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Rechtsprechung
   BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,82
BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 (https://dejure.org/1983,82)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 (https://dejure.org/1983,82)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 (https://dejure.org/1983,82)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 121
  • BB 1983, 1986
  • DB 1983, 2313
  • JR 1984, 264
 
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Wird zitiert von ... (114)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung - …

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
    Die umstrittenen Eingruppierungsmaßnahmen der Antragsgegnerin sind nichts weiter als schlichte Anwendung des Tarifvertrages auf den vorgegebenen Sachverhalt, mithin bloßer Normenvollzug (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 -, AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Der tarifliche Entgeltanspruch besteht unabhängig von dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung nach § 99 BetrVG (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1976, aaO).

    Sie besteht in einer Richtigkeitskontrolle (BAG Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 -, AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von …

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
    Ob die von der Antragsgegnerin vorgenommenen Eingruppierungen tarifgerecht sind und dem Antragsteller deshalb ein Zustimmungsverweigerungsrecht nicht zustand, ist nach der Rechtsprechung des Senats im Mitbestimmungssicherungsverfahren nach § 101 BetrVG nicht zu prüfen (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - und vom 21. November 1978 - 1 ABR 91/76 -, AP Nr. 1 und 3 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78

    Eingruppierung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - …

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
    Es hat daher auch keine präjudizielle Wirkung für einen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die richtige tarifliche Eingruppierung (BAG 35, 239, 246 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB).
  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 91/76

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Angabe von Gründen - Notwendiger …

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
    Ob die von der Antragsgegnerin vorgenommenen Eingruppierungen tarifgerecht sind und dem Antragsteller deshalb ein Zustimmungsverweigerungsrecht nicht zustand, ist nach der Rechtsprechung des Senats im Mitbestimmungssicherungsverfahren nach § 101 BetrVG nicht zu prüfen (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - und vom 21. November 1978 - 1 ABR 91/76 -, AP Nr. 1 und 3 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Die rechtskräftige Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu den Versetzungen der Kläger entfaltet keine präjudizielle Wirkung zu Lasten der von den personellen Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG betroffenen Arbeitnehmer (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1; 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121; für den Fall der Versetzung ausdrücklich: Sächs. LAG 17. Januar 2001 - 2 Sa 408/00 - NZA-RR 2001, 641).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …

    Der Arbeitnehmer könne unabhängig davon, ob der Betriebsrat der vorgesehenen Eingruppierung zustimmt, ob seine Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzt wird oder ob diese fehlt, die ihm arbeitsvertraglich nach der zutreffenden Vergütungsgruppe zustehende Vergütung verlangen (Beschluß des Senats, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Häufig werden unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, deren Anwendung im Einzelfall schwierig sein kann und die einen erheblichen Beurteilungsspielraum eröffnen (vgl. BAG 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121, 127 = AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 101 Nr. 5, zu B II 1 der Gründe; 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34, 38 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 47, zu B 1 b der Gründe).

    Gerade auch in diesen Fällen soll die in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorgeschriebene Mitbeurteilung des Betriebsrats eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Eingruppierung bieten (BAG 22. März 1983 aaO;… 28. Januar 1986 aaO).

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