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Rechtsprechung
   BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,61
BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 (https://dejure.org/1957,61)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1957 - 1 AZR 594/56 (https://dejure.org/1957,61)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1957 - 1 AZR 594/56 (https://dejure.org/1957,61)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bewerbungsgespräch (Vorstrafen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 159
  • NJW 1958, 516
  • MDR 1958, 372
  • DB 1958, 227
  • DB 1958, 228
  • DB 1958, 282
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Auszug aus BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56
    Unanwendbar auf das Arbeitsverhältnis ist, wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 15. November 1957 in 1 AZR 189/57 entschieden hat, die rückwirkende Beseitigung eines (wegen Formverstoßes) nichtigen, aber bereits zur Ausführung gelangten Arbeitsverhältnisses.
  • BAG, 27.11.1956 - 1 AZR 540/55

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags …

    Auszug aus BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56
    Denn wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. November 1956 in 1 AZR 540/55 (AP Nr. 2 zu § 4 MuSchG ) entschieden hat, gibt es Mutterschutz nur für einen wirksam zustande gekommenen Vertrag.
  • BAG, 20.09.1955 - 2 AZR 317/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschlussfrist des § 3 KSchG

    Auszug aus BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56
    Es kommt stets auf den zu besetzenden Arbeitsplatz an (vgl. hierzu auch RAG in ARS 36, 147; LAG in ARS 29, 190; 33, 98 und den Beschluß des Zweiten Senats in 2 AZR 317/55 vom 20. September 1955).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB) kann der Arbeitsvertrag auch durch Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB beendet werden.

    Wie in der Rechtsprechung des BAG weiter anerkannt ist (seit BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB), stellt nicht jede falsche Angabe bei der Einstellung eine arglistige Täuschung i. S. des § 123 BGB dar, sondern nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage.

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Irrtum über Eigenschaften der Person anerkannt, so daß bei einer begründeten Anfechtung das Arbeitsverhältnis entfällt (BAGE 20, 298 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB; BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, m. Anm. von Küchenhoff und aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB, zu II der Gründe).

    In der Rechtsprechung werden Umstände als Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Person anerkannt, die entweder die Person selbst kennzeichen, wie Schwangerschaft bei einer Tänzerin (vgl. BAGE 11, 270, 271 f. = AP Nr. 15 zu § 123 BGB, zu VI 2 der Gründe, mit Anm. von Larenz), Vorstrafen (vgl. BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123), eine epileptische Erkrankung (BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB; RAG ARS 6, 305, 308) oder ihre wirtschaftliche Lage, wie z. B. ihre derzeitige Vertrauenswürdigkeit, ihre Zahlungsfähigkeit oder ihre Kreditwürdigkeit (BGHZ 70, 47; RGZ 143, 429, 431; 105, 206, 208; 66, 385, 387).

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Anfechtung wegen Verschweigens einer Körperbehinderung

    Zutreffend weist das Berufungsgericht auch darauf hin, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht jede unwahre Beantwortung einer in einem Einstellungsfragebogen gestellten Frage eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB darstellt, sondern nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage (BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG 11, 270; BAG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 171/81 - DB 1984, 298).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Der Arbeitgeber darf den Bewerber bei der Einstellung nachVorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAGE 15, 261, 263 = AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu I 1 der Gründe).

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