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Rechtsprechung
   BAG, 29.06.1965 - 1 AZR 420/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1769
BAG, 29.06.1965 - 1 AZR 420/64 (https://dejure.org/1965,1769)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1965 - 1 AZR 420/64 (https://dejure.org/1965,1769)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1965 - 1 AZR 420/64 (https://dejure.org/1965,1769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerkschaften - Mitgliederwerbung - Aushängen von Plakaten - Gerichte für Arbeitssachen - Vermögensrechtlicher Anspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 218
  • DB 1965, 1365
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BAG, 29.06.1965 - 1 AZR 420/64
    a« Ao BGH m JZ 54, 324 - ill ZR 158/52 - und BGH in'ZZP, 74, Bd, ; S. 213 ff, - V ZR 102/59; unklar Wieczorek, ZPO, § 565 ArjrnB H a ) 7.
  • BGH, 26.10.1950 - ARZ 1/50

    Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BAG, 29.06.1965 - 1 AZR 420/64
    Jedenfalls ist es nicht auszuschließcn, daß ein seinem Inhalt und seinem Umfang nach eindeutigerer Sachverhalt festgdstellt wird (Rosenberg, Jahrbuch des.deutschen Zivilprozeßrechts, 9, Aufl , Sc. 718; auch BGHZ 1 1, 222 £"221 7; vgl. ferner Baur, .r>-o.
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 280/77

    Duldung gewerkschaftlicher Bekanntmachungen durch betriebsfremde Beauftragte in …

    Zur Entscheidung der Frage, ob eine Gewerkschaft sich in bestimmter von ihr in Anspruch genommener Weise mit dem Ziel der Mitgliederwerbung, der gewerkschaftlichen Information und der gewerkschaftlichen Betreuung betätigen darf, sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig (s. auch BAG 17, 218).

    Nach Auffassung des Senats (Urt. vom 29.6. 1965 - 1 AZR 420/64 - BAG 17, 218 [221]) handelt es sich um die Frage der Vereinigungsfreiheit nicht nur dann, wenn darüber gestritten wird, ob Arbeitnehmer sich in einer Koalition zusammenschließen dürfen oder sich in ihrem sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenden Koalitionsrecht beeinträchtigt fühlen.

  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

    Unerlaubte Handlung im Sinne dieser Vorschrift ist daher nicht nur ein unter § 823 BGB zu subsumierendes Verhalten, sondern jedes Verhalten, das als Maßnahme zum Zwecke des Arbeitskampfes oder als Betätigung der Koalition sich als rechtswidrig darstellen kann (Urteile des Senats vom 2. August 1963, BAG 14, 282 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG; vom 29. Juni 1965, BAG 17, 218 = AP Nr. 6 zu Art. 9 GG und vom 14. Februar 1978, BAG 30, 122 = AP Nr. 26 zu Art. 9 GG).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 TaBV 11/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 08.12.1978 - 1 AZR 303/77

    Gewerkschaften - Gesetzlicher Anspruch - Wahlen der gewerkschaftlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 17, 218 [221] = AP Nr. 6 zu Art. 9 GG; Urteil vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 280/77 zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgericht bestimmt) handelt es sich um die Frage der Vereinigungsfreiheit nicht nur dann, wenn darüber gestritten wird, ob Arbeitnehmer sich in einer Koalition zusammen schließen dürfen oder sich in ihrem sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenden Koalitionsrecht beeinträchtigt fühlen.
  • BAG, 18.08.1987 - 1 AZN 260/87

    Begriff der unerlaubten Handlung - Vorliegen einer Rechtsfrage von …

    Unerlaubte Handlung im Sinne dieser Vorschriften ist daher nicht nur ein unter § 823 BGB zu subsumierendes Verhalten, sondern jedes Verhalten, das als Maßnahme zum Zwecke des Arbeitskampfes oder als Betätigung der Koalition sich als rechtswidrig darstellen kann (BAGE 14, 282 = AP Nr. 5 zu Art. 9 GG; BAGE 17, 218 = AP Nr. 6 zu Art. 9 GG und BAGE 30, 122 [BAG 14.02.1978 - 1 AZR 280/77] = AP Nr. 26 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 21.02.1974 - 5 AZR 527/72

    Öffentliche Spielbanken - Zuwendungen aus Tronc - Vorwegabzug für gemeinnützige …

    In diesem Falle ist die ersetzende Entscheidung des Revisionsgeriehts geboten, da mit die abschließende Erledigung des Rechtsstreits nicht aus rein formalen Gründen verzögert wird (vgl. BAG 17, 218 / "222 fj/ = AP Ir. 6 zu Art. 9 GG / "zu 3 bis 5 der Gründe 7 und die Anmerkung von Pohle in der AP /"zu 4 der Anm.;… Stein-Jonas- Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 565 Anro. Ill 1 a).
  • OLG Stuttgart, 28.10.1999 - 19 W 46/99
    Deshalb ist § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG nur betroffen, wenn die Parteien darüber streiten, ob ein bestimmtes Verhalten einer nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Vereinigung durch das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gerechtfertigt ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1506, 1507 [OLG Düsseldorf 14.05.1986 - 15 U 188/85] unter Hinweis auf BAGE 17, 218, 221).
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