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   BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71   

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BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71 (https://dejure.org/1972,224)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1972 - 2 AZR 157/71 (https://dejure.org/1972,224)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 (https://dejure.org/1972,224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfrist - Verdacht strafbarer Handlung - Verdachtskündigung - Zulässigkeit - Außerordentliche Verdachtskündigung - Ausschlußfrist - Fristbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 99
  • NJW 1972, 1486
  • MDR 1972, 809
  • DB 1972, 1246
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71
    Die Revision des Beklagten ist begründet , Sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht» 1. Der Streit der Parteien in der Revisionsinstanz beschränkt sich auf die Anwendung der Ausschlußfrist des § 626 Abs« 2 Satz 1 BGB auf den vorliegenden Sachverhalt» Soweit das Landesarbeitsgericht diese Vorschrift als gültig angesehen, insbesondere die von Küchenhoff (ArbuR 1971, 1) erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht anerkannt hat, befindet es sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil 2 AZR 32/71 vom 28» Oktober 1971, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vorgesehen)».

    die Akten eines Ermittlungsverfahrens - sich eine möglichst umfassende und sichere Kenntnis zu verschaffen versucht» Denn alle Maßnahmen, die vom Standpunkt eines verständigen Arbeitgebers aus nach dessen pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind, um die Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen zu erlangen, zögern die Kenntnis und damit das Vorhandensein der für den Beginn der Ausschlußfrist wesentlichen Voraussetzung hinaus« Diese Handhabung des § 626 Abs» 2 Satz 1 und 2 BGB wird allein dem Sinn der Vorschrift gerecht« Die Neuregelung will - wie der Senat in dem erwähnten Urteil 2 AZR 32/71 vom 28« Oktober 1971 schon ausgesprochen hateinerseits innerhalb begrenzter Zeit Klarheit darüber schaffen, ob ein Sachverhalt zum Anlaß für eine außerordentliche Kündigung genommen wird« Auf der anderen Seite soll die zeitliche Begrenzung aber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder gar der Anlaß sein, daß ohne genügende Vorprüfung eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird« Stets soll dem Kündigungsberechtigten die Ausschlußfrist von zwei Wochen im Sinn einer Bedenkzeit voll, d«h. von da an zur Verfügung stehen, wo er sich anhand seiner Kenntnis des Sachverhalts über die Fortsetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses entscheiden kann« Eine dadurch eintretende Verzögerung der Kündigungserklärung muß der Kündigungsgegner jedenfalls dann in Kauf nehmen, wenn die Zwischenzeit nach verständigen Maßstäben zur Vorbereitung einer abgewogenen Entscheidung genutzt worden ist, weil dies im beiderseitigen Interesse liegt« 4. Diesen Grundsätzen wird das ängefochtene Urteil nicht gerecht.

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 27.01.1972 - 2 AZR 157/71
    a) Die näheren Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Verdachtskündigung im Sinne der vom Arbeitgeber ausgehenden Kündigung wegen des Verdachts gewisser den Bestand des Arbeitsverhältnisses zerstörender Verfehlungen des Arbeitnehmers hat der Senat in seinem Urteil vom 4» Juni 1964 (BAG 16, 72 = AP Nr» 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung) ausführlich dargelegt und entgegen Stimmen im Schrifttum, an der früheren einschlägigen Rechtsprechung festgehalten.
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme, so gereicht ihm dies hinsichtlich des Beginns der zweiwöchigen Ausschlussfrist deshalb auch dann nicht zum Nachteil, wenn der Arbeitnehmer innerhalb angemessener Überlegungszeit keine Erklärung abgibt oder seine Stellungnahme rückblickend zur Feststellung des Sachverhalts nichts beiträgt (BAG 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 - zu 3 der Gründe, BAGE 24, 99) .
  • BAG, 05.05.2022 - 2 AZR 483/21

    Außerordentliche Kündigung - Compliance-Untersuchung

    Maßgeblich für einen Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ist aber erst die Kenntnis von sämtlichen Tatsachen, die eine Entscheidung dahin erlauben, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zugemutet werden kann oder nicht (BAG 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 - zu 3 der Gründe, BAGE 24, 99) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Stellungnahme, so gereicht ihm dies hinsichtlich des Beginns der zweiwöchigen Ausschlussfrist deshalb auch dann nicht zum Nachteil, wenn der Arbeitnehmer innerhalb angemessener Überlegungszeit keine Erklärung abgibt oder seine Stellungnahme rückblickend zur Feststellung des Sachverhalts nichts beiträgt (BAG 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 - zu 3 der Gründe, BAGE 24, 99) .
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Ihr Beginn ist nur so lange gehemmt, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts verschaffen sollen (vgl. BAGE 24, 99, 104 f. = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAGE 24, 341, 347 [BAG 06.07.1972 - 2 AZR 386/71] = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1973 - 2 AZR 116/72 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 b und c der Gründe).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Allerdings soll die zeitliche Begrenzung der § 626 Abs. 2 BGB, § 54 Abs. 2 BAT den Arbeitgeber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder ihn veranlassen, ohne genügende Vorprüfung des Sachverhalts oder hinreichend vorhandene Beweismittel voreilig zu kündigen (Senat 27. Januar 1972 - 2 AZR 157/71 -BAGE 24, 99; 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 9 = EzA BGB § 626 nF Nr. 46; 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 27 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 2; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89; 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 4).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Andererseits soll die zeitliche Begrenzung aber nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 2 c der Gründe).

    d) Diese Grundsätze gelten nicht nur im Bereich der Verdachtskündigung, für die sie zunächst aufgestellt worden sind (vgl. BAGE 24, 341, zu I 5 der Gründe; BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe), sondern auch für Kündigungen, die auf einen Tatvorwurf gestützt sind, sofern der Kündigungssachverhalt zunächst noch weiterer Aufklärung bedarf.

