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   BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99   

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BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99 (https://dejure.org/2000,2240)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 4 AZR 596/99 (https://dejure.org/2000,2240)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 (https://dejure.org/2000,2240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für die Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 18. Mai 1990 § 3 Ziff. 1.1; ; Manteltarifvertrag für die Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vo... m 18. Mai 1990 § 3 Ziff. 4.1; ; Manteltarifvertrag für die Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 18. Mai 1990 § 3 Ziff. 4.5; ; Manteltarifvertrag für die Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 18. Mai 1990 § 3 Ziff. 5; ; Manteltarifvertrag für die Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 18. Mai 1990 § 6 Ziff. 1; ; Manteltarifvertrag für die Metallindustrie (Hamburg/Schleswig-Holstein) vom 18. Mai 1990 § 7 Ziff. 2.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit; flexible Gestaltung der Arbeitszeit; Mehrarbeitszuschlag bei Auszahlung eines Plusstundensaldos

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Auszahlung eines Zeitkontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zuschlagspflichtige Mehrarbeit bei Auszahlung eines Zeitkontos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 189
  • BB 2000, 2363
  • DB 2000, 2225
  • DB 2001, 1620
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.1999 - 4 Sa 586/98

    Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen; Ausschlussfristenregelung von

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99
    4 AZR 596/99 4 Sa 586/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. Juni 1999 - 4 Sa 586/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99
    Dabei kann dahinstehen, ob die BV 1997 unwirksam ist, sei es, wie der Kläger meint, weil die BV 1997 gegen Bestimmungen des MTV verstoße, oder sei es, weil die Regelung in Ziff. III 1 BV 1997 - falls sie dahingehend auszulegen ist, daß die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates auch im Informationsrecht beschränkt sein sollen - ggf. gegen die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Ausübung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte verstößt (vgl. ua. BAG 7. September 1956 - 1 AZR 646/54 - BAGE 3, 207, 212; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20; 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Senat 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Teilzeitdienstsicherung Nr. 15).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99
    Dabei kann dahinstehen, ob die BV 1997 unwirksam ist, sei es, wie der Kläger meint, weil die BV 1997 gegen Bestimmungen des MTV verstoße, oder sei es, weil die Regelung in Ziff. III 1 BV 1997 - falls sie dahingehend auszulegen ist, daß die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates auch im Informationsrecht beschränkt sein sollen - ggf. gegen die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Ausübung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte verstößt (vgl. ua. BAG 7. September 1956 - 1 AZR 646/54 - BAGE 3, 207, 212; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20; 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6).
  • BAG, 07.09.1956 - 1 AZR 646/54

    Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlegung der

    Auszug aus BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99
    Dabei kann dahinstehen, ob die BV 1997 unwirksam ist, sei es, wie der Kläger meint, weil die BV 1997 gegen Bestimmungen des MTV verstoße, oder sei es, weil die Regelung in Ziff. III 1 BV 1997 - falls sie dahingehend auszulegen ist, daß die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates auch im Informationsrecht beschränkt sein sollen - ggf. gegen die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Ausübung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte verstößt (vgl. ua. BAG 7. September 1956 - 1 AZR 646/54 - BAGE 3, 207, 212; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20; 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Wird die Klage dahin verstanden, dass sie auf den Ausgleich des aus dem Arbeitszeitkonto ermittelten monatlichen Guthabens gerichtet ist, brauchten die Arbeitsstunden nicht näher bezeichnet zu werden (vgl. BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu I der Gründe, EzA ZPO § 253 Nr. 22; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 - zu I der Gründe, BAGE 96, 189) .
  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18

    Mehrarbeitszuschlag nach dem Manteltarifvertrag für Beschäftigte zum ERA-TV in

    Es besteht dann nur ein Zeitguthaben des Arbeitnehmers (BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 - zu II. 4. der Entscheidungsgründe) .

    Jede Mehrarbeit jedoch, die über die planmäßige Mehrarbeit hinaus geht, überschreitet die "im Rahmen der Verteilung vereinbarte tägliche und wöchentliche Arbeitszeit" i.S.d. § 9 Nr. 1, erster Spiegelstrich MTV und zwar auch dann, wenn sie zum Ende des Ausgleichszeitraums durch eine entsprechende bezahlte Zeitfreistellung ausgeglichen wird (vgl. so auch BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 - zu II. 4. der Entscheidungsgründe, allerdings zu einem älteren und inhaltlich nicht identischen Manteltarifvertrag der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2018 - 5 Sa 122/17

    Arbeitszeitkonto - Überstundenzuschläge

    Auf sie sind im Unterschied zu einem Plusstundensaldo grundsätzlich Mehrarbeitszuschläge zu leisten, auch dann, wenn die Mehrarbeitsstunden durch eine entsprechende bezahlte Zeitfreistellung ausgeglichen werden (vgl. BAG Urteil vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 4 AZR 596/99 -).
  • BAG, 20.03.2002 - 4 AZR 83/01

    Eingruppierung: Gebietsarzt im Medizinischen Dienst

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zB Senat 25. Oktober 2000 - 4 AZR 596/99 - BAGE 96, 189, 196).
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