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Rechtsprechung
   BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,264
BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 (https://dejure.org/1982,264)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1982 - 6 ABR 42/81 (https://dejure.org/1982,264)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1982 - 6 ABR 42/81 (https://dejure.org/1982,264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 163
  • ZIP 1983, 724
  • BB 1983, 1534
  • DB 1983, 1498
  • JR 1983, 484
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - …

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    a) Mit und in einem Betrieb können verschiedene Zwecke verfolgt werden (BAG 14, 82, 92; 30, 12; Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - AP Nr. 7 zu § 3 BetrVG).

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb schon mehrfach betont, daß es für die Frage, wann es sich betriebsverfassungsrechtlich um einen Betrieb handelt, in erster Linie auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung ankommt (BAG 14, 82;… Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, aaO; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969).

    Unerheblich ist dabei, wo die Entscheidungsbefugnisse in wirtschaftlich-kaufmännischen Angelegenheiten liegen, weil diese unternehmerischen Entscheidungen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz weitgehend entzogen sind (BAG 14, 82, 91;… Beschluß vom 5. Juni 1964, aaO).

    Ebenso kann es grundsätzlich nicht darauf ankommen, ob auf Arbeitgeberseite gewisse interne Bindungen bestehen (BAG 14, 82, 91).

    Die Belegschaft muß wissen, welchen Arbeitskollegen sie das Vertrauen schenken kann (vgl. schon BAG 14, 82).

    Dabei kann von Bedeutung sein, ob innerhalb dieser Produktionsstätten ein Austausch von Arbeitskräften stattfindet, ob Sozialeinrichtungen gemeinsam benutzt werden (BAG 14, 82) und ob in einer Betriebsstätte überwiegend gewerbliche Arbeitnehmer, in der anderen überwiegend Angestellte beschäftigt werden (…Mothes, aaO, S. 89).

  • BAG, 05.06.1964 - 1 ABR 11/63

    Antragsrecht einer "im Betrieb vertretenen Gewerkschaft - Begriff des Betriebs

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    a) Mit und in einem Betrieb können verschiedene Zwecke verfolgt werden (BAG 14, 82, 92; 30, 12; Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - AP Nr. 7 zu § 3 BetrVG).

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb schon mehrfach betont, daß es für die Frage, wann es sich betriebsverfassungsrechtlich um einen Betrieb handelt, in erster Linie auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung ankommt (BAG 14, 82; Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, aaO; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969).

    Unerheblich ist dabei, wo die Entscheidungsbefugnisse in wirtschaftlich-kaufmännischen Angelegenheiten liegen, weil diese unternehmerischen Entscheidungen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz weitgehend entzogen sind (BAG 14, 82, 91; Beschluß vom 5. Juni 1964, aaO).

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    Die räumliche Trennung von Produktionsstätten führt weder von selbst dazu, selbständige Betriebe anzunehmen (BAG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972), noch einen einheitlichen Betrieb zu verneinen.

    Kennzeichnend für den Betriebsteil ist, daß mit ihm ein Zweck verfolgt wird, der dem Zweck des Betriebs ein- oder untergeordnet ist und innerhalb des Betriebes verfolgt wird (…Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 11;… BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - aaO; Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.09.1960 - 1 ABR 9/59

    Begriff des "Betriebsteil " - Wahl eines Betriebsrats bei räumlich weiter …

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    Die Rechtsbeschwerden übersehen, daß Betriebsteile - anders als die Hauptverwaltung eines Unternehmens - ihrem Wesen nach an sich organisatorisch unselbständig sind und wegen ihrer Eingliederung in den Betrieb als solchen allein nicht bestehen können (…Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 4 Rz 2;… Galperin/ Löwisch, aaO, § 4 Rz 10; Schimana, BB 1979, 892, 893; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich; Urteil vom 5. März 1958 - 4 AZR 501/55 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; Urteil vom 30. Mai 1958 - 1 AZR 478/57 - AP Nr. 13 zu § 13 KSchG; BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - AP Nr. 4 zu § 3 BetrVG).

    Kennzeichnend für den Betriebsteil ist, daß mit ihm ein Zweck verfolgt wird, der dem Zweck des Betriebs ein- oder untergeordnet ist und innerhalb des Betriebes verfolgt wird (…Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 11; BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - aaO; Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).

