Rechtsprechung
| BAG, 25.09.1957 - GS 4/56, GS 5/56 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung eines Arbeitnehmers bei fahrlässiger Verursachung des Arbeitsunfalls eines anderen Arbeitnehmers desselben Betriebes oder Unternehmens; Zumutbarkeit von Schadensersatzansprüchen im Hinblick auf die Schuld des Betroffenen; Beurteilung der Schwere der Schuld im ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Haftung des Arbeitnehmers -; gefahrgeneigte Tätigkeit
- RA Kotz
Arbeitnehmerhaftung bei schadensgeneigter Arbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 29.10.1955 - 3 Sa 65/55
- BAG, 25.09.1957 - GS 4/56, GS 5/56
- BAG, 14.02.1958 - 1 AZR 576/55
Papierfundstellen
- BAGE 5, 1
- NJW 1958, 235
- NJW 1959, 2194
- MDR 1958, 276
- BB 1958, 269
- DB 1957, 947
- DB 1958, 25
Wird zitiert von ... (92) Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.02.1958 - 1 AZR 576/55
Arbeitsunfall - Schuldhafte Verursachung - Schadenersatzansprüche - …
Auszug aus BAG, 25.09.1957 - GS 4/56
In dem Rechtsstreitverfahren ... hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts auf die ihm vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts vorgelegten Rechtsfragen in der Sitzung vom 25. September 1957 unter Mitwirkung des Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts Professor Dr. Nipperdey, der Senatspräsidenten Dr. König, Dr. Poelmann und der Bundesrichter Dr. Berger, Dr. Simons, Professor Dr. Dr. Boldt und Dr. Meier-Scherling sowie der Bundesarbeitsrichter Siebrecht, Dr. Reinecke, Bührig und Debus nach Verbindung der beiden Verfahren GS 4/56 (1 AZR 576/55) GS 5/56 (1 AZR 577/55) zur gemeinschaftlichen Beratung und Entscheidung beschlossen :.
- BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
Haftung des Arbeitnehmers
1. Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Arbeitnehmer für Schäden, die er bei der Verrichtung gefahrgeneigter Arbeit fahrlässig verursacht hat, dem Arbeitgeber nur nach folgenden Grundsätzen haftet: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen ist, wobei die Gesamtumstände von Schadensanlaß und Schadensfolgen nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen sind (grundlegend: BAGE 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO ; vgl. im einzelnen: BAGE 7, 290 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 29. Juni 1964 - 1 AZR 434/63 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).Die im BGB von Anfang an vorhandene Regelungslücke wurde von der Rechtsprechung mit Hilfe der Haftungsgrundsätze bei gefahrgeneigter Arbeit (BAGE 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO ) ausgefüllt.
Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings bisher unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist (vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, BAGE 5, 1 = AP, aaO.; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 -, 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 -, 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
Auch können u.U. die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter, seine Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten, zu berücksichtigen sein (vgl. BAGE 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO , zu III 1 der Gründe; BAGE 57, 47, 54 = AP Nr. 92 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu III 2 b dd der Gründe).
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82
Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem …
Es ist damit der Auffassung gefolgt, die das Bundesarbeitsgericht im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 1957 (BAGE 5, 1 ff. = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO) in ständiger Rechtsprechung vertreten hat.Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Arbeitnehmer an der Wiedergutmachung des Schadens zu beteiligen ist, richtet sich nach der Größe der in der Arbeit liegenden Gefahr, nach dem vom Arbeitgeber einkalkulierten oder durch Versicherung deckbaren Risiko, nach der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, nach der Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie für den Arbeitnehmer enthalten sein kann, nach der Höhe des Schadens, weiter besonders nach dem Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Verschuldens und überhaupt nach den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit in der vergangenen Zeit, seinem Lebensalter den Familienverhältnissen, seinem bisherigen Verhalten (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 1 ff. = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO; vgl. auch Klimke, DB 1986, 114, 117), nicht aber nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers schlechthin (BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
- BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03
Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für …
Der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch ist ein Rechtsinstitut des Arbeitsrechts, das den Arbeitnehmer aus Gründen der sozialen Fürsorgepflicht seines Arbeitgebers von den wirtschaftlichen Folgen einer - für ihn unter Umständen ruinösen - Haftung für bereits leicht fahrlässig begangene Fehler entlastet, die er im Zusammenhang mit den Risiken seines Arbeitsverhältnisses begeht (vgl. BGHZ 16, 111, 116; 200, 207; BAGE 5, 1, 7).Auch können unter Umständen die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, wie etwa die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter, seine Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten zu berücksichtigen sein (vgl. BAGE 5, 1, 7 sowie BAG VersR 1998, 895, 896).
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Demgemäß kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen des bei schadensgeneigter Arbeit durch geringe Schuld verursachten Schadens nicht in Anspruch nehmen, er trägt den Schaden vielmehr selbst (seit BAGE 5, 1, 7 ff.; BGHZ 16, 111, 116 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] st.Rspr.). - BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82
Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter …
Es ist damit der Auffassung gefolgt, die das Bundesarbeitsgericht im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 1957 (BAGE 5, 1 ff. = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO) in ständiger Rechtsprechung vertreten hat.Als "nicht schwere Schuld" im Sinne des Beschlusses des Großen Senats vom 25. September 1957 (BAGE 5, 1, 18 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO) sei aber schon begrifflich nicht nur die leichteste, sondern auch die normale Fahrlässigkeit anzusehen.
bb) Nicht zu folgen ist dem Siebten Senat auch, soweit er meint, als "nicht schwere Schuld" im Sinne der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 1957 (BAGE 5, 1, 18 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO, zu III 3 c der Gründe) sei schon begrifflich auch die normale Fahrlässigkeit anzusehen.
b) Dieser Auffassung könnte nur gefolgt werden, wenn die Voraussetzungen einer weiteren gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung (…vgl. dazu Larenz, Methodenlehre, 5. Aufl., S. 351 ff.) vorlägen (…vgl. dazu Hanau, Festschrift für Hübner, S. 467 ff.; ders. in BlStSozArbR 1985, 17, 20, 21), nachdem bereits der Große Senat in der genannten Entscheidung vom 25. September 1957 (aaO) und ihm folgend die zuständigen Fachsenate des Bundesarbeitsgerichts das Recht der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber in einer die Grundsätze der §§ 276, 249 BGB im Einzelfall verändernden Weise fortgebildet und dabei mehr als 20 Jahre lang die Gefolgschaft der übrigen Praxis gefunden hatten.
Das zeigt der Verlauf der rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion seit der Entscheidung des Großen Senats vom 25. September 1957 (aaO).
Da aber Einigkeit darüber besteht, daß die Haftung des Arbeitnehmers jedenfalls in dem Umfang zu beschränken ist, wie dies vor der Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgericht vom 25. September 1957 (aaO) und auch vorher (vgl. ArbG Plauen, ARS 29, 62; Reichsarbeitsgericht ARS 30, 3; 34, 357; 41, 55, 259; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) in ständiger Rechtsprechung geschah, folgt der Senat diesen Rechtsprechungsgrundsätzen.
Ebenso sie in den vom Siebten Senat am 23. März 1983 und 21. Oktober 1983 (…aaO) entschiedenen Fällen kommt es auch vorliegend nicht auf die Frage an, ob die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers über den durch Beschluß des Großen Senats vom 25. September 1957 (BAGE 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO) gezogenen und von der Rechtsprechung bisher beachteten Rahmen der gefahrgeneigten Arbeit hinaus auf weitere betriebliche Tätigkeiten auszudehnen ist (vgl. dazu die Ankündigung des Siebten Senats, BAGE 44, 170 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, und die ausführlich dargelegten Bedenken des Dritten Senats gegen die Beibehaltung der Gefahrgeneigtheit als Voraussetzung einer Haftungsbeschränkung, BAGE 49, 1, 4 ff. [BAG 12.02.1985 - 3 AZR 487/80] = AP Nr. 86 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 1 c der Gründe).
- BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88
Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit
bb) Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich dieser Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen (BAGE 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO zu III 1 der Gründe) und die Auffassung vertreten, der Haftungsausschluß greife bei grober Fahrlässigkeit "in der Regel" nicht Platz (BAGE 5, 1, 18 = AP, aaO, zu III 3 c der Gründe). - BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
Die Rechtsprechung hat die Grundsätze der Einschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrengeneigter Arbeit auch auf den Schaden übertragen, den unter gleichen Voraussetzungen der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeit einem Dritten zufügt (vgl. BAG 5, 1).Um dieses Ergebnis zu vermeiden, hat die Rechtsprechung (BAG 5, 1) dem Arbeitnehmer den Schadensersatzanspruch gegen den in demselben Betrieb oder Unternehmen tätigen Schädiger unter den Voraussetzungen der gefahrengeneigten Arbeit abgesprochen.
- BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88
Geschäftswagen - § 823 BGB, Leasing, Außenhaftung des Arbeitnehmers, keine …
Für die Entscheidung des vorliegenden Falles kann dahinstehen, ob und gegebenenfalls inwieweit der Beklagte nach der Rechtsprechung zur gefahrgeneigten Arbeit von einer Haftung gegenüber der R.-AG als seiner Arbeitgeberin frei wäre (s. näher zuletzt BAG Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 524/82 - VersR 1988, 946, 947 f.) bzw. ob und gegebenenfalls inwieweit er bezüglich des hier geltend gemachten Schadensersatzanspruches der Klägerin einen Freistellungsanspruch gegen seine Arbeitgeberin hat, wie ihn die Rechtsprechung bei Schädigung eines Dritten unter den nämlichen Voraussetzungen (gefahrgeneigte Arbeit) zugesteht (s. schon BAGE 5, 1, 8). - BAG, 10.11.1961 - GS 1/60
Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden
(Vgl. dazu Großer Senat BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO [mit zahlreichen Angaben]; BAG 7, 290 ff, = AP Nr. 8 zu § 6 VI BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG v. 29. September 1961 1 AZR 505/59 - Betrieb 1961, 1949; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 27, 62; BGH NJW 1961, 2156; AP Nr. 25 zu §§ 898, 899 RVO). - BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 487/80
Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers
Im Beschluß vom 25. September 1957 (BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO) hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts die Haftung des Arbeitnehmers als ausgeschlossen angesehen, wenn und soweit diesem eine Belastung mit Schadenersatzansprüchen nicht zugemutet werden könne, weil seine Schuld im Hinblick auf die besondere Gefahr der ihm übertragenen Arbeit nach den Umständen des Falles nicht schwer gewesen sei.Als gefahrgeneigt wurde eine Arbeit angesehen, die es mit großer Wahrscheinlichkeit mit sich bringt, daß auch dem sorgfältigen Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen; diese Fehler müssen dadurch gekennzeichnet sein, daß sie zwar für sich allein betrachtet vermeidbar wären, daß aber mit ihnen als einem typischen Abirren der Dienstleistung angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BAG 5, 1, 7 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO, zu III 1 der Gründe; vgl. auch Urteil vom 11. September 1975 - 3 AZR 561/74 - AP Nr. 78 zu § 611 Haftung des Arbeitnehmers, zu II 3 a der Gründe).
a) Bei gefahrgeneigter Arbeit hatte sich in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluß an die Entscheidung des Großen Senats vom 25. September 1957 (BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO) beginnend mit der Entscheidung des Zweiten Senats vom 19. März 1959 (BAG 7, 290 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) die sog. Dreiteilung der Haftung des Arbeitnehmers durchgesetzt: Bei geringer Schuld (leichter Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers hatte der Arbeitgeber den Schaden grundsätzlich allein zu tragen; Schäden, die der Arbeitnehmer nicht grob fahrlässig verursachte, führten bei normaler Schuld in aller Regel zu einer quotalen Verteilung des Schadens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftete der Arbeitnehmer für den gesamten Schaden.
Die völlige Haftungsfreistellung unterhalb der groben Fahrlässigkeit folge daraus, daß als "nicht schwere Schuld" im Sinne der Entscheidung des Großen Senats vom 25. September 1957 (aaO) schon begrifflich sowohl die sog. leichteste als auch die normale oder mittlere Fahrlässigkeit anzusehen seien.
Er ist mit der überwiegenden Meinung im Schrifttum der Auffassung, daß eine Fortbildung der Rechtsgrundsätze, die der Große Senat im Beschluß vom 25. September 1957 (aaO) aufgestellt hat, unentbehrlich ist.
