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Rechtsprechung
   BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,638
BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57 (https://dejure.org/1957,638)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1957 - 1 AZR 87/57 (https://dejure.org/1957,638)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1957 - 1 AZR 87/57 (https://dejure.org/1957,638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis - Normativ regelnde Rechtsnorm - Kollektiv normative Regelung - Anspruchsgrundlage - Vertragliche Arbeitsbedingungen - Allgemeine Verwaltungsanweisung - Günstigkeitsprinzip - Behörden der Streitkräfte - Abschluß von Tarifverträgen - Regelung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 130
  • NJW 1958, 885 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …

    Einige Urteile betreffen vertragliche Einheitsregelungen, wobei in den meisten Fällen keine Betriebsvereinbarung, sondern ein Tarifvertrag mit Hilfe des Ordnungsprinzips durchgesetzt wurde (AP Nr. 1 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG 5, 130, 133 ff. = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag; AP Nr. 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip).
  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

    In den Urteilen vom 20. Dezember 1957 (- 1 AZR 87/57 - BAGE 5, 130 = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag) und vom 27. August 1980 (- 4 AZR 693/78 - n. v.) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer, weil die Arbeitgeberfunktionen bei den Behörden der Stationierungsstreitkräfte liegen.
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 274/79

    Kurzarbeit - Ankündigungsfrist - Mitbestimmungsrechte

    Die einzelvertragliche Vereinbarung läßt aber die tariflichen Bestimmungen wie bei einer Tarifbindung nach § 3 TVG gelten (vgl. BAG 5, 130 [137, 138] = AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag) .
  • BAG, 27.11.1958 - 4 AZR 445/56

    Tarifvertrag - Beurteilung nach TVG - Tarifbindung - Tarifvertragschließende …

    Der TVAL ist nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 1957 (BAG 5, 130) ein Tarifvertrag besonderer Art, auf den grundsätzlich die Vorschriften des TVG anzuwenden sind.

    darstellt, die gerade den Kläger aus besonderen Gründen, etwa wegen seiner Leistungen, aus der für die Gruppe der ihm vergleichbaren Arbeiter üblichen und normalen Ordnung heraushob (vgl. BAG 5, 130 /1357)« Feststellungen die erkennen lassen, ob das eine oder das andere der Fall war, enthält das angefochtene Urteil nicht.

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei …

    Dem steht entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde auch nicht die noch zu Art. 44 Truppenvertrag ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 1957 entgegen (- 1 AZR 87/57 - AP Nr. 11 zu Art. 44 Truppenvertrag).
  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 142/59

    Stationierungsstreitkräfte und Arbeitsunfall

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Urteilen vom 27. Januar 1954 (JR 1954, 313) und vom 27. September 1957 (NJW 1958, 762) die Besatzungsmacht in Bezug auf die bei ihr beschäftigten zivilen Arbeitskräfte als Unternehmer im Sinne von § 898 RVO angesehen, ebenso das Bundesarbeitsgericht in BAG 5, 130, 136. (Derselben Ansicht sind Pretzsch/Schalkhäuser/Rechenberg, Das Recht der Arbeitnehmer bei den Streitkräften, 1955 S. 26, 27; Beitzke, insbesondere in der Anmerkung zum Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts AP Nr. 11 zu Art. 44 TrV; Reichel, Bundesarbeitsblatt 1956, 217).
  • BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61

    Betriebsvereinbarung - Beschneidung eines Rechts - Änderung der Rechtslage - …

    Das er gibt sich aus dem Ordnungsprinzip., das, wie der Senat wiederholt entschieden hat, auch gegenüber generellen, nicht individuellen Regelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage jedenfalls dann eingreift, wenn, wie der Senat z, To einschränkend bemerkt, die neue kollektive normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich hat (vgl" BAG 3, 274 = AP Er" Izu § 32 Schwerbeschädigtengesetz; AP Ihr , 5 zu § 9 PVG; BAG 1, 203 = AP N r 0 2 zu § 52 Regelungsgesetz; AP Nr" 7 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip; BAG 5, 130 = AP Nr" 11 zu Artikel 44 Truppenvertrag; AP U r ä 1 zu § 242 BGB Betrieb liche Übung;… vgl., hierzu z" T. abers G= Hueck, Zur kollektiven Gestaltung der Einzelarbeitsverhältnisse, in Festschrift für Molitor, 1962, S" 203 ff)" Dieses Ordnungsprinzip ergibt sich regelmäßig auch aus der Auslegung der vor hergehenden Einheitsregelung bei Berücksichtigung ihres der Sache nach kollektiven Ursprungs" Sie steht unter dem Vorbehalt, daß die bestehende Ordnung dann ihre Geltung verliert, wenn im gleichen Geltungsbereich eine andere all gemeine Ordnung in Kraft tritt.
  • BAG, 04.02.1960 - 5 AZR 72/58

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Arbeitnehmergruppen gleicher Voraussetzungen - …

    Die Sperrwirkung des § 4 Abs. 3 TVG gilt nur soweit, wie es sich um günstigere individuelle Sondervereinbarungen in einzelnen Arbeitsverträgen handelt (vgl. zu allem BAG 5, 130 /T33 ff J).
  • BAG, 25.06.1958 - 4 AZR 572/56

    Revierkellner ohne Gehilfen - Örtlich bestimmter Tätigkeitsbereich - …

    den Tarifvertrag vom 28 Januar 1955 (TV AL) trotz des Umstandes, daß er nicht von den Behörden der alliierten Streitkräfte als den Arbeitgebern, sondern gemäß Art. 44 Abs. 5 des Truppenver trages von der Bundesrepublik abgeschlossen ist, als einen Tarifvertrag an, der im übrigen der Regelung des deutschen Tarifvertragsgesetzes unterliegt, insbesondere hinsichtlich der normativen Wirkung seiner Bestimmungen auf die von ihm erfaßten Arbeitsverhältnisse (BAG 5, 130) Die Tarifgebundenheit des Klägers ergibt sich aus dem im Berufungsurteil in Bezug genommenen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils, Das Berufungsgericht legt an Hand eines von einer staatlichen Sachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe eingeholten Gutachtens das Tätigkeitsmerkmal "Revier kellner ohne Gehilfen" im Sinne der Tarifposition IV 1 f des Anhangs H zum TV AL dahin aus, daß darunter jeder Kellner zu verstehen sei, der ohne Gehilfen einen bestimmten Gaststättenabschnitt alleinverantwortlich, bediene.
  • BAG, 18.12.1958 - 4 AZR 217/56

    Fakultative Betriebsvereinbarung - Betriebliches Ruhegeld - Einhaltung einer …

    Das Ordnungsprinzip geht dem Günstigkeitsprinzip vor (vgl. dazu BAG 5, 130 und AP Nr. 5 zu § 9 TVG; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Aufl., 2. B d ., § 67 I 3; â- Dphr'Vn.
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