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Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2384
BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 (https://dejure.org/2003,2384)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 9 AZR 691/01 (https://dejure.org/2003,2384)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 (https://dejure.org/2003,2384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zusatzurlaub - Arbeitsschutz - giftige Stoffe

  • Judicialis

    MTArb § 49; ; TV-Zusatzurlaub § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; TV-Zusatzurlaub § 1 Abs. 1 Nr. 11; ; ChemG § 3a; ; ChemG § 19; ; GefStoffV § 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzurlaub aus einem Manteltarifvertrag; Maler- und Lackierarbeiten an stationierten Waffensystemen; Verrichtung gesundheitsgefährdender Arbeiten; Einstufung der verwendeten Arbeitsstoffe mit dem Gefahrensymbol "Xn" in Bezug auf die "sonstigen giftigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzurlaub: Auslegung eines Tarifvertrags - Begriff der giftigen Stoffe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Auslegung des Begriffs "sonstige giftige Stoffe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 259
  • MDR 2004, 40
  • BB 2003, 2692 (Ls.)
  • DB 2004, 256
  • NZA-RR 2004, 31
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01
    Verwenden die Tarifvertragsparteien fachliche Begriffe, ist im Zweifel anzunehmen, daß das fachliche Verständnis auch für den Tarifbegriff gilt (BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • LAG Niedersachsen, 27.08.2001 - 11 Sa 105/01
    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. August 2001 - 11 Sa 105/01 - aufgehoben.
  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 636/98

    Doppelte Haushaltsführung von Nichtverheirateten

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 691/01
    Dabei gilt dann die jeweils aktuelle Bedeutung (vgl. BAG 30. März 2000 - 6 AZR 636/98 - ZTR 2001, 73 zur Anwendung der jeweiligen höchstrichterlichen Rechtsprechung bei Auslegung steuerrechtlicher Begriffe).
  • LAG Hamm, 04.04.2019 - 15 Sa 1094/18

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Jubiläumszuwendung

    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien der juristischen Fachsprache, darf davon ausgegangen werden, dass sie die verwendeten Begriffe in der Bedeutung der Fachsprache angewendet haben (BAG 19. August 1987 - 4 AZR 128/87, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Fernverkehr; BAG 18. März 2003 - 9 AZR 691/01, AP Nr. 1 zu § 49 MTArb). Im Übrigen ist auf den Sprachgebrauch abzustellen, wie er sich aus allgemein zugänglichen Nachschlagewerken erschließt.
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 672/08

    Erschwerniszulage - Arbeiten an heißen Anlageteilen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
  • BAG, 08.07.2009 - 10 AZR 671/08

    Erschwerniszulage - Behebung von Betriebsstörungen

    Wird ein Fachbegriff verwendet, der in allgemeinen oder in den fachlichen Kreisen eine bestimmte Bedeutung hat, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit diesem Begriff den allgemein üblichen Sinn verbinden wollten, wenn nicht sichere Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung gegeben sind, die aus dem Tarifwortlaut oder anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen erkennbar sein müssen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Juni 2005 - 10 AZR 631/04 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 41; 29. September 2004 - 10 AZR 89/04 - 18. März 2003 - 9 AZR 691/01 - BAGE 105, 259).
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