Hone nach den bcsoldungsrechtlichen Bestimmungen richten, sondern daß vueh sein Grundgehalt sich danach richtet, welches Grundgenalt vergleichbare Landesbeamte erhalten Der zweite Satz des § 3 des Aibeitsvertrages, vonach der Klager m die Besoldungsgrutroe A 13 a des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrnexn- Vestfalen m der jeweils geltenden Fassung eingestuft wird, hat damit nur deklaratorische Bedeutung und besagt nichtanderes, als daß diese Besoldungsgruppe A 13 a fur die zutnjfende Besoldungsgruppe eines Leiters einer öffentlichen, voll ausgebauten Realschule gehalten wurde, was, wie das Landesaibeitsoncht zutreffend annimmt, seinerzeit aucn dec i.i'1 \\A1 Ist aber der Klager damit jeweils den entsprechenden Landes beamten m seiner Besoldung gleichzuste]len, nimmt er kraft Vertrages auch an allen struktuieilen Verbesserungen der Besoldung vergleichbarer Landesbeamter teil Das ergibt sich auch daraus, daß der Klager - wie die Lehrer an Privatschulen überhaupt - nicht anders und insbesondere nicht schlechter bezahlt werden ollte wie vergleichbare Landesbeamte und dies der Sinn und Zweck dieser Musteranstelüungsvertrage ist Im Gegensatz zu ihrem Vorbringen in den Vorinstanzen hat dement sprechend auch die Beklagte selbst in der Revisionsmsbanz die Regelung des § 3 Ahs 1 des Anstellungsvertrages so aus gelegt, daß sich daraus eindeutig ergebe, Änderungen der Einstufung vergleichbarer Landesbeamter hatten unmittelbar zur Tolge, daß diese Änderungen auch für die Vei tragspar seien maß- ..obc id seien.
  • BAG, 13.02.1980 - 4 AZR 233/78
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht