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Rechtsprechung
   BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 116/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,522
BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 116/73 (https://dejure.org/1973,522)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1973 - 1 AZR 116/73 (https://dejure.org/1973,522)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 (https://dejure.org/1973,522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordentliche Betriebsversammlung - Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf Arbeitsentgelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 310
  • NJW 1974, 336 (Ls.)
  • BB 1974, 90
  • DB 1973, 1899
  • DB 1974, 145
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53

    Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 116/73
    Die begehrten Überstundenzuschläge sind zu Recht als Teil des Arbeitsentgelts im Urteilsverfahren, nicht im Beschlußverfahren geltend gemacht worden (vgl. die Entscheidungen des Senats vom JO. Januar 1973 - 1 ABR 22/72 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichei Sammlung bestimmt und vom 11. Mai 1973 - 1 ABR 3/73 -"dem nächst AP Nr. 2 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von …

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 116/73
    Die begehrten Überstundenzuschläge sind zu Recht als Teil des Arbeitsentgelts im Urteilsverfahren, nicht im Beschlußverfahren geltend gemacht worden (vgl. die Entscheidungen des Senats vom JO. Januar 1973 - 1 ABR 22/72 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichei Sammlung bestimmt und vom 11. Mai 1973 - 1 ABR 3/73 -"dem nächst AP Nr. 2 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.05.1973 - 1 ABR 3/73

    Wahlvorstandsmitglied - Lohnfortzahlungsanspruch - Betriebsratsmitglied - …

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 116/73
    Die begehrten Überstundenzuschläge sind zu Recht als Teil des Arbeitsentgelts im Urteilsverfahren, nicht im Beschlußverfahren geltend gemacht worden (vgl. die Entscheidungen des Senats vom JO. Januar 1973 - 1 ABR 22/72 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichei Sammlung bestimmt und vom 11. Mai 1973 - 1 ABR 3/73 -"dem nächst AP Nr. 2 zu § 20 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.1972 - 4 Sa 945/72
    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 116/73
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 1972 - 4 Sa 945/72 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85

    Erholungsurlaub - Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 m. w. N.).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85

    Vergütung - Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 01.10.1974 - 1 AZR 394/73

    Betriebsversammlung - Fiktion des Anspruchs auf Arbeitsentgelt - Teilnehmer einer …

    Ein in Schichtarbeit eingeteilter Arbeitnehmer, der an einer an einem Sonntag erfolgenden Betriebsversammlung teilnimmt, die in seiner Freischicht durchgeführt wird, hat keinen Anspruch auf den tariflich vorgesehenen Sonntagszuschlag (Entsprechende Bestätigung des Urteils vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972 und zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Der vom Kläger erhobene Anspruch wurde zutreffend durch Klage geltend gemacht und von den Vorinstanzen zutreffend im Urteilsverfahren entschieden (so bereits Urteil des Senats vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972 und zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    a) Dieser Auffassung hat der Senat bereits in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - (…a.a.O.) wider sprechen.

    Der Richter ist somit gehalten, das Übermaßverbot im größtmöglichen Ausmaß zu beachten (siehe auch Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 -).

    Schon im Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 116/73 - hat der Senat ferner darauf aufmerksam gemacht, daß bei konsequenter Gleichsetzung nicht nur der Vergütungsregelung für eine Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit mit der für eine Betriebsversammlung innerhalb der Arbeitszeit, sondern auch der Arbeitsleistung als solcher, Schwierigkeiten bei der dann erforderlichen Anwendung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften der AZO auftreten würden (Boewer, DB 72, 1580/1581; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG 1972, 11. Aufl., § 44 Anm. 20).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 666/85

    Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 667/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 669/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 668/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung - …

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 19.08.1988 - 16 Sa 788/88

    Betriebsversammlung; Urlaub; Erziehungsurlaub; Wehrdienst; Ruhendes …

    § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG 1972 setze Anreize für Arbeitnehmer, außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an Betriebsversammlungen teilzunehmen (BAG vom 05.05.1987 - 1 AZR 292/85 , - 1 AZR 665/85 -, - 1 AZR 666/85 - = EzA Nr. 7, 5, 6 zu § 44 BetrVG 1972; anderer Ansicht wohl BAG vom 18.09.1983 - 1 AZR 116/73 - = EzA Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972;… Fabricius, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 44 Rdnr. 32 bis 34;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 44 Rz. 23 m.w.N.).
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