Rechtsprechung
| BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Motivirrtümern - Einmischung von Gewerkschaften in Betriebswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 02.06.1959 - 5 BV 7/59
- BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59
Papierfundstellen
- BAGE 10, 223
- NJW 1961, 894
- DB 1961, 377
- DÖV 1961, 352
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.03.1957 - 1 ABR 5/55
Nichtigkeit der Wahl durch Beeinflussung - Verstosse gegen wesentliche …
Auszug aus BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59
Der Senat hatte sich mit einer Wahlanfechtung wegen angeblich unzulässiger Wahlbeeinflussung bereits in seinem Beschluß BAG 4, 63 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG zu befassen. - BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54
Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
Auszug aus BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59
Dann aber kann die Androhung nicht so schwerwiegend sein, daß sie als "angedrohter Nachteil" i. S. des § 19 Abs. 2 BetrVG angesehen und beanstandet werden kann (vgl. hierzu auch Focke, BB 55, 285).
- LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10
Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 7 TaBV 25/18
Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder - Betriebsgröße …
Der Gesetzgeber hat damit anerkannt, dass der Arbeitgeber in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, ob der Betriebsrat in seinem Betrieb ordnungsmäßig gewählt ist oder nicht (BAG 2. Dezember 1960 - 1 ABR 20/59 - unter II. 1). - ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die …
Ein Motivirrtum auf Seiten der Wähler begründet die Anfechtbarkeit ebenfalls nicht (BAG, Entscheidung vom 02.12.1960 - 1 ABR 20/59 - juris). - LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16
Der Arbeitgeber kann in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 und Abs. 2 …
Der Gesetzgeber hat - so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 2. Dezember 1960 - 1 ABR 20/59, nach juris) - anerkannt, dass der Arbeitgeber in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, ob der Betriebsrat in seinem Betrieb ordnungsmäßig gewählt ist oder nicht. - VG Schleswig, 10.04.2025 - 6 A 41/23
Ungültigkeit einer Gemeindewahl aufgrund von Fehlern bei der parteiinternen …
Andernfalls wäre jedes Wahlergebnis letzten Endes gefährdet (zum unbeachtlichen Motivirrtum bei einer Wahl: vgl. BAG, Beschluss vom 02.12.1960 - 1 ABR 20/59 -, BAGE 10, 223, juris, Rn. 15; ArbG Frankfurt…, Beschluss vom 07.08.2019 - 17 BV 675/18 -, juris, Rn. 55) und könnte nachträglich jeden Wahlvorschlag als abänderbar erscheinen lassen.
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