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| BAG, 19.10.1957 - 4 AZR 418/57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwirkung des Klageanspruchs - Abweisung der Klage - Divergenz - Klagabweisende Entscheidung - Begründung der Divergenz
Papierfundstellen
- BAGE 4, 349
- NJW 1957, 1855 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.06.1954 - 2 AZR 121/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Vorliegen einer Divergenz, Fristbeginn nach § 74 Abs. 3 …
Auszug aus BAG, 19.10.1957 - 4 AZR 418/57
Während der Kläger im ersten Rechtszuge obgesiegt hatt e , hat das Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen" Es nimmt an, daß die RuhegeldVerpflichtung aus dem Arbeitsver trage des Klägers unverändert auf die Beklagte übergegangen sei, sieht aber den Anspruch des Klägers auf Zahlung eines ungekürzten Ruhegeldes als verwirkt an" Die hiergegen vom Kläger eingelegte Revision mußte als unzulässig verworfen werden, weil sie nicht statthaft ist" Die Revision ist weder nach der Höhe des festgesetzten Streitwerts gegeben, noch vom Landesarbeitsgericht zugelassen" Der Kläger beruft sich vielmehr für die Statthaftigkeit seines Rechtsmittels auf Divergenz des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 25=Juni 1954 - Sa 105/52 - (AP Hr"5 zu § 242 BOB, Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung sowie AP Hr" 1 zum Brem"Ges.betr" Alters- und Hinterbliebenenyersorgung § 9, AP Ur.1 zu GG Art" 2, AP Nr. 1 zu GG Art" 14, AP Ur"2 zu GG Art"20 )" Eine den Revisionsweg eröffnende Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen liegt jedoch nicht vor" Der Kläger beruft sich darauf, das angefochtene Urteil habe die Grundsätze nicht beachtet, die das Landesarbeitsgericht Bremen in seinem Urteil für den Begriff der Verwirkung aufge stellt habe" Ob insoweit die beiden Urteile in ihrer Rechtsauffassung voneinander abweichen, kann jedoch auf sich beruhen« Denn eine Divergenz im Sinne des § 72 Abs"i Satz 2 oder 3 ArbGG ist nur dann gegeben, wenn die beiden Entscheidungen in den sie tragenden Rechtssätzen voneinander abweichen (BAG 1, 18; BAG, AP N r « 3 und 6 zu § 72 ArbGG und ständig)« Bas ist hier nicht der Pall« Wohl beruht das angefochtene Urteil darauf, daß es den Klageanspruch für verwirkt hält" Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen dagegen stellt zwar für die Erfordernisse der An spruchsverwirkung Rechtsgrundsätze auf und führt aus, daß diese Erfordernisse gegenüber dem dort geltend gemachten Anspruch nicht erfüllt seien" Es weist die Klage aber unabhängig von der Frage der Verwirkung ab, weil der auf das bremische Versorgungsgesetz vom 25" Dezember 1912 gestützte Klageanspruch durch das neue bremische Versorgungsgesetz vom 19" Dezember 1952 mit rückwirkender Kraft beseitigt worden sei" Die klagabweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Bremen beruht also nicht einmal hilfsweise auf den Erwägungen zur Frage der Verwirkung; vielmehr hätte die Frage der Verwirkung überhaupt unerörtert bleiben können, ohne daß sich an den die Klagabweisung tragenden Ent scheidungsgründen etwas geändert hätte".
- BAG, 08.09.1958 - 2 AZR 325/58
Divergenzrevision - Angegriffene Entscheidung - Abweichende Entscheidung - …
Folgerichtig muß auch, wie bereits der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß VOm 19.Oktober 1957 - 4 AZR 418/57 - (AP Nr. 51 zu § 72 ArbGG mit zustimmender Kritik von Baumgärtel) entschieden hat, das Erfordernis des "Reruhens" entgegen der Ansicht von Dietz-Nikisch (ArbGG § 72 Anm. 3 4, 41) sowohl für das mit der Revision angefochtene Urteil wie für die zur Begründung einer Divergenz angeführte Entscheidung gelten. - BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61
Arbeitsvertragsbruch - Urlaubsanspruch - Urlaubsabgeltungsanspruch - …
/2985 299.7 = AP Nr, 1 zu Art o 7 UrlaubsG Bayern - "beruht" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vglo BAG 1, 18 /2o7 = AP Nro 4 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 4, 349 Z35o7 = AP Nro 51 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 7, 246 4 9 7 = AP Nr, 4 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG AP Nr, 1 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision) auf den Rechtssätzen" daß nach bayerischem Urlaubsrecht der Urlaubsanspruch Teil der Arbeitsbedingungen und des Entgelts sei; die vom Arbeitnehmer selbst verschuldete fristlose Entlassung führe daher nicht ohne weiteres zum Erlöschen des Urlaubsanspruches, Die Geltendmachung eines Urlaubs abgeltungsanspruches könne aber auch nach dem bayerischen Urlaubsgesetz wegen Verstoßes gegen den das gesamte Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmißbräuchlich sein. - BAG, 17.12.1957 - 2 AZR 561/57
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