Rechtsprechung
| BAG, 28.09.1962 - 1 AZR 347/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschäftigung am Sonntag - Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Bindung des Richters - Gegenteilige Anwendung des Gestzes - Anerkennung des Anspruchs - Allgemeiner Gleichheitsatz
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 16.06.1961 - 4 Sa 186/61
- BAG, 28.09.1962 - 1 AZR 347/61
Papierfundstellen
- BAGE 13, 220
- NJW 1963, 733
- BB 1963, 92
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57
Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Feiertag - Arbeitsausfall - Witterungsbedingte …
Auszug aus BAG, 28.09.1962 - 1 AZR 347/61
Wenn nämlich nicht wegen des Feiertags, sondern wegen des betrieblichen Ruhetags nicht gearbeitet wird, dann entfällt der Lohnzahlungsanspruch für diesen Tag, falls er zugleich Feiertag ist, schon nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FLG, weil in einem solchen Falle der Feiertag nicht die alleinige Ursache des Lohnausfalles ist, wie dies stets gefordert worden muß (BAG 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 Feiertagslohn zahlungsG; vgl. auch BAiG 8, 219 /226 t j = AP Nr. 5 zu § 6 ll BGB Urlaubsrccht). - BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 143/56
Betrieb - 5-Tage-Woche - Feiertagswoche - Ausgefallene Arbeit am Wochenfeiertag - …
Auszug aus BAG, 28.09.1962 - 1 AZR 347/61
Dem Gesetz zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen ist im Grundsatz nur dann genügt, wenn trotz der infolge des Feiertags verminderten Arbeitsleistung der gleiche Lohn wie sonst und damit für die auf den Feiertag fallende .Arbeitszeit Lohn ohne Arbeit gezahlt wird (BAG AP Nr. 4 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Bl. 3). - LAG Hamm, 16.06.1961 - 4 Sa 186/61
Auszug aus BAG, 28.09.1962 - 1 AZR 347/61
Juni 1961 - 4 Sa 186/61 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesene V o n R e c h t w e e n ! 2.
- BAG, 19.04.1989 - 5 AZR 248/88
Anspruch des erkrankten Arbeiters auf Feiertagsvergütung
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht hier ebenfalls nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG;… BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 aaO; BAGE 13, 220, 222 f. [BAG 28.09.1962 - 1 AZR 347/61] = AP Nr. 14 zu § 1 aaO, zu II 3 a der Gründe;… zuletzt BAGE 38, 255, 257 [BAG 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79] = AP Nr. 36 zu § 1 aaO, zu 2 der Gründe). - BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 383/87
Anspruch auf Gewährung eines arbeitsfreien Tages bei Zusammentreffen des …
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Feiertagsbezahlung besteht hiernach nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (ständige Rechtsprechung u.a. BAGE 1, 241, 244 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80, 83 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 13, 222, 223 [BAG 28.09.1962 - 1 AZR 347/61] = AP Nr. 14 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 3 a der Gründe; BAGE 38, 255, 257 = AP Nr. 37 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 der Gründe). - BAG, 11.07.1968 - 5 AZR 395/67
Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Deutscher Bundestag - Angestellter des …
71 und Recht (Art. 20 Abs" 3 GG) außer Acht lassen, wollte er etwa aus Billigkeitsgründen den Kläger von der Anwendung des Rechtsstellungsgesetzes ausnehmen (BAG 12, 43 [47] = AP Nr, 2 zu § 143 d AVAVG; BAG 13, 220 [226" J. - BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 580/87
Anspruch auf Feiertagsvergütung im Arbeitskampf
Eine Verdienstausfallentschädigung kann hiernach nur dann gefordert werden, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 13, 220 = AP Nr. 14 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 38, 255 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG und BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG). - BAG, 12.11.1986 - 5 AZR 637/84
Lohnfortzahlungspflicht eines Arbeitgebers an einem nicht gesetzlichem Feiertag …
Ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls besteht hiernach nur dann, wenn der Feiertag die einzige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAG 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG 13, 220 = AP Nr. 14 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG 38, 255 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
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