- BAG, 29.11.1967 - GS 1/67
Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …
- BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61
Dienstunfall
- BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 741/87
Gebotene Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über …
- ArbG Berlin, 23.09.2015 - 28 Ca 5269/15
Arbeitnehmerhaftung - verschuldeter Verkehrsunfall - mittlere Fahrlässigkeit - …
- BGH, 15.05.1959 - VI ZR 109/58
Capuzol - Produzentenhaftung; § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
- BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79
Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit - …
- BGH, 21.12.1993 - VI ZR 103/93
Haftung eines Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Tätigkeit gegenüber außerhalb des …
- BAG, 30.10.1963 - 1 AZR 463/62
Haftungsbeschränkung - Gleichstellung zum Unternehmer - Haftpflichtversicherung - …
- BGH, 20.02.1995 - II ZR 143/93
Umfang der Haftungsüberleitung auf die Treuhandanstalt
- BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff
- BGH, 08.12.1971 - IV ZR 102/70
Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers
- BGH, 26.09.1985 - III ZR 61/84
Beschränkung des beamtenrechtlichen Rückgriffanspruchs auf die …
- BGH, 11.03.1996 - II ZR 230/94
Haftungsmaßstab des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
- BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65
Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - …
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 590/82
Haftung eines Arbeitnehmers für Schäden an Arbeitsmitteln - Voraussetzung des …
- BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 242/92
Haftungsausschluß - Gefahrgeneigte Arbeit
- BGH, 13.06.1961 - VI ZR 212/60
- BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 572/91
Betriebsbegriff des § 637 RVO
- BGH, 17.09.1959 - VII ZR 60/58
Rechtsmittel
- BAG, 11.11.1976 - 3 AZR 266/75
Haftung des Arbeitnehmers: Gefahrgeneigte Tätigkeit
- BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65
Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der …
- BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 344/98
- BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 240/87
Haftung des Arbeitgebers: Arbeitsunfall - Beerdigungskosten
- ArbG Oberhausen, 24.11.2011 - 2 Ca 1013/11
Keine Haftung des Arbeitnehmers für 12 entwendete Mobiltelefone
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 332/82
Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die in Ausübung gefahrgeneigter Arbeit …
- BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 31.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 BGB bei Beamtentätigkeit im …
- BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77
Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden
- BAG, 19.05.1961 - 1 AZR 35/60
Auslegung eines Klageantrags - Freistellungspflicht des Arbeitgebers bei …
- VG München, 26.04.2012 - M 12 K 11.5275
Ruhegeld; Berufsunfall; Kausalität
- BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 35.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …
- BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 495/62
Arbeiteraufseher - Handwerksbetrieb - Gesellen - Lehrling
- BGH, 26.09.1961 - VI ZR 30/61
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78
Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche …
- BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70
Personenschaden - Schmerzensgeldanspruch
- LAG Baden-Württemberg, 22.12.2003 - 15 Sa 98/03
Haftung des Arbeitnehmers - arbeitsrechtliche Haftungsbeschränkung
- LAG Sachsen-Anhalt, 31.03.2015 - 6 Sa 351/13
Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatz - Drittschaden - grobe Fahrlässigkeit - …
- LAG Köln, 19.03.2008 - 7 Sa 1037/07
Arbeitnehmerhaftung; Bankangestellter; Kreditvorlage; Schadensersatz; Immobilien
- LAG Hamm, 05.07.2001 - 17 Sa 455/01
Ausführen von Arbeiten während der gesetzlich vorgeschriebenen …
- BGH, 27.02.1964 - II ZR 179/62
Haftung des Schiffsführers gegenüber Dritten bei Beschränkung der Haftung im …
- BGH, 14.10.1963 - III ZR 30/63
Ansprüche gegen Bedienstete ausländischer Streitkräfte
- BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
- BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65
PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung
- LAG Hamm, 26.10.2000 - 17 Sa 1109/00
Arbeitnehmerhaftung für Schäden des Arbeitgebers; Diebstahl von Geld und …
- BGH, 01.02.1963 - VI ZR 271/61
Haftung eines Selbständigen bei gefahrgeneigter Arbeit
- LAG Hamburg, 10.01.1991 - 7 Sa 79/90
Arbeitsvertrag; Lohnanspruch; Gehaltsanspruch; Schadensersatz; Tarifvertrag; …
- BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 112.86
Zivildienst - Krankenhaus - Arzt - Haftpflichtversicherung
- BAG, 11.02.1969 - 1 AZR 280/68
Pfändung - Freistellungsanspruch - Leiharbeiter - Arbeitnehmerhaftung
- BGH, 19.12.1967 - VI ZR 6/66
Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen mit der Beförderung einer an …
- SG Reutlingen, 09.03.2016 - S 8 U 1169/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungsfall eigener Art …
- BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 400/88
Führen eines hoch beladenen Gabelstaplers auf dem Betriebsgelände als …
- BAG, 24.01.1958 - 1 AZR 407/57
Stationierungsmächte - Dienstgruppenangehörige - Deutsche Gerichtsbarkeit - …
- LG Bonn, 10.04.1995 - 10 O 390/94
Haftungsprivileg eines Arbeitnehmers auch für Geschäftsführer eines eingetragenen …
- BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 21/93
Grundsätze zur Haftung des Arbeitnehmers wegen fahrlässig verursachter Schäden im …
- BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 203/86
Arbeitnehmer: Haftung für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit
- BAG, 23.11.1962 - 1 AZR 304/61
Betriebsaufseher - Arbeiteraufseher - Betriebsangehöriger - Kraftfahrer - …
- BAG, 08.07.1959 - 4 AZR 274/58
Beamte - Festgesetzte Arbeitszeit - Regelmäßige Arbeitszeit - Übertragung …
- ArbG Köln, 16.05.2002 - 1 Ca 11099/01
Voraussetzungen für eine Lohnpfändung nach einem behaupteten grob fahrlässig …
- BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74
Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten
- BGH, 30.04.1968 - VI ZR 32/67
Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen durch die Berufsgenossenschaft - …
- BAG, 03.03.1960 - 2 AZR 377/58
Gefahrengeneigt - Kraftfahrertätigkeit
- BGH, 29.01.1963 - VI ZR 67/62
- BGH, 23.06.1959 - VI ZR 130/58
Rechtsmittel
- BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57
Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung des Arbeitnehmers - Verletzung der …
- BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 523/86
Haftung des Arbeitnehmers: Kraftfahrer - gefahrgeneigte Tätigkeit - Ausnahmen
- BGH, 10.12.1963 - VI ZR 276/62
- BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56
Kraftfahrer - Gesetzliche Haftpflichtversicherung - Öffentlich-rechtliche …
- BAG, 21.06.1963 - 1 AZR 386/62
Arbeitgeber der öffentlichen Hand - Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung - …
- BAG, 05.08.1959 - 2 AZR 7/59
Nebenintervenient - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Beschwer
- LAG Baden-Württemberg, 04.11.1986 - 14 Sa 42/86
Haftungsgrundsätze bei gefahrgeneigter Arbeit; Grobe Fahrlässigkeit
- BAG, 10.08.1983 - 7 AZR 904/79
- BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 37.75
Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …
- BGH, 13.12.1966 - VI ZR 15/66
Verletzung des Vertragspartners bei Abladen angelieferten Transportgutes - …
- BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 60.63
Rechtsmittel
- BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 448/59
Grobe Fahrlässigkeit - Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung
- BGH, 12.05.1959 - VI ZR 55/58
Rechtsmittel
- ArbG Wetzlar, 13.02.1985 - 2 Ca 126/84
Vereinbarung eines gewerbsmäßigen Autotausches zwischen Autohändlern; …
- OLG Celle, 18.12.1972 - 9 U 73/72
Bodenwellen als ein gefährliches Hindernis besonderer Art; Warnung vor einer …
- OLG Hamburg, 18.06.1970 - 6 U 197/69
- BAG, 13.09.1965 - 3 AZR 383/64
Versorgungsversprechen - Witwe des Arbeitnehmers - Beendigung des …
- BGH, 19.04.1963 - VI ZR 43/62
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1972 - VI A 19/71
- BAG, 17.12.1958 - 4 AZR 335/57
Vorbetriebliche Rententeile - Betriebliche Ruhegeldvorschriften - …
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