Rechtsprechung
| BAG, 18.02.1972 - 5 AZR 368/71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterbrechung der Verjährung - Klageerhebung - Stillstand des Verfahrens - Untätigkeit der Partei - Neue Verjährungsfrist - Arbeitsvertragliche Ansprüche - Zeitpunkt der letzten Prozeßhandlung
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 19.08.1971 - 4 Sa 34/71
- BAG, 18.02.1972 - 5 AZR 368/71
Papierfundstellen
- BAGE 24, 122
- NJW 1972, 1247
- DB 1972, 932
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- RG, 16.03.1938 - II 163/37
Hat die Änderung der Vorschriften über das Ruhen des Verfahrens (ZPO. §§ 251, …
Auszug aus BAG, 18.02.1972 - 5 AZR 368/71
Sonst könnte der Grundsatz des § 225 BGB, daß die Verjährung durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert werden könne, umgangen werden (vgl. RGZ 157, 379 l 381 f.]j BGH NJV 68, 692 Ziff. 4 a). - BAG, 05.03.1956 - 2 AZR 544/55
Erkrankung der Partei - Hinderung des Prozeßbevollmächtigten - Begründung der …
Auszug aus BAG, 18.02.1972 - 5 AZR 368/71
Für diesen Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, die Erkrankung einer Partei hindere regelmäßig den Prozeßbevollmächtigten nicht, die Revision zu begründen (BAG AP Nr. 11 zu § 233 ZPO).
- OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 5 U 9/08
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Werklieferungsvertrag über die …
Im Übrigen kann von einem Stillstand des Verfahrens durch Nichtbetreiben ohnehin nur dann ausgegangen werden, wenn eine Partei notwenige Verfahrenshandlungen unterlässt und das Verfahren dadurch nicht fortgesetzt werden kann (BGH NJW 1968, 694; BAG NJW 1972, 1247). - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89
Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung
Der Senat teilt die in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretene Auffassung, nach der mit dem Ende der Unterbrechung (25. September 1984) sofort eine neue zweijährige Verjährung beginnt (BAGE 24, 122 = AP Nr. 1 zu § 211 BGB, mit Anmerkung Schnorr von Carolsfeld; BGH NJW 1960, 1947, 1948 [BGH 11.07.1960 - III ZR 104/59]; RGZ 128, 76, 80;… RGRK-Johannsen, BGB, 12. Aufl., § 211 Rz 10;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 211 Rz 9; Soergel/Walter, aa0, § 211 Rz 11; Schnorr von Carolsfeld in Anm., aa0, spricht von einer Fortsetzung der bereits begonnenen Verjährung). - OLG Düsseldorf, 19.09.2003 - 16 U 236/02 Die Vorschrift ist nicht nur bei einer ausdrücklichen Anordnung des Ruhens des Verfahrens anwendbar, sondern auch dann, wenn es faktisch in Stillstand gerät (BGH NJW 1968, 692, 694; BAG NJW 1972, 1247), beispielsweise indem der Kläger seinen Anspruch nicht begründet oder nach anfänglicher Durchführung einer Stufenklage die Ansprüche auf den weiteren Stufen nicht weiter verfolgt (vgl. BAG NJW 1986, 2527).
- BAG, 07.05.1980 - 4 AZR 401/78 Denn ein die Verjährungsunterbrechung beendender Still stand des Verfahrens kann nicht nur durch einen Gerichtsbeschluß (z.B. Anordnung des Rühens des Verfahrens gern. §§ 251, 251 a Abs. 5 ZPO), sondern auch durch Untätigkeit der Parteien herbeigeführt werden (BAG 24, 122 = AP Nr. 1 zu § 211 BGB; BAG AP Nr. 6 zu § 322 ZPO; BGH VersR 1978, 1142 [11433; BGH NJW 1968, 692 C6943).
dejure.org
Übersicht BAG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.