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Rechtsprechung
   BAG, 22.03.1968 - 1 AZR 392/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,370
BAG, 22.03.1968 - 1 AZR 392/67 (https://dejure.org/1968,370)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1968 - 1 AZR 392/67 (https://dejure.org/1968,370)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1968 - 1 AZR 392/67 (https://dejure.org/1968,370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 352
  • NJW 1968, 1846
  • MDR 1968, 791
  • DB 1968, 1227
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem …

    Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer, der ein betriebseigenes Kraftfahrzeug zu führen hat, nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeugkaskoversicherung abzuschließen, wenn sich dies nicht aus dem Arbeitsvertrag oder den das Arbeitsverhältnis gestaltenden normativen Bestimmungen ergibt (wie BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGS Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 20, 352 = AP Nr. 2 zu § 67 VVG).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) und des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 20, 352 = AP Nr. 2 zu § 67 VVG) besteht eine Rechtspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem angestellten Fahrer zum Abschluß einer Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung nicht.

    Der Arbeitnehmer ist vielmehr durch die Haftungserleichterungen, die ihm nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs zugute kommen, angemessen geschützt (vgl. BAGE 20, 352, 358 = AP Nr. 2 zu § 67 VVG, zu 4 der Gründe).

  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland - …

    Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen unterlassener Auslandsunfallversicherung gemäß § 618 Abs. 3 BGB oder wegen der Verletzung der allgemeinen arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht erscheinen nach der bisherigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung fraglich (zum Hinweis auf fehlenden Krankenversicherungsschutz in den USA: Hessisches LAG Urteil vom 4.9.1995 - 16 Sa 215/95 - NZA 1996, 482; zum Hinweis auf Steuerpflichten: BAG Urteil vom 22.1.2009 - 8 AZR 161/08 - NZA 2009, 608, 609). Allerdings ist bislang nicht entschieden, ob der Beschäftigte von seinem Arbeitgeber den - über die schlichte Information über fehlenden Versicherungsschutz deutlich hinausgehenden - Abschluss einer Auslandsunfallversicherung zur Abdeckung der aus der Arbeitstätigkeit erwachsenden Risiken aus § 618 Abs. 1 BGB oder der Fürsorgepflicht verlangen kann (ablehnend für den Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung BAG Urteil vom 22.3.1968 - 1 AZR 392/67 - BAGE 20, 352, 357; ebenso ablehnend für eine über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hinausgehende private Gruppenversicherung für ein Auslandsgastspiel BAG Urteil vom 4.5.1983 - 5 AZR 108/81 - juris RdNr 14; vgl auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 31.8.2009 - 5 Sa 702/08 - juris RdNr 62 zur Unzulässigkeit der Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers bei Unklarheiten über eine vorhandene soziale Sicherung im Ausland).
  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Eine aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hervorgehende Verpflichtung zur Einrichtung eines zusätzlichen, d. h. über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Versicherungsschutzes zur Abwendung von Schäden bzw. Schadenersatzansprüchen Dritter hat das Bundesarbeitsgericht bisher verneint (vgl. BAG 20, 352, 357 = AP Nr. 2 zu § 67 VVG, zu 3 der Gründe mit Anm. v. Weitnauer, für die Frage der Rechtspflicht, eine Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung abzuschließen).
  • LAG Hamm, 07.04.1982 - 15 Sa 1027/81
    Die Fürsorgepflicht gebietet es im Regelfall einem Arbeitgeber, für ein einem angestellten Kraftfahrer oder einem sonstigen Arbeitnehmer häufig zu dienstlichen Zwecken überlassenes Kraftfahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen - hier für einen PKW mit einer Selbstbeteiligung von 650, 00 DM (entgegen BAG Urteil vom 22.03.1968 1 AZR 392/67 = DB 1968, 1227, 1228).Unterläßt er dies, ist sein - im übrigen den Regeln über den innerbetrieblichen Schadensausgleich unterworfener - Ersatzanspruch, soweit er durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckte Schäden betrifft, auf den Betrag der Selbstbeteiligung begrenzt.2.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/87

    Arbeitnehmer - Betriebseigenes Kraftfahrzeug - Kaskoversicherung - Arbeitsvertrag …

    Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer, der ein betriebseigenes Kraftfahrzeug zu führen hat, nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeugkaskoversicherung abzuschließen, wenn sich dies nicht aus dem Arbeitsvertrag oder den das Arbeitsverhältnis gestaltenden normativen Bestimmungen ergibt (wie BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] = NJW 1955, 458; BAGE 20, 352 = NJW 1968, 1846 [BAG 22.03.1968 - 1 AZR 392/67]).
  • LAG Hamm, 29.09.1982 - 15 Sa 678/82
    Die Fürsorgepflicht gebietet es im Regelfall einem Arbeitgeber, für ein einem angestellten Kraftfahrer oder einem sonstigen Arbeitnehmer häufig zu dienstlichen Zwecken überlassenes Kraftfahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen (so auch LArbG Hamm 1982-04-07 15 Sa 1027/81, entgegen BAG 1968-03-22 1 AZR 392/67 = DB 1968, 1227, 1228).Unterläßt er dies, ist sein - im übrigen den Regeln über den innerbetrieblichen Schadensausgleich unterworfener - Ersatzanspruch, soweit er durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckte Schäden betrifft, auf den Betrag der Selbstbeteiligung begrenzt.2.
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