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Rechtsprechung
   BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 342/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,795
BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 342/62 (https://dejure.org/1963,795)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1963 - 2 AZR 342/62 (https://dejure.org/1963,795)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 (https://dejure.org/1963,795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Falsche Streitwertfestsetzung - Bindung des Bundesarbeitsgerichts - Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Wehrverwaltung - Kündigung aus Sicherheitsbedenken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 103
  • NJW 1963, 1566 (Ls.)
  • MDR 1963, 626
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54

    Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur …

    Auszug aus BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 342/62
    Ist dieses etwa ein sog. Tendenzbetrieb, so können bereits Umstände Personen- und verhaltensbedingte Kündigungsgründe sein, die in einem beliebigen anderen Betrieb und Unternehmen dafür nicht in Betracht kämen (vgl, BAG 2, 279)« Soweit es sich, wie hier, um den Wehrbereich der Beklagten handelt, isti, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, die erhöhte Spionagegefahr und das dadurch hrvorgerufene erhöhte Sicherheitsbedürfnis zu beachten" Das darf nun allerdings nicht dazu führen,1 ;daß bereits allein.
  • BAG, 26.02.1959 - 2 AZR 141/56

    Unrichtige Streitwertneufestsetzung - Bindungswirkung - Statthaftigkeit einer …

    Auszug aus BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 342/62
    1) Das Bundesarbeitsgericht ist in der Regel auch an eine falsche Streitwertfestsetzung gebunden (Bestätigung von BAG AP Nr. 3 zu § 9 ArbGG 1953)o .
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …

    Wie das Landesarbeitsgericht im Rahmen der Prüfung eines die Änderungskündigung sozial rechtfertigenden Grundes nicht verkannt hat, könnte ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund gegeben sein, wenn das Arbeitsverhältnis durch die im außerdienstlichen Bereich entfaltete politische Betätigung - sei es im Leistungsbereich, im Bereich der Verbundenheit aller bei der Dienststelle beschäftigten Mitarbeiter, im persönlichen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich - konkret beeinträchtigt wäre (so BAG Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken; BAG Urteil vom 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - AP Nr. 58 zu § 626 BGB; BAGE 23, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 262;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 128;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 406).
  • LAG Hamm, 21.10.2014 - 7 Sa 806/14

    Personenbedingte Kündigung; persönliche Beziehung als Eignungsmangel; …

    Rn. 85 Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht in den jeweilszitierten Entscheidungen vom 28.02.1963 - 2 AZR 342/62 und vom 26.10.1978 - 2 AZR 24/77 - die alleinige verwandtschaftliche Beziehung im oben genannten Sinne nicht hat ausreichen lassen, einen Eignungsmangel in der Person des Arbeitnehmers anzunehmen.
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 479/95

    Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken

    Dabei geht der Senat von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus, wonach die vorgetragenen Sicherheitsbedenken unter dem Gesichtspunkt einer personenbedingten Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung inhaltlich jedenfalls auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden können (vgl. Urteile vom 28. September 1961 - 2 AZR 428/60 - BAGE 11, 278 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - BAGE 14, 103 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken; vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 2 und 3 der Gründe …und vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256, 265 f. [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2, aaO, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Köln, 28.04.1995 - 13 (2) Sa 1380/94

    Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken

    Eine solch unzulässige Pauschalierung enthält jedoch der bloße und nicht weiter erläuterte Hinweis auf Sicherheitsbedenken, soll darauf eine personenbedingte Kündigung gestützt werden (BAG, Urteil vom 27.09.1960 - 3 AZR 171/58 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG - Sicherheitsbedenken; Urteil vom 28.02.1963 - 2 AZR 342/62 -, AP Nr. 3 zu § 1 KSchG - Sicherheitsbedenken = DB 1963, 835; Urteil vom 20.07.1989 - 2 AZR 114/87 -, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 - Sicherheitsbedenken;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rdn. 208;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 7. Aufl., § 130 II. 31 = S. 1054; Matissek, Die Berufung auf "besonders schutzwürdige militärische Interessen" als Grund für Kündigung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses, NZA 1988, 383).
  • ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2019 - 11 Ca 2933/19

    Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die die …

    Das Gericht muss vielmehr anhand der ihm vorgetragenen Tatsachen selbständig prüfen können, ob diese die vorgetragenen Sicherheitsbedenken rechtfertigen, und zwar etwa in ähnlichem Maße und Umfang, wie bei der vergleichbaren Verdachtskündigung zu prüfen ist, ob die vorliegenden Tatsachen einen hinreichend schweren Verdacht einer gewichtigen Tat zu begründen vermögen (vgl. BAG…, Urteil vom 27. September 1960- 3 AZR 171/58 - Rn. 9 in juris; BAG, Urteil vom 28. Februar 1963 - 2 AZR 342/62 - Rn. 9 in juris).
  • BAG, 30.05.1968 - 1 AZR 96/68

    Begründung einer Divergenz - Angeführte Entscheidungen - Divergenzvortrag

    1"a) In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28" Februar 1963 (BAG 1h, 103 [105] = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Sicherheitsbedenken) heißt es, bei der personen- und verhaltensbe dingten Kündigung sei auf die Belastung abzustellen, die die Person oder das Verhalten des Arbeitnehmers für das Arbeitsverhältnis darstelle, und zu beachten, daß das Arbeitsverhältnis den Zwecken des Unternehmens diene, wie es der Arbeitgeber in seiner.
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