  • BAG, 09.05.1958 - 1 ABR 5/57

    Hauptverwaltung eines Unternehmens - Selbständiger Betrieb - Wahl eines …

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    Umgekehrt zwingt die räumliche Nähe jedenfalls dann nicht dazu, einen einheitlichen Betrieb anzunehmen, wenn nicht zugleich eine einheitliche Organisation für beide Teile vorliegt (so schon BAG Beschluß vom 9. Mai 1958 - 1 ABR 5/57 - AP Nr. 1 zu § 3 BetrVG).

    Auch der Hinweis der Rechtsbeschwerden auf Leitsatz 1 des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Mai 1958 (- 1 ABR 5/57 - AP Nr. 1 zu § 3 BetrVG) geht fehl.

  • BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78

    Bildung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    Betriebliche Mitbestimmung i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes ist dort auszuüben, wo unternehmerische Leitungsmacht im betrieblichen Bereich konkret entfaltet und ausgeübt wird (vgl. ebenso für den Konzernbetriebsrat den Beschluß des Senats, BAG 34, 230).
  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb schon mehrfach betont, daß es für die Frage, wann es sich betriebsverfassungsrechtlich um einen Betrieb handelt, in erster Linie auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung ankommt (BAG 14, 82;… Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, aaO; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABR 101/78

    Betriebsaufspaltung - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    Damit ist das Landesarbeitsgericht von einer Begriffsbestimmung des Betriebs ausgegangen, die der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (seit BAG 1, 175, 178; 2, 91, 93 zuletzt BAG vom 17. Februar 1981 - 1 ABR 101/78 -) und auch vom Schrifttum gebilligt wird (…Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 1 Rz 13;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl. 1982, § 1 Rz 4; GK-Kraft, BetrVG, § 4 Rz 5;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl. 1981, § 1 Rz 58).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 7/54

    Mitbestimmung: Anwendung der Vorschriften des BetrVG auf Unternehmen der …

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    Damit ist das Landesarbeitsgericht von einer Begriffsbestimmung des Betriebs ausgegangen, die der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (seit BAG 1, 175, 178; 2, 91, 93 zuletzt BAG vom 17. Februar 1981 - 1 ABR 101/78 -) und auch vom Schrifttum gebilligt wird (…Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 1 Rz 13;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl. 1982, § 1 Rz 4; GK-Kraft, BetrVG, § 4 Rz 5;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl. 1981, § 1 Rz 58).
  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68

    Begriff der "räumlich weiten Entfernung"

    Auszug aus BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
    Kennzeichnend für den Betriebsteil ist, daß mit ihm ein Zweck verfolgt wird, der dem Zweck des Betriebs ein- oder untergeordnet ist und innerhalb des Betriebes verfolgt wird (…Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 11;… BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - aaO; Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 478/57

    Betriebsabteilung - Personelle Einheit - Organisatorische Abgrenzbarkeit - …

  • BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 108/78

    Annahme eines einheitlichen Betriebs mehrerer Unternehmen

  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 501/55

    Selbständiger Nebenbetrieb - Arbeitseinheit - Selbständige Betriebsorganisation - …

  • BAG, 12.07.1957 - 2 AZR 23/55

    Lohntarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich - Zusatzvertrag zum …

  • ArbG Berlin, 23.02.1973 - 10 BV 3/72
  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Dabei war es wie bei dem Merkmal des Betriebs iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG regelmäßig ohne Bedeutung, dass diese bei ihren Entscheidungen "internen Bindungen" unterliegt (BAG 23. September 1982 - 6 ABR 42/81 - BAGE 40, 163 = AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 3, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 271/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeitsverhältnis - Sozialauswahl

    Erforderlich ist ein Leitungsapparat, um insbesondere in personellen und sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig treffen zu können (…BAG 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - aaO; 23. September 1982 - 6 ABR 42/81 - BAGE 40, 163, 165 f.).
  • BAG, 28.01.2026 - 7 ABR 23/24

    Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff

    Ausreichend für die Annahme eines Betriebs ist, wenn erkennbar die deutliche Mehrheit der der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen in der Organisationseinheit getroffen wird (vgl. BAG 23. September 1982 - 6 ABR 42/81 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 40, 163).
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