Rechtsprechung
| BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG (1951) § 1 § 7
Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht bestehendes Beschäftigungsverhältnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsverhältnis - Deutscher Arbeitnehmer - Besatzungsmacht
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 15.09.1953 - 2 Ca 1021/53
- LAG Hamburg, 19.11.1953 - 1 Sa 107/53
- BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54
Papierfundstellen
- BAGE 2, 134
- BAGE 2, 135
- NJW 1955, 1816
- DB 1955, 1044
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 14/54
Arbeitsverhältnis: Lohnfortzahlung bei Kündigung einer Schwangeren durch …
Auszug aus BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54
In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08. Juni 1955 (AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG ) war die Rechtslage insofern anders, als nach dem Zweck dieser Bestimmung der werdenden Mutter neben der Erhaltung des Arbeitsplatzes vor allem ihr Lohnanspruch gesichert werden soll, um sie vor wirtschaftlichen Nöten zu bewahren.
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
1 a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, geht es um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 151, 157 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1, 2 der Gründe …und Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 -BAGE 84, 209, 212 = AP Nr. 80, aaO, zu II 2 der Gründe). - BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97
Annahmeverzug; Krankheit
Erst nach einem solchen konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber im Einzelnen darzulegen und zu beweisen, aus welchen wirtschaftlichen, organisatorischen oder technischen Gründen eine solche anderweitige Beschäftigung nicht möglich ist, wobei es genügt, wenn er beweist, daß kein entsprechender Arbeitsplatz frei ist oder durch Ausübung seines Direktionsrechts durch ihn freigemacht werden kann (vgl. BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAGE 42, 151, 158 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 10. Januar 1994 - 2 AZR 489/93 - AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Konzern). - BAG, 08.12.1955 - 2 AZR 13/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung während der Schwangerschaft, Anfechtung der …
Dies ist, wie der Senat bereits in drei Urteilen gesagt hat, (BAGE 2, 32 ff.; 2, 134 ff. sowie die ebenfalls zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmte Entscheidung in Sachen - 2 AZR 15/54 - vom 20. Oktober 1955) in Rechtsprechung und Rechtslehre allgemein anerkannt.Diese müssen im Revisionsverfahren unberücksichtigt bleiben, weil die damit verbundene Aufhebung des Besatzungsrechts keine rückwirkende Kraft hat (BAGE 2, 134 ff. und Entscheidung in Sachen 2 AZR 15/54 vom 20. Oktober 1955; vgl. auch BGHZ 9, 101).
- LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04
richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den …
Der Arbeitnehmer muss daher erläutern, an welchen Betrieb er denkt und welche Art von Beschäftigung gemeint ist (BAG; Urteil vom 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP Nr. 148 zu § 626 BGB; Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - LAG Hamm, 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05
Vollständige Entfernung des Abmahnungsschreibens aus der Personalakte bei …
Der Arbeitnehmer soll eindeutig ersehen können, was ihm zum Vorwurf gemacht wird (BAG 18.01.1980 AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 09.08.1984 AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 27.11.1985 AP Nr. 93 § 611 BGB Fürsorgepflicht). - BAG, 20.10.1955 - 2 AZR 15/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung eines Schwerbehinderten durch eine Besatzungsmacht
Auch gegen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und die Passivlegitimation des beklagten Landes bestehen keine rechtlichen Bedenken, wie der Senat in seinem Urteil vom 08. Juni 1955 (AP Nr. 2 § 9 MuSchG ) und in dem zum Abdruck in der öffentlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 29. September 1955 - 2 AZR 43/54 - ausgeführt hat.Wie der Senat in dem oben erwähnten Urteil vom 29. September 1955 - 2 AZR 43/54 - schon entschieden hat, ist es nicht möglich, die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes auf die Arbeitsverhältnisse der deutschen Arbeitnehmer bei der Besatzungsmacht anzuwenden.
- LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1403/06
Außerordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung aus personenbedingten Gründen …
Ein personenbedingter Kündigungsgrund ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Kündigungszugangs und voraussichtlich auch für die Zeit danach die Fähigkeit und/oder Eignung nicht besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (…vgl. KR-Etzel a.a.O. § 1 KSchG Rdnr. 266; BAG, Urteil vom 21.11.1985 - 2 AZR 21/85, AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969; vom 13.03.1987 - 7 AZR 724/85, AP Nr. 37 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - LAG Hamm, 21.09.2006 - 8 Sa 437/06
Kündigung, Sozialauswahl, Punktetabelle, ausreichende Berücksichtigung sozialer …
Wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 24.03.1983 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - ausgeführt hat, begründet die Verwendung von Punktesystemen zur Prüfung der Sozialauswahl jedenfalls die Gefahr einer schematischen Handhabung, welche für die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls keinen hinreichenden Spielraum lässt. - BAG, 20.05.1958 - 3 AZR 541/55
Kündigung eines Schwerbeschädigten durch Dienststelle der Alliierten Streitkräfte
Für die Zeit vor dem am 1.Februar 1955 in Kraft getretenen Tarifvertrag für die bei Dienststellen, Unternehmungen und sonstigen Einrichtungen der Alliierten Behörden und der Alliierten Streitkräfte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer (TV AD) vom 28.Januar 1955 (Min.Bl. des Bund.Min. der Finanzen Seite 38) und auch für die Zeit vor dem am 8.Mai 1955 in Kraft getretenen Art. 44 des Truppenvertrages (BGBl. 1955 II Seite 367 und Seite 628) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG 2, 198; vgl. auch BAG 2, 134) die Anwendung des Schwerbeschädigtengesetzes verneint. - BAG, 19.08.1958 - 1 AZR 297/56
Deutsches Arbeitsrecht - Beschäftigungsverhältnisse der Arbeitnehmer - …
a) In Rechtsprechung und Schrifttum (…vgl. Hueck, KSchG, 3. Aufl., Einl. Ziff. 7; Herschel-Steinmann, KSchG, 3° Auflo, § 1 Anm. 26a;… Beitzke, RdA 1955, S. 87; Dietz, AR-Blattei, Besatzungsmacht IV, IIIjl; LAG Düsseldorf, AB 1953, Er. 107; LAG Kiel, AP 1953, Hr. 182; BAG 2, 134; BAG 2, 198) ist anerkannt, daß jedenfalls vor dem Inkrafttreten des TV AL am 1. Pebruar 1955 das Kündigungsschutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer bei den damaligen Besatzungsstreitkräften nicht anwendbar war.
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