Rechtsprechung
| BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 85/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Heuerverhältnis - Schiffsoffizier - Seebetriebsrat - Wahlrecht - Fahren unter fremder Flagge - Besuch einer Seemannsschule
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 14.08.1973 - 3 TaBV 3/73
- BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 85/73
Papierfundstellen
- BAGE 26, 242
- DB 1975, 216
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73
Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste - …
Auszug aus BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 85/73
Das Anfechtungsrecht einer im Betrieb vertretenmGewerkschaft ergibt sich unmittelbar und ohne weitere Voraussetzungen aus § 19 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes selbst (vgl. schon Beschluß vom 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - /"demnächst./ AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972, adch .zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).Das liegt für den Krankheits- und Urlaubsfall auf der Hand, muß aber ähnlich wie für den Wehrdienstleistenden Arbeitnehmer (vgl. Beschluß des Senats vom 29. März 1974 ~ 1 ABR 27/73 ~ aaO) auch für andere Fälle eines ruhenden Arbeits- oder Heuerverhältnisses gelten, wenn mit einer aktiven Rückkehr in den Betrieb, hier den Seebetrieb zu rechnen ist (…Brecht, aaO, § 116 Anm. 3;… Dietz-Richardi, aaO, § 116 Anm. 8;… Wiese, aaO, § 116 Anm. 5, der ausdrücklich auch den Fall einer längeren Ausbildung an Land erwähnt).
- BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64
Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl
Auszug aus BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 85/73
Die Mängel der Wahl - Nichtzulassung wahlberechtigter Personen zur Wahl - sind nicht so erheblich, daß selbst der Anschein einer ordnungsgemäßen Betriebsratswahl nicht mehr vorliegen würde (vgl. BAG 16, 1 /"6 7 AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG mit weiteren Nachweisen). - BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65
Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags
Auszug aus BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 85/73
Schließlich enthält die Anfechtungsschrift bereits ein schlüssiges An fecht ungsvorbringen (vgl. BAG 17, 165 /~168 7 = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).
- ArbG Hamburg, 31.05.2021 - See 1 BV 15/20 Demnach sind Besatzungsmitglieder von Schiffen unter ausländischer Flagge nicht wahlberechtigt zum Seebetriebsrat eines Seeschifffahrtsunternehmens mit Sitz im Geltungsbereich des BetrVG 1972 (BAG, Beschluss vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73 -, juris, Rn. 38).
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. September 1974 offengelassen, ob etwa für sogenannte "Billige Flaggen" etwas anderes zu gelten hat, wenn keine echte Verbindung zwischen dem Schiff und dem die Flagge verleihenden fremden Staat besteht (BAG, Beschluss vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73 -, juris, Rn. 38).
Rn. 19 Nach Auffassung der Kammer wird ein Schiff unter ausländischer Flagge auch dann nicht vom Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erfasst, wenn es unter einer sog. "Billigflagge" fährt (…ebenso GK-BetrVG/Franzen, 12. Auflage, § 114 Rn. 13 Rn. 20; Richardi BetrVG/Forst, 16. Aufl. 2018 Rn. 42, BetrVG § 114 Rn. 42, offen gelassen von BAG 17.9.1974 - 1 ABR 85/73, AP BetrVG 1972 § 116 Nr. 1).
Rn. 22 aa) Nach dem allgemeinen See- und Völkerrecht wird ein Schiff dem Staat zugeordnet, dessen Flagge es führt (vgl. BAG Beschluss vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73).
Rn. 24 Eine Ausstrahlung des deutschen (See-)Betriebes hat das BAG in einem Fall angenommen, indem ein ständiger Wechsel des Einsatzes der Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter deutscher und fremder Flagge stattgefunden hat (BAG, Beschluss vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73 -, juris, Rn. 42).
Anders als in dem vom BAG am 17. September 1974 (a.a.O.) zu entscheidenden Fall findet ein Wechsel der deutschen Besatzungsmitglieder zwischen Schiffen unter ausländischer Flagge und deutscher Flagge gerade nicht statt, so dass eine Rückkehr in einen Seebetrieb, d.h. nach § 114 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 BetrVG auf ein Schiff unter deutscher Flagge, nicht erfolgen kann, weil es bei der Beteiligten zu 1. keine Schiffe unter deutscher Flagge gibt.
- BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
Zuständigkeitsentscheidung durch den BGH (Flaggengrundsatz und Geltung der StPO …
Daher bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob ein Schiff nach dem Flaggenprinzip (vgl. auch § 4 StGB) "schwimmendes Territorium" des Flaggenstaates ist (so RGSt 23, 266, 267: "wandelnde Gebietsteile"; 50, 218, 220;… BSG SozR 4460, § 8 Nr. 7; BAGE 26, 242, 252; Jeschek IRuD 1956, 75, 86) oder ob die Flaggenzugehörigkeit weder der Personalhoheit noch der Territorialhoheit eines Staates zuzurechnen ist, sondern eine eigenständige Form der Anknüpfung staatlicher Hoheitsgewalt darstellt, die gleichberechtigt neben den beiden genannten Formen steht (so LG Mannheim NStZ-RR 1996, 147;… MünchKomm-StGB/Ambos § 4 Rn. 5;… Wolfrum in Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts Kap. 4 Rdn. 36; Hoog, Deutsches Flaggenrecht S. 232 ff.). - BAG, 13.10.1981 - 1 ABR 35/79
Arbeitnehmer im Flugbetrieb - Schwergewicht der arbeitsvertraglichen Tätigkeit - …
Für ihre gegenteilige Ansicht kann sich die Rechtsbeschwerde nicht auf den Beschluß des Senats vom 17. September 1974 - 1 ABR 85/73 - (BAG 26, 242 = AP Nr. 1 zu § 116 BetrVG 1972) berufen. - LAG Schleswig-Holstein, 19.08.1984 - 4 Ta 23/84
Klage auf Berichtigung der Bescheinigung nach § 133 Arbeitsförderungsgesetz …
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