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Rechtsprechung
   BAG, 20.07.1961 - 5 AZR 343/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1139
BAG, 20.07.1961 - 5 AZR 343/60 (https://dejure.org/1961,1139)
BAG, Entscheidung vom 20.07.1961 - 5 AZR 343/60 (https://dejure.org/1961,1139)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 1961 - 5 AZR 343/60 (https://dejure.org/1961,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Günstigkeitsvergleich - Kollidierende Urlaubsvorschriften - Rechtssicherheit - Praktikabilität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 217
  • NJW 1961, 2229
  • DB 1961, 1427
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.11.1958 - 2 AZR 259/58

    Tarifvertrag - Änderung eines Landesgesetzes - Anspruch auf Urlaubsabgeltung - …

    Auszug aus BAG, 20.07.1961 - 5 AZR 343/60
    i 1, Die im Rahmen eines Günstigkeitsvergleichs zwischen kollidierenden Urlaubsvorschriften erforderliche Gesamt betrachtung der in einem inneren Zusammenhang stellenden tariflichen und gesetzlichen Urlaubsbestimmungen hat in bezug auf solche Arbeitnehmer zu erfolgen, die der Person des jeweiligen Klägers im Gesamttyp entsprechen" 2" Die Abwägung der Umstände, die im Rahmen des Günstig keit svergleichs von Erheblichkeit sind, darf im Interesse der Rechtssicherheit und der Praktikabilität nicht durch Faktoren beeinträchtigt werden, die, wie der Zeitpunkt des Ausscheidens oder die höchstpersönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, einer ständigen Änderung unterworfen sind« Ein für die Vornahme des Vergleichs zuverlässiger Ausgangspunkt kann nur der sein, der auf den Zeitpunkt abstelit, in dem das Urlaubsjahr beginnt (Bestätigung von BAG 7, 76 = AP Nr. 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg), .

    Für die danach erforderliche Prüfung, ob der Manteltarifvertrag für die Kläger günstigere Bedingungen hin sichtlich des Anspruchs auf Urlaub gegenüber der gesetzlichen Regelung enthält, ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auch des früheren Reichsarbeitsgerichts wiederholt zum Ausdruck gebracht (vgl. BAG 6, 297 = AP Nr. 1 zu Art. 7 UrlaubsG Bayern; BAG 7, 76 = AP Nr. 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg; RAG ARS 31, 44; 44, 282; Dersch, Urlaubsgesetze, Anm. 112 ff.), nicht von einem abstrakten Gesamtvergleich auszugehen, der alle Urlaubsbestimmungen des ManteltarifVertrages für alle Arbeitnehmer allen Bestimmungen des Hamburger Urlaubsgesetzes gegenüber stellt.

    3) Weiterhin kommt es darauf an, von welcher Sicht aus dieser Vergleich vorgenommen wird-, Wollte man in dieser Beziehung Unklarheit lassen, so würde eine große Anzahl von Zweifeln darüber entstehen, von welcher konkreten Ausgangsbasis aus der zu Ziffer 1 und 2 näher beschriebene Vergleich anzustellen ist« Ein zuverlässiger Ausgangspunkt kann nur der sein, der auf den Zeitpunkt abstellt, in dem das Urlaubsjahr beginnt (so auch BAG 7, 76 - AP Nr, 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg mit weiteren Nachweisen), Jede andere Auffassung würde dazu führen, daß die Urlaubsregelung für den einzelnen Arbeitnehmer völlig in der Schwebe bliebe und sich verschieden gestalten müßte, je nachdem die Besonderheiten persönlicher Art im Zeitpunkt des Ausscheidens in dem einen Fall die tariflichen, in dem.

  • BAG, 08.10.1958 - 4 AZR 34/55

    Urlaubsanspruch - Fristlose Entlassung - Eigenes Verschulden - …

    Auszug aus BAG, 20.07.1961 - 5 AZR 343/60
    Für die danach erforderliche Prüfung, ob der Manteltarifvertrag für die Kläger günstigere Bedingungen hin sichtlich des Anspruchs auf Urlaub gegenüber der gesetzlichen Regelung enthält, ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auch des früheren Reichsarbeitsgerichts wiederholt zum Ausdruck gebracht (vgl. BAG 6, 297 = AP Nr. 1 zu Art. 7 UrlaubsG Bayern; BAG 7, 76 = AP Nr. 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg; RAG ARS 31, 44; 44, 282; Dersch, Urlaubsgesetze, Anm. 112 ff.), nicht von einem abstrakten Gesamtvergleich auszugehen, der alle Urlaubsbestimmungen des ManteltarifVertrages für alle Arbeitnehmer allen Bestimmungen des Hamburger Urlaubsgesetzes gegenüber stellt.

    zum Ausdruck, gebracht (BAG 6, 297 = AP Nr, 1 zu Arte 7 UrlaubsG Ra,-era), wenn er den Zeitpunkt der fristlosen Entlassung zum Ausgangspunkt seiner Abwägung macht.

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter

    Weitergehende Eingriffsbefugnisse können insbesondere nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG hergeleitet werden; allerdings muß es den Tarifparteien wegen der durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen (BAGE 11, 217, 219 = AP Nr. 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, zu I 1 der Gründe; BAGE 28, 14, 18 f. = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe;… BAGE 38, 118 = AP Nr. 47, aaO).
  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 1266/79

    Rente - Öffentlicher Dienst - Tarifvertrag - Gesamtversorgung - Freiwillige …

    Maßgebend ist nicht ein Individual vergleich, sondern ein objektiver Gesamtvergleich, wobei der gesetzlichen Regelung der ganze Tarifvertrag oder in sich geschlossene Regelungsabschnitte gegenübergestellt werden müssen (BAG 11, 217 AP Nr. 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg; vom 12. Dezember 1962 - 5 AZR 34/61 - AP Nr. 4 zu § 10 UrlaubsG NRW, zu 2 b, d der Gründe).
  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 72/91

    Tarifliche Grundkündigungsfristen für Bauarbeiter

    Weitergehende Eingriffsbefugnisse können insbesondere nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG hergeleitet werden; allerdings muß es den Tarifparteien wegen der durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen (BAGE 11, 217, 219 = AP Nr. 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, zu I 1 der Gründe; BAGE 28, 14, 18 f. = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung tariflicher …

    Andererseits muß es den Tarifvertragsparteien wegen der durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen (BAGE 11, 217, 219 [BAG 20.07.1961 - 5 AZR 343/60] = AP Nr. 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, zu I. 1. der Gründe; BAGE 28, 14, 18 f. [BAG 04.02.1976 - 5 AZR 83/75] = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2. der Gründe; BAGE 38, 118).
  • BAG, 15.03.1962 - 5 AZR 172/61

    Urlaubsgeld - Verbot der Rückforderung - Gesetzliche Mindesturlaub - …

    Das hat der Senat im grundsätzlichen bereits in seinen Urteilen vom 4 ., Mai 1961 (AP Nr, 4 zu § 5 UrlaubsG cidh) , vom 18, Mai 1961 (AP Nr, 4 zu § 1 UrlaubsG Württ.-Baden) und in dem Urteil vorn 20. Juli 1961 - 5 AZR 343/60 - AP Nr, 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg ausgesprochen.
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