Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,170
BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73 (https://dejure.org/1973,170)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1973 - 1 ABR 8/73 (https://dejure.org/1973,170)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1973 - 1 ABR 8/73 (https://dejure.org/1973,170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulung von Betriebsratsmitgliedern - Zusammenhang zur Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit - Wirtschaftsausschuß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 348
  • BB 1974, 461
  • DB 1973, 2249
  • DB 1974, 780
  • DB 1974, 781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAGE 25, 325 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 357 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 482 = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 -, vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - und vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 -, AP Nr. 18, 33 und 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 8. Oktober 1974 - 1 ABR 72/73 - und vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 -, AP Nr. 7 und 9 zu § 40 BetrVG 1972; BAGE 25, 407 = AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953) ist grundsätzlich für jeden Schulungsbesuch eines Betriebsratsmitglieds bei der Prüfung der Frage, inwieweit die konkreten Aufgaben des Betriebes eine Schulung auf diesem Gebiet notwendig machen, darauf abzustellen, ob nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen entstehen oder in naher Zukunft entstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrates unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats eine Schulung eines Betriebsratsmitglieds ggf. unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat erforderlich erscheint, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann.
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied …

    Dem einzelnen Betriebsratsmitglied ist im Unterschied zu § 37 Abs. 7 BetrVG kein Recht auf Freistellung für eine Schulung eingeräumt worden (vgl. BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; erkennender Senat Beschluß vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. November 1981 - 6 ABR 50/79 - DB 82, 704).

    b) Bei der Frage, ob ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden ist, weil für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden sollen, handelt es sich um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff (BAGE 25, 325, 328 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348, 355 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972;… Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rz 83 m. w. N.).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; erkennender Senat Urteil vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 80 und Beschluß vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = DB 1986, 2189 = NZA 1986, 803) hat der Betriebsrat die Aufgabe, über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zu beschließen, deren Schulung er zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Betriebsrat für erforderlich hält.

    a) Bei dem Begriff der Erforderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung dem Betriebsrat ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht (BAGE 25, 325, 328 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348, 354, 355).

    Die Anwendung des Rechtsbegriffs ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAGE 14, 117, 120 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAGE 25, 348, 355; erkennender Senat Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 73 und Urteil vom 19. September 1985 - 6 AZR 476/83 - BAGE 49, 378, zu 3 der Gründe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht