Rechtsprechung
| BAG, 23.11.1971 - 1 AZR 404/70 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verschuldensfrage - Beweislast
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LFZG § 1; RVO § 192
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 10.11.1970 - 1 Sa 469/70
- BAG, 23.11.1971 - 1 AZR 404/70
Papierfundstellen
- BAGE 24, 36
- NJW 1972, 704
- NJW 1973, 78 (Ls.)
- MDR 1972, 451
- DB 1972, 394
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BAG, 04.05.1971 - 1 AZR 305/70
Sechswochenzeitraum - Lohnzahlung - Arbeitsschicht - Lohnfortzahlung
Auszug aus BAG, 23.11.1971 - 1 AZR 404/70
2" Ohne Rechtsirrtum hat das Landesarbeitsgericht § 1 Abs" 1 Satz 1 LohnFG dahin ausgelegt, daß im Streitfall der Arbeitgeber das Verschulden der Arbeitnehmer an der Arbeitsunfähigheit darzulegen und ggf" zu beweisen hat" Aus dem Wortlaut des Gesetzes laßt sich dies freilich nicht zwingend entnehmen, ebensowenig wie sich danach auch die entgegengesetzte Auffassung rechtfertigen läßt" Jedoch ist diese Auslegung die einzig mögliche, wenn das Grundziel des Lohnfortzahlungsgesetzes und die vorangegangene Entwicklung des Lohnfortzahlungsrechts berücksichtigt werden« Grundziel des Lohnfortzahlungsgesetzes ist es, den Ar heiter im Pall krankheitsbedingter Verhinderung an der Arbeitsleistung arbeitsrechtlich dem Angestellten gleichzustellen (Urteil des Senats vom 16«, Februar 1971 - 1 AZR 315/70 - zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen; Urteil des Senats vom 4« Mai 1971 - 1 AZR 305/70 unter 2«, der Entscheidungsgründe - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen)«, Wie nun die Revision selbst nicht verkennt, ging und geht die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur da hin, daß der Angestellte nicht im einzelnen darzulegen und ggf« zu beweisen hat, er sei ohne Verschulden arbeitsunfähig geworden; vielmehr ist es danach Sache des Arbeitgebers, den Verschuldenstatbestand näher darzulegen, wenn er den Lohnfortzahlungsanspruch trotz feststehender Arbeitsunfähigkeit des Angestellten an der Verschuldensfrage scheitern lassen will (vgl« BAG 9" 165 [166, 167 ] = AP Nr«, 12 zu § 63 HGB; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7" Auflo, Bdo 1, So 338 und Anm.â- 64; Nikisch, Arbeitsrecht, 3«, Aufl«, Bdo 1, "So 620, Anm« 57" SchelplErieschmann, Bas Arbeitsverhältnis im Krankheitsfalle, So 76; Jäger, Krankheit des Arbeitnehmers, So 38; Staudinger-Nipperdey-Mohnen, Dienstvertrag, § 616 BGB Antm 26)o Durch diese einhellige Auffassung wurde auch die Praxis des Lohnfortzahlungsrechts für Angestellte beherrscht ; man.kann daher insoweit durchaus von einer ständigen feststehenden Übung in der Präge des Verschuldensnachweises sprechen«. - BAG, 16.02.1971 - 1 AZR 315/70
Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 23.11.1971 - 1 AZR 404/70
2" Ohne Rechtsirrtum hat das Landesarbeitsgericht § 1 Abs" 1 Satz 1 LohnFG dahin ausgelegt, daß im Streitfall der Arbeitgeber das Verschulden der Arbeitnehmer an der Arbeitsunfähigheit darzulegen und ggf" zu beweisen hat" Aus dem Wortlaut des Gesetzes laßt sich dies freilich nicht zwingend entnehmen, ebensowenig wie sich danach auch die entgegengesetzte Auffassung rechtfertigen läßt" Jedoch ist diese Auslegung die einzig mögliche, wenn das Grundziel des Lohnfortzahlungsgesetzes und die vorangegangene Entwicklung des Lohnfortzahlungsrechts berücksichtigt werden« Grundziel des Lohnfortzahlungsgesetzes ist es, den Ar heiter im Pall krankheitsbedingter Verhinderung an der Arbeitsleistung arbeitsrechtlich dem Angestellten gleichzustellen (Urteil des Senats vom 16«, Februar 1971 - 1 AZR 315/70 - zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Gerichts vorgesehen; Urteil des Senats vom 4« Mai 1971 - 1 AZR 305/70 unter 2«, der Entscheidungsgründe - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen)«, Wie nun die Revision selbst nicht verkennt, ging und geht die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur da hin, daß der Angestellte nicht im einzelnen darzulegen und ggf« zu beweisen hat, er sei ohne Verschulden arbeitsunfähig geworden; vielmehr ist es danach Sache des Arbeitgebers, den Verschuldenstatbestand näher darzulegen, wenn er den Lohnfortzahlungsanspruch trotz feststehender Arbeitsunfähigkeit des Angestellten an der Verschuldensfrage scheitern lassen will (vgl« BAG 9" 165 [166, 167 ] = AP Nr«, 12 zu § 63 HGB; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7" Auflo, Bdo 1, So 338 und Anm.â- 64; Nikisch, Arbeitsrecht, 3«, Aufl«, Bdo 1, "So 620, Anm« 57" SchelplErieschmann, Bas Arbeitsverhältnis im Krankheitsfalle, So 76; Jäger, Krankheit des Arbeitnehmers, So 38; Staudinger-Nipperdey-Mohnen, Dienstvertrag, § 616 BGB Antm 26)o Durch diese einhellige Auffassung wurde auch die Praxis des Lohnfortzahlungsrechts für Angestellte beherrscht ; man.kann daher insoweit durchaus von einer ständigen feststehenden Übung in der Präge des Verschuldensnachweises sprechen«.
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23
Entgeltfortzahlung - symptomlose SARS-CoV-2-Infektion
Rn. 25 c) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens trägt der Arbeitgeber, denn er macht eine anspruchshindernde Einwendung geltend (st. Rspr., vgl. BAG 23. November 1971 - 1 AZR 404/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 36; 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 196). - BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80
Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit
Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 24, 36, 39 = AP Nr. 9 zu § 1 LohnFG); der Senat hatte diese Grundsätze auch seinen Entscheidungen vom 7. Dezember 1977 (BAG 24, 477, 479 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG) und vom 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - (AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe) zugrunde gelegt. - BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 235/23
Entgeltfortzahlung - symptomlose SARS-CoV-2-Infektion
Rn. 24 c) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Verschuldens trägt der Arbeitgeber, denn er macht eine anspruchshindernde Einwendung geltend (st. Rspr., vgl. BAG 23. November 1971 - 1 AZR 404/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 24, 36; 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 196).
- LAG Hamm, 24.09.2003 - 18 Sa 785/03
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Mitverschulden, Verletzung bei …
b) Im Streitfall hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer besonders leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.1971 - 1 AZR 404/70 - AP Nr. 9 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 07.08.1991 - 5 AZR 410/90 - AP Nr. 94 zu § 1 LohnFG). - LAG Hamm, 13.04.2005 - 18 Sa 1320/04
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden im Sinne des § 3 Abs. 1 EFZG, …
Im Streitfall hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer besonders leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (BAG, Urteil vom 23.11.1971 - 1 AZR 404/70 - AP Nr. 9 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 07.08.1991 - 5 AZR 410/90 - AP Nr. 94 zu § 1 LohnFG). - LAG Hamm, 12.01.2005 - 18 Sa 1661/04
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, vom Arbeitnehmer verschuldete …
b) Im Streitfall hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer besonders leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.1971 - 1 AZR 404/70 - AP Nr. 9 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 07.08.1991 - 5 AZR 410/90 - AP Nr. 94 zu § 1 LohnFG). - LAG Hamm, 26.01.2005 - 18 Sa 1635/04
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, vom Arbeitnehmer verschuldete …
Im Streitfall hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer besonders leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (BAG, Urteil vom 23.11.1971 - 1 AZR 404/70 - AP Nr. 9 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 07.08.1991 - 5 AZR 410/90 - AP Nr. 94 zu § 1 LohnFG). - LAG Berlin, 31.03.1981 - 3 Sa 54/80
Lohnfortzahlung bei selbst verschuldetem Arbeitsunfall durch Nichtbeachtung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 23.07.2003 - 18 Sa 611/03
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschuldete Arbeitsunfähigkeit
Rn. 31 b) Im Streitfall hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer besonders leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 23.11.1971 - 1 AZR 404/70 - AP Nr. 9 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 01.06.1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG; BAG, Urteil vom 07.08.1991 - 5 AZR 410/90 - AP Nr. 94 zu § 1 LohnFG). - LAG Düsseldorf, 19.04.1972 - 12 Sa 726/71
Zu Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit infolge Genusses von Haschisch und …
Das läßt sich zwar aus dem Wortlaut des § 1 LFG nicht zwingend entnehmen, ebenso wenig wie sich aus dem Wortlaut des Gesetzes die entgegengesetzte Auffassung rechtfertigen läßt, aber das BAG hat in seiner sehr ausführlichen Entscheidung vom 23.11.1971 - 1 AZR 404/70 (zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung unter § 1 LFG vorgesehen; Leitsatz: Die Darlegungs- und gegebenenfalls Beweislast für die Verschuldensfrage des § 1 Satz 1 LFG treffen den Arbeitgeber; auszugsweise veröffentlicht in der NJW 1972, 704) eingehend und in Bestätigung der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 1 Satz 2 und § 1 Abs. 1 Satz 1 des früheren ArbKrankhG (z. B. AP Nr. 13 zu § 1 ArbKrankhG) erklärt, daß es Sache des Arbeitgebers ist, den Verschuldenstatbestand näher darzulegen, wenn er den Lohnfortzahlungsanspruch trotz feststehender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers allein an der Verschuldensfrage scheitern lassen will. - ArbG Hamburg, 20.12.2012 - 7 Ca 124/12
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit erlischt nur bei …
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