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Andererseits soll aber die zeitliche Begrenzung nicht zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben oder den Kündigungsberechtigten veranlassen, ohne genügende Vorprüfung voreilig zu kündigen (BAGE 24, 99, 104 f. = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 25/88 - AP Nr. 27 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Wußte die Beklagte am 29. Januar 1990 von Tatsachen, die einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ergeben, so ist die vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung zur vollständigen Sachverhaltsaufklärung in der Regel erforderliche Anhörung (BAGE 24, 99 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) am 31. Januar 1990 noch in der gebotenen Eile erfolgt, so daß die Frist des § 626 Abs. 2 BGB erst mit dem Ablauf dieses Tages zu laufen begann.
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 143/82

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten wegen strafbaren Verhaltens

    Wenn nämlich bei einer Verdachtskündigung für den Beginn der Ausschlußfrist gemäß § 626 Abs. 2 BGB nicht nur die Kenntniserlangung von Umständen, die den Verdacht bestärken, ausschlaggebend ist, sondern ebenfalls zur Entkräftung des Verdachts geeignete Aufklärungsmaßnahmen des Arbeitgebers, wie z.B. die Anhörung des Arbeitnehmers, erst den Fristbeginn auslösen, auch wenn sie rückblickend gesehen überflüssig und unergiebig waren (vgl. BAG 24, 99, 105 = AP Nr. 2 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 3 der Gründe), so müssen auch vor dem Fristbeginn bekannt gewordene Verdachtsmomente, und zwar nicht nur unterstützend, berücksichtigt werden.

    Eine andere Betrachtungsweise würde den Besonderheiten einer Verdachtskündigung, bei der die Ereignisse durch den Ablauf der Ermittlungen in ständiger Bewegung sind und es sich um einen sich weiter entwickelnden, sog. dynamischen Sachverhalt handelt (vgl. BAG 24, 99, 103 f.), nicht gerecht.

    Sie zwänge den Kündigenden auch zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung bereits zu einem Zeitpunkt, bevor er sich ein sicheres Urteil über den Verdacht und seine Tragweite zu bilden vermag (vgl. BAG 24, 99, 104).

  • LAG Hamm, 12.12.1991 - 4 Sa 1239/91

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Kündigung; Außerordentliche

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  • LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
  • BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 508/78
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73

    Errichtung von Tankstellen - Abschluss von Verwaltungsverträgen und

  • BAG, 12.02.1973 - 2 AZR 116/72

    Wirksamkeit einer Kündigung ohne Ausspruch der für die Kündigung maßgebenden

  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06

    Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts,

  • BAG, 10.06.1977 - 2 AZR 174/77

    Streitwert: Kündigung

  • BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93

    Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 13 TaBV 6/14

    Zustimmungsersetzung - Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

  • BAG, 12.01.1995 - 2 AZR 456/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung: verbaler und tätlicher Angriff auf

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

  • OLG Frankfurt, 10.11.1992 - 5 U 125/91

    Zulässigkeit eines Teilurteils über ein unselbständiges Anschlussrechtsmittel

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77

    Sozialplan - Leitende Angestellte - Betriebsstillegung - Abfindung - Verlust des

  • LAG Hamm, 02.11.2006 - 17 Sa 646/06

    Außerordentliche Kündigung und falsche Dokumentation der Arbeitszeit im Wege der

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 735/94

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung -

  • VG München, 24.01.2023 - M 20 P 22.3482

    Personalvertretungsrecht - Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur

  • BAG, 15.05.1986 - 2 AZR 397/85

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 560/19

    Fristberechnung bei der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BGH, 02.07.1984 - II ZR 16/84

    Kündigungserklärungsfrist - Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers -

  • OLG Celle, 05.03.2003 - 9 U 111/02

    GmbH: Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages;

  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

  • LAG Hamm, 18.04.1996 - 4 Sa 1668/95

    Kündigung: Kündigungsfrist bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 12.04.1985 - 2 AZN 64/85

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • LAG Hamm, 17.03.1999 - 2 Sa 1568/98

    Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Ermitlungen eines Arbeitgebers für eine

  • LAG Nürnberg, 09.02.1994 - 4 Sa 850/93

    Beginn der Kündigungserklärungsfrist mit Kenntnis von der Einstellung der

  • LAG Hamm, 16.04.1998 - 4 Sa 1371/97

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Nichtwahrung der

  • LAG Berlin, 16.03.1981 - 9 Sa 3/81

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer ordentlichen Kündigung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.09.1986 - 4 Sa 297/86

    Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vorliegen eines wichtigen

  • ArbG Wuppertal, 27.11.1980 - 5 Ca 3233/80

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen Häufung krankheitsbedingter

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