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Rechtsprechung
   BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,68
BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80 (https://dejure.org/1983,68)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1983 - 4 AZR 61/80 (https://dejure.org/1983,68)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1983 - 4 AZR 61/80 (https://dejure.org/1983,68)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - Absolventen der Verwaltungsprüfungen - Geprüfte Anwaltsgehilfen - Inhaber eines Kaufmannsgehilfenbriefes - Dissens der Tarifvertragsparteien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 86
  • BB 1983, 1471
  • JR 1984, 176
 
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Wird zitiert von ... (251)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung - …

    Auszug aus BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
    Damit wird die Senatsrechtsprechung zugleich der im fachwissenschaftlichen Schrifttum hervorgehobenen Forderung gerecht, daß der Tarifwortlaut nicht über betont werden darf, sondern der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien maßgeblich bleiben müsse (vgl. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7" Aufl., Band II/1, § 18 V 3 a, S. 558;… Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II, § 69 III 2, S. 220 sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5 Aufl., § 1 Rz 597) Daraus folgt zugleich bei mehrdeutigem oder unverständlichem Tarifwortlaut die Verpflichtung der Gerichte für Arbeitssachen, bei der Tarifauslegung Bedacht dar auf zu nehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. das Ur teil des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 -> zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Schließlich sind entgegen den weiteren Ausführungen der Revision schon im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die allgemeinen Grundsätze der Tarifauslegung, nach denen es insbesondere auf den Tarifwortlaut ankommt, ohne Rücksicht darauf anzuwenden, daß Tarifnormen häufig auf Kompromissen der Tarifvertragsparteien beruhen (vgl. das Urteil des Senats vom 25- August 1982 - 4 AZR 1072/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung - …

    Auszug aus BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
    Dabei ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, sofern und soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - 5 zur Veröffentlichung vorgesehen, und 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
    Im übrigen liegt die Entscheidung darüber, ob zu derartigen Zwecken Auskünfte der Tarifvertragsparteien einzuholen sind, im Bereiche des pflichtgemäßen, revisionsgerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Ermessens der Tatsachengerichte (vgl. das Urteil des Senats vom 25 August 1982 - 4 AZR 1064/79 zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im …

    Auszug aus BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
    Dabei über sieht der Senat nicht, daß gerade in der Rechts sprache der Gesetze und Tarifverträge dem Inhalt von Klammern häufig der Charakter einer Definition des zu vor Gesagten zukommt (vgl. das Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 20.10.1982 - 4 AZR 1211/79

    Urlaub - Lohnausgleich - Zusatzversorgung - Baugewerbe - Entstehung von …

    Auszug aus BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
    Dabei ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien zu berücksichtigen, sofern und soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Oktober 1982 - 4 AZR 1211/79 - 5 zur Veröffentlichung vorgesehen, und 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01

    Eingruppierung Hausmeister nach MTL II

    Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf ist ein solcher, in dem Kenntnisse vermittelt sind, die den Arbeitnehmer befähigen, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen (vgl. BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75; Senat 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Dabei ist jedoch über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mitzuberücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 -- 4 AZR 61/80 -- AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und 9. Juli 1980 -- 4 AZR 560/78 -- AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen).

    Vorliegend muß es hingegen schon deswegen bei der Tragung der vollen Kontoführungsgrundgebühr durch die Beklagte bleiben, weil es an einer Regelung der dargestellten Art fehlt und im übrigen im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gegeben werden muß, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. April 1983 -- 4 AZR 497/80 -- AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, 9. März 1983 -- 4 AZR 61/80 -- AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung und 25. August 1982 -- 4 AZR 1072/79 -- AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95

    Hausmeister in Volkshochschule

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 198 III 3, S. 1653 ff.).
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