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Rechtsprechung
   BAG, 09.02.1983 - 4 AZN 526/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2125
BAG, 09.02.1983 - 4 AZN 526/82 (https://dejure.org/1983,2125)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1983 - 4 AZN 526/82 (https://dejure.org/1983,2125)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 4 AZN 526/82 (https://dejure.org/1983,2125)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 72 Abs. 1 Nr. 2, § 72 a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 367
  • MDR 1983, 611
  • JR 1984, 440
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten …

    Diesen Kriterien kann also allenfalls die Bedeutung von Anhaltspunkten für die zutreffende tarifliche Zuordnung beigemessen werden (vgl. das Urteil des Senats BAGE 35, 133, 138 [BAG 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78] = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe sowie dessen Beschluß BAGE 41, 367, 371 [BAG 09.02.1983 - 4 AZN 526/82] = AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1979 Grundsatz, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 05.01.1989 - 4 AZN 629/88

    Eingruppierung: Kirchenmusiker; Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz …

    Danach kann der Rechtsbehelf nicht einmal mit der Verletzung staatlichen Gesetzes- und Verordnungsrechts ohne Rücksicht auf seine Art und Bedeutung begründet werden (vgl. BAGE 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZN 466/91

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Dementsprechend kann die Nichtzulassungsbeschwerde auch nicht allein damit begründet werden, daß das Landesarbeitsgericht das Gesetz falsch ausgelegt hat oder der Tarifvertrag wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht, insbesondere auch gegen Verfassungsrecht, als unwirksam angesehen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 34, 72; 35, 94 = AP Nr. 7 und 14 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 AZN 84/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 23. Januar 1980 - 4 AZN 95/79 - AP Nr. 4 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 36, 241 = AP Nr. 21 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 41, 367 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 17. Oktober 1986 - 4 AZN 537/86 - n. v.: Senatsbeschluß vom 23. Januar 1991 - 2 AZN 491/90 - n. v.).
  • BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85

    Abreitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionszulassung - …

    Angesichts des erschöpfenden Charakters der Aufzählung in § 72 a Abs. 1 ArbGG ist es - anders als nach anderen Verfahrensordnungen - im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht möglich, diesen Rechtsbehelf auf Verstöße des Berufungsgerichts gegen Bestimmungen des gesetzlichen Verfahrensrechts zu stützen, wobei es weder auf deren Art noch auf deren Gewicht ankommt (vgl. die Beschlüsse des Senats BAG 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 6. Mai 1980 - 4 AZN 119/80 - AP Nr. 6 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.12.1993 - 6 AZN 346/93

    Zulassung der Revision und Art. 119 EWG -Vertrag

    Es genügt nämlich für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht, wenn der in einem Rechtsstreit geltend gemachte Anspruch aus einer tariflichen Vorschrift hergeleitet wird, die Auslegung der Tarifnorm selbst zwischen den Parteien unstreitig ist (BAGE 32, 203, 208 = AP Nr. 1 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz), und nur gerügt wird, daß die Tarifnorm gegen zwingendes, höherrangiges Recht, insbesondere auch Verfassungsrecht, verstößt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 34, 72; 35, 94 = AP Nr. 7 und 14 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 41, 367 = AP Nr. 25 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 2 AZN 466/91 - AP Nr. 27 zu § 72a ArbGG 1979).
  • BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 651/88
    Dabei übersieht die Beklagte jedoch, daß der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des ArbGG unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache aufgrund der einschränkenden Regelung in § 72 a Abs. 1 ArbGG auf die Verletzung staatlichen Gesetzes rechts ohne Rücksicht auf seine Art und Bedeutung nicht gestützt werden kann (vgl. BAGE 41, 367, 372 s AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.12.1987 - 4 AZN 545/87
    Daraus folgt zugleich, daß außerhalb der von § 72 a Abs. 1 ArbGG erfaßten Rechtsraäterie - im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG der entsprechende Rechtsbehelf auf die Verletzung staatlichen Gesetzesrechts gleich welcher Art und ohne Rücksicht auf die behauptete Schwere der Gesetzesverletzung nicht gestützt werden kann (vgl. die Beschlüsse des Senats BAGE 41, 367, 372 s AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, BAGE 34, 72, 73 -= AP Nr. 7 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und 26. November 1980 - 4 AZN 225/80 - AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZN 9/86

    Zulassung der Revision - Arbeitsgerichtsverfahren - Verfahrensgrundrecht - …

    Soweit die Beklagte auf eine angebliche Abweichung "von der allgemeinen Rechtsprechung der Obergerichte und der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes" abhebt, liegt hierin schon deshalb nicht die Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, weil die angezogenen Spruchkörper, deren Entscheidungen nur teilweise benannt sind, nicht zu den im Ge setz abschließend aufgezählten Gerichten gehören, deren abstrakte Rechtssätze eine Divergenzbeschwerde rechtfertigen können (vgl. nur BAG 41, 367 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 01.02.1989 - 4 AZN 650/88

    Revision: Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssache von grundsätzlicher …

    Dabei übersieht die Beklagte jedoch, dass der Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren des ArbGG unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache aufgrund der einschränkenden Regelung in § 72 a Abs. 1 ArbGG auf die Verletzung staatlichen Gesetzesrechts ohne Rücksicht auf seine Art und Bedeutung nicht gestützt werden kann (vgl. BAGE 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZN 103/86
    Verstöße gegen staatliches Gesetzes recht und damit auch gegen das Verfahrensrecht der ZPO können jedoch im Hinblick auf den erschöpfenden Charakter der Aufzählung in § 72 a Abs. 1 ArbGG 1979 im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des ArbGG nicht geltend gemacht werden (vgl. BAG 41, 367, 372 = AP Nr. 25 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZN 154/86
  • BAG, 09.10.1985 - 4 AZN 418/85
  • BAG, 20.12.1984 - 4 AZN 668/84
  • BAG, 10.08.1987 - 4 AZN 36/87
  • BAG, 23.12.1986 - 4 AZN 517/